Bettina Raschke

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Bettina Raschke gründete ihre Einzelkanzlei im Oktober 2005 in Münchingen. Sie war jedoch bereits vorher als Rechtsanwältin in Korntal tätig. Die Kanzlei liegt mitten in Korntal und ist mit dem Auto und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen, auch kostenlose Parkplätze finden Sie direkt vor der Kanzlei.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht
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Kurzprofil

Bettina Raschke gründete ihre Einzelkanzlei im Oktober 2005 in Münchingen. Sie war jedoch bereits vorher als Rechtsanwältin in Korntal tätig. Die Kanzlei liegt mitten in Korntal und ist mit dem Auto und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen, auch kostenlose Parkplätze finden Sie direkt vor der Kanzlei.

Der persönliche Kontakt zu jedem Mandanten, ein umfassendes Fachwissen und immer wieder neue, ideenreiche Praxislösungen sind die Vorraussetzung für den Erfolg. Im ersten Gespräch wird der Mandant über die rechtlichen Möglichkeiten in seinem Fall und über die zu erwartenden Kosten - gerichtlich und außergerichtlich - informiert. Zum Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch Gewerbetreibende.

Beratungstermine sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Sie können montags bis freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr mit der Juristin oder dem Sekretariat vereinbart werden. Im Falle der Abwesenheit Frau Raschkes werden die Mandanten gebeten, ihren Namen und die Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Nach ihrer Rückkehr ruft Bettina Raschke umgehend zurück, um einen Termin zu vereinbaren. Die Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb der genannten Zeiten, am späten Abend, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.

Fachgebiete

Bettina Raschke, geboren 1957 in Gelsenkirchen, absolvierte ihr Studium der Rechte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Danach war sie als Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Landshut tätig.

Die erstmalige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhielt sie im Mai 1985. Frau Raschke war von 1985 bis 1987 als Rechtsanwältin tätig. Darauf folgten Tätigkeiten beim Rechtsamt der Stadt Ludwigsburg sowie in der Rechtsabteilung eines großen Energieunternehmens. Seit September 1990 ist die Juristin wieder zur Anwaltschaft zugelassen und seither als Rechtsanwältin tätig.

Rechtsanwältin Bettina Raschke betreut ihre Mandanten im Familienrecht, Erbrecht, Sozialrecht und Mietrecht. Seit April 2000 ist sie gleichzeitig Fachanwältin für Familienrecht.

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Innerhalb des Familienrechtes ist Bettina Raschke insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder - verheirateter oder nicht verheirateter Eltern - betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen - auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

Bettina Raschke spezialisierte sich außerdem auf das Erbrecht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur eine unzulängliche letztwillige Verfügung getroffen wird, die Haftung der Erben sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen. Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken.

Wenn keine eigene testamentarische Verfügung getroffen wird, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch eine Verfügung von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen. Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Rechtsanwältin Raschke beraten.

Das Sozialrecht (besser: Sozialversicherungsrecht) zählt zum öffentlichen Recht, weil es das Verhältnis zwischen einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde und einem Leistungsempfänger oder Antragsteller betrifft. Es ist weitgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch (SGB), das in zwölf Abschnitten wesentliche Bereiche des Sozialrechts regelt. Die Sozialversicherung umfasst die Bereiche der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Um Fragen aus dem Bereich Sozialversicherungsrecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, Krankenbehandlung oder Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse, Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse, Rente wegen Arbeitsunfall/Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beim jeweiligen Reha-Träger. In engem Zusammenhang sind auch oft Fragen aus dem privaten Versicherungsrecht (private Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsrente, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung) oder dem Dienstrecht der Beamten (Beihilfe, Unfallfürsorge) zu klären. Für diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Rechtsanwältin Bettina Raschke Ihre Ansprechpartnerin.

Des Weiteren übernimmt Frau Raschke Ihre Mandate aus dem Mietrecht. Die Paragraphen 535 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regeln das Mietrecht. Das Mietverhältnis ist auf die Gebrauchsgewährung einer Sache gegen Entgelt, die Miete gerichtet. Schwerpunktmäßig sind im Mietrecht Wohnraummietvertrag und Gewerberaummietvertrag geregelt. Daneben gibt es aber auch Mietverträge über bewegliche Sachen wie Fahrzeuge und Maschinen sowie Verträge, die wesentliche mietvertragliche Elemente aufweisen, etwa Leasingverträge. Vom Mietvertrag zu unterscheiden ist der Leihvertrag. Bei diesem Vertrag ist die Gebrauchsgewährung unentgeltlich. Im Mietrecht geht der häufigste Streit um:

  • Kündigung (Kündigungsfrist)
  • Mietmangel und Mietminderung
  • Betriebskostenabrechnung
  • Schönheitsreparaturen und Schadensersatz (insbesondere nach Beendigung des Mietverhältnisses)
  • Kautionsrückzahlung
  • Mieterhöhung
  • Bauliche Maßnahmen und damit zusammenhängende Ansprüche (zum Beispiel auf Erstattung der Aufwendungen des Mieters oder Forderungen des Vermieters zum Rückbau oder Zahlung von Schadenersatz).

Rechtsanwältin Bettina Raschke gibt Kurse im Familienrecht, Erbrecht, Betreuungsrecht und Mietrecht an der Volkshochschule Korntal-Münchingen. Ferner ist sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Kontakt

Bettina Raschke

Steinbeisstr. 9/1
70825 Korntal-Münchingen
Deutschland
Telefon: 
+49 711 13497714
Telefax: 
+49 711 13497715
Web
www.kanzlei-raschke.de
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