Klaus Haslinglehner wurde 1976 in Klagenfurt geboren. Nach der Matura studierte er an der Universität in Wien sowie an der Karl-Franzens-Universität in Graz Rechtswissenschaften. Bereits seit 2005 ist er in der Kanzlei Fink, Bernhart Rechtsanwälte, da er seine Zeit als Rechtsanwaltsanwärter hier absolvierte. Seit 2009 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2006 arbeitet Klaus Haslinglehner als Trainer am WIFI Kärnten.
Klaus Haslinglehner wurde 1976 in Klagenfurt geboren. Nach der Matura studierte er an der Universität in Wien sowie an der Karl-Franzens-Universität in Graz Rechtswissenschaften. Bereits seit 2005 ist er in der Kanzlei Fink, Bernhart Rechtsanwälte, da er seine Zeit als Rechtsanwaltsanwärter hier absolvierte. Seit 2009 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2006 arbeitet Klaus Haslinglehner als Trainer am WIFI Kärnten.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Klaus Haslinglehner sind Baurecht, Strafrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht, Mietrecht sowie das Wohnungseigentumsrecht, aber auch das Vergaberecht. Regelmäßig ist er auch im Arbeitsrecht und im Kauf- und Schuldrecht tätig.
Rechtsanwalt Haslinglehner legt einen wesentlichen Schwerpunkt seiner Leistung auf das Immobilienrecht. Insbesondere das private Baurecht fällt hier in den Tätigkeitsbereich des Juristen. Wer kennt ihn nicht, den Traum vom eigenen Hausbau? Die Euphorie vieler Bauherren wird oftmals jedoch rasch gebremst. Da sieht man sich nachteiligen Vertragsklauseln und mangelhafter Durchführung in der Gewährleistungsphase ausgesetzt, wodurch ein Hausbau für den Auftraggeber schnell zur Geduldsprobe werden kann. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.
Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet. Von Rechtsanwalt Haslinglehner werden Sie kompetent und umfassend beraten.
Herr Haslinglehner berät und vertritt Sie darüber hinaus im Miet- und Pachtrecht. Zu seinen Mandanten zählen Mieter wie Vermieter. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu den Tätigkeitsbereichen des Juristen gehören unter anderem: die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung sowie bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses.
Aufgrund der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zum Mietrecht in den letzten Jahren können bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Ausmalverpflichtung) unwirksam sein. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei Rechtsanwalt Haslinglehner Rat holen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Volljuristen ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Gemeinschaft und der Verwalter haben vielfach Probleme mit Wohnungseigentümern: Das fängt bei der Nichtzahlung der laufenden Wohngelder an und geht über die Anbringung von Antennenanlagen am Gebäude bis hin zu Umbauten. Durch die jahrelange Vertretung von sowohl Eigentümern als auch Verwaltern einer Gemeinschaft sind Klaus Haslinglehner die meisten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftretenden Probleme bekannt. Dabei behält er bei allen Auseinandersetzungen stets im Auge, dass die Eigentümergemeinschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis "einfach" durch Kündigung und Umzug aufheben lässt. Ein Rechtsstreit wird daher von Rechtsanwalt Haslinglehner regelmäßig erst als letzte Möglichkeit empfohlen.
Im Strafrecht verteidigt Herr Haslinglehner Klienten, denen eine Straftat vorgeworfen wird oder die Opfer einer solchen Tat geworden sind und nun als Privatbeteiligte an einem Strafverfahren teilnehmen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle geht es um leichtere Straftaten wie Verkehrsstraftaten, Vermögensdelikte oder Körperverletzungsdelikte. Da die Kanzlei jedoch auch wirtschaftsrechtlich ausgerichtet ist, spielt das Wirtschaftsstrafrecht eine nicht minder große Rolle. Ist eine Unternehmensinsolvenz nicht mehr vermeidbar, zieht das in der Regel automatisch den Vorwurf einer Insolvenzverschleppung nach sich. Weitere typische Delikte aus diesem Bereich sind Veruntreuung, Betrug oder Unterschlagung.
Rechtsanwalt Klaus Haslinglehner hat sich zudem auf das öffentliche Vergaberecht spezialisiert. Jeder öffentlicher Auftraggeber ist aufgrund spezieller Vergabegesetze dazu verpflichtet, einen größeren Auftrag erst nach einer öffentlichen Ausschreibung an den Billigst- bzw. Bestbieter zu erteilen. Die Begleitung einer Ausschreibung und Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen zählt ebenfalls zu den Tätigkeiten von Rechtsanwalt Haslinglehner. Hat ein Bieter das Gefühl, übergangen worden zu sein oder war das Vergabeverfahren aus anderen Gründen fehlerhaft, setzt Herr Haslinglehner eine Nachprüfung durch. Stellt sich in dem Nachprüfungsverfahren heraus, dass tatsächlich ein Fehler bei der Vergabe vorlag, wird die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers für nichtig erklärt.
Einen weiteren Schwerpunkt hat Rechtsanwalt Klaus Haslinglehner auf das Arbeitsrecht gesetzt. Er vertritt Sie, sei es als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer, mit seinem umfassenden Fachwissen auf dem Gebiet der Begründung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, dem Kündigungsschutz und dem Lohnanspruch.