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Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marius Claßen

Übersicht

Marius Claßen studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn. Nach seinem Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Köln wurde er 2004 zur Anwaltschaft zu gelassen. Seit Mai 2008 ist Herr Claßen befugt die Bezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht" zu führen.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Verwaltungsrecht
Marius Claßen berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Verwaltungsrecht
Fachgebiete

Marius Claßen studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn. Nach seinem Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Köln wurde er 2004 zur Anwaltschaft zu gelassen. Seit Mai 2008 ist Herr Claßen befugt die Bezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht" zu führen.

Rechtsanwalt Marius Claßen bearbeitet die Rechtsgebiete Verwaltungsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG) und Schadenersatzrecht.

Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des nichtverfassungsrechtlichen öffentlichen Rechts. Grundsätzlich teilt man das Verwaltungsrecht in das allgemeine Verwaltungsrecht und das besondere Verwaltungsrecht ein. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die Verfahrensweisen und Handlungsformen der Verwaltung, zum Beispiel Rechtsverordnung, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Widerspruchsbescheid. Das besondere Verwaltungsrecht deckt einzelne spezielle Bereiche ab, in denen sich Staat und Bürger begegnen, wie beispielsweise Polizeirecht und Ordnungsrecht, öffentliches Baurecht, Ausländerrecht. Rechtsanwalt Claßen berät in allen relevanten prozessualen Fragestellungen, insbesondere in Widerspruchsverfahren, Klagen vor den Verwaltungsgerichten und den Baulandkammern sowie im einstweiligen Rechtsschutz. Das Verwaltungsrecht als eigenes Rechtsgebiet hat ferner ein eigenes Prozessrecht, das auch als Bestandteil des Verwaltungsrechts angesehen wird. Marius Claßen berät und vertritt Sie im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht sowie im Verwaltungsprozessrecht.

Die große Mehrheit der Bevölkerung ist entweder in der Position des Mieters oder des Vermieters. Kaum ein anderes Rechtsgebiet wirft für so viele Menschen konkrete oder allgemeine Fragen zu Themen auf wie Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietungsprobleme, Mieterhöhung, Betriebskosten, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung, Kaution. Das Wohnraummietrecht wird durch eine enorme Fülle einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen reguliert, die im Sinne eines sozialen Mietrechts den Schutz des Mieters vor dem Verlust der Wohnung und damit der vertrauten Umgebung und engeren Heimat bewirken sollen. Für den vermietenden Eigentümer ergeben sich hieraus vielfach einschneidende Einschränkungen der freien Verfügbarkeit seines Immobilieneigentums. Diese juristische Ausgangslage birgt einen erheblichen Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter.

Im Gewerberaummietrecht sind hingegen der Vertragsfreiheit kaum Grenzen gesetzt. Der Gewerberaummieter genießt nicht den weitreichenden Schutz der Wohnraummietvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Zu Herrn Claßens Aufgaben gehören hier die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung einer Mietminderung aufgrund eines Mangels des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien.

Das Tätigkeitsspektrum von Herrn Claßen im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Rechtsanwalt Marius Claßen berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Ein nicht selbst verursachter Schaden kann aus einer vorsätzlichen oder ungewollten Verletzungshandlung (vorsätzliche Sachbeschädigung, Verkehrsunfall), aus einem Verstoß gegen Rechtspflichten (Verstoß gegen vertragliche Pflichten) oder aus höherer Gewalt (Sturmschaden) resultieren. In solchen Schadensfällen stellt sich für den Geschädigten stets die Frage, ob er einen Dritten für den ihm entstandenen Schaden in Anspruch nehmen kann. Dabei kann es sich natürlich um den Schadensverursacher selbst handeln, aber unter Umständen auch um jemand, der vertraglich eine Eintrittspflicht übernommen hat (insbesondere eine Versicherung) oder dem gesetzlich eine solche überbürdet wurde. In bestimmten Fällen etwa haftet der Prinzipal oder der Staat für Handlungen seiner Bediensteten. Rechtsanwalt Marius Claßen hat im Schadensersatzrecht zunächst die Aufgabe, durch die Analyse des Sachverhalts festzustellen, ob eine Haftung Dritter besteht, und ob etwaige Ansprüche aufgrund der Beweissituation letztlich auch durchsetzbar sind. Anschließend unterstützt er den Mandanten bei der außergerichtlichen und notfalls auch gerichtlichen Geltendmachung aller sich aus dem Schadensvorgang ergebenden Ansprüche. Lassen Sie sich nach einem Schadensvorfall sofort von Herrn Claßen anwaltlich beraten.

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