Thomas Boehme wurde 1961 geboren. Er studierte an der Universität zu Köln Jura. Im Anschluss an das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Köln folgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Rechtsanwalt Boehme ist befugt die Bezeichnungen "Fachanwalt für Arbeitsrecht" und "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Er ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht sowie Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Thomas Boehme wurde 1961 geboren. Er studierte an der Universität zu Köln Jura. Im Anschluss an das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Köln folgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Rechtsanwalt Boehme ist befugt die Bezeichnungen "Fachanwalt für Arbeitsrecht" und "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Er ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht sowie Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Rechtsanwalt Thomas Boehme ist in der Kanzlei Boehme & Szubodaj Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, privaten Baurecht und Sozialrecht.
Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt - und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Seit 2003 sind in den §§ 105 bis 110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen zum Arbeitsvertrag und dessen Gestaltung, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch zu berücksichtigen. Um einen Überblick über arbeitsrechtliche Probleme zu erhalten, nehmen Sie die kompetente Hilfe durch Rechtsanwalt Thomas Boehme in Anspruch, vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Thomas Boehme nach entsprechender Terminsvereinbarung gern zur Verfügung.
Rechtsanwalt Boehme berät Sie im Familienrecht unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Seine Beratung erstreckt sich insbesondere auf die Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht.
Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtssprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten Allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, absolviert Thomas Boehme regelmäßige Fortbildungen im Familienrecht.
Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, ob der Verstorbene durch Testament oder Erbvertrag geklärt hatte, wer und in welchem Umfang Erbe sein soll und wie diese Verfügung rechtlich gestaltet ist. Eine Vielzahl von Fragen wirft die Abwicklung der Erbfolge auf, insbesondere unter mehreren Erben. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab - sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt; sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwalt Thomas Boehme möchte Ihnen in solchen Auseinandersetzungen als Ihr Verbündeter und Partner beistehen und Ihnen helfen, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.
Insbesondere in Zeiten schlechter Baukonjunktur besteht erhöhter Beratungsbedarf durch Rechtsanwalt Thomas Boehme im privaten Baurecht. Die anwaltliche Unterstützung und Beratung kann bereits in der Vorbereitungsphase des Vertragsschlusses sinnvoll sein. An die Entwicklung von Bauverträgen schließt sich die den tatsächlichen Bauablauf begleitende rechtliche Beratung an. In Abstimmung mit den Mandanten werden von Herrn Boehme Probleme und Fragen des konkreten Baugeschehens - beispielsweise zusätzlicher Vergütungsanspruch, geschuldeter Leistungsumfang, Baumangel oder Bauablaufstörung - einer rechtlichen Prüfung unterzogen und einer praxisorientierten Lösung zugeführt. Ferner unterstützt der Jurist bei Abrechnungsproblemen und Absicherung der Vergütungsansprüche sowie in der nachfolgenden Gewährleistungsphase. Hierbei ist es mitunter unumgänglich, (schieds-)gerichtliche Hilfe oder die Unterstützung von Bausachverständigen in Anspruch zu nehmen.
Das Sozialrecht beinhaltet die Regelungen der Sozialgesetzbücher 1 bis 12 (SGB I bis SGB XII), die Regelungen zur Arbeitsförderung ebenso wie die zu den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung. Auch die Regelungen im Sozialgesetzbuch zur Kinderhilfe und Jugendhilfe sind hier inbegriffen. Darüber hinaus gehören das Recht der Aussiedler und Flüchtlinge zum Sozialrecht. Das Sozialversicherungsrecht im engeren Sinne umfasst die Regelungen zur Sozialversicherung, also die gesetzliche Zwangsversicherung für Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Alter und Tod. Hierzu zählen Unfallversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Beiträge zahlen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber (bei abhängiger Beschäftigung); bei nichtabhängiger Beschäftigung wie Selbständigkeit zahlt der Selbständige die Versicherungsbeiträge. Familienangehörige wie Kinder und Ehefrauen sind familienversichert. Vertrauen Sie bei Problemen rund um das Sozialrecht auf Rechtsanwalt Thomas Boehme.