Hans-Jörg Weber wurde 1968 in München geboren. Nach dem Abitur studierte er an der dortigen Ludwig-Maximilians-Universität Jura. Seine Referendarzeit absolvierte er im Landgerichtsbezirk Landshut. Herr Weber ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen, seit Mitte 2008 ist er gleichzeitig Fachanwalt für Medizinrecht. Der Jurist spricht fließend Englisch.
Hans-Jörg Weber wurde 1968 in München geboren. Nach dem Abitur studierte er an der dortigen Ludwig-Maximilians-Universität Jura. Seine Referendarzeit absolvierte er im Landgerichtsbezirk Landshut. Herr Weber ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen, seit Mitte 2008 ist er gleichzeitig Fachanwalt für Medizinrecht. Der Jurist spricht fließend Englisch.
Von 2002 bis 2008 arbeitete Herr Weber als angestellter Rechtsanwalt einer Münchener Rechtsanwaltskanzlei. Seit Oktober 2008 ist er für die Kanzlei Dittenheber & Werner tätig. Hier übernimmt Rechtsanwalt Hans-Jörg Weber Ihre Mandate aus dem Medizinrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.
Hans-Jörg Weber ist seit 2008 berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht" zu führen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Hans-Jörg Weber ist bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in nahezu allen Bereichen des Medizinrechts tätig. Er berät und vertritt Ärzte in allen Fragen rund um das Arztrecht, Arzthaftungsrecht einschließlich Vertragsarztrecht (Kassenarztrecht). Auch bei der Vertretung und Prozessführung von sogenannten "Kunstfehlern" kann Herr Weber eine langjährige Erfahrung und eine Vielzahl erfolgreich geführter Gerichtsverfahren vorweisen. Im Bereich der Arzthaftung kann ein Schadensersatzanspruch zum einen auf einen Behandlungsfehler gestützt werden. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt, eine Pflegekraft eines Krankenhauses oder eine Helferin eines niedergelassenen Arztes vorsätzlich oder fahrlässig gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst verstößt, also fehlerhaft behandelt. Maßstab für die ärztliche Kunst ist dabei der besonnene und gewissenhaft arbeitende Arzt des jeweiligen Fachgebiets.
Zum anderen kommt ein Schadensersatzanspruch des geschädigten Patienten dann in Betracht, wenn der Arzt diesen nicht oder nicht ausreichend über Nutzen und Risiken eines vorgesehenen Eingriffs oder mögliche Folgen einer Nichtbehandlung aufgeklärt hat. Für die Aufklärung ist das persönliche Gespräch mit dem Patienten unerlässlich. Eine fehlerhafte Aufklärung stellt also einen eigenständigen Haftungstatbestand dar und führt ebenso wie eine fehlerhafte Behandlung zur Haftung des Arztes oder des Krankenhausträgers für die dem Patienten entstandenen Schäden. Im Falle eines Behandlungsfehlers oder Aufklärungsfehlers stehen dem geschädigten Patienten Ansprüche auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld zu.
Im Bereich der Arzthaftung wird Rechtsanwalt Hans-Jörg Weber sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig für Ärzte und Haftpflichtversicherer, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, als auch für Patienten, die Ansprüche geltend machen. Bei größeren Personenschäden liegt der Schwerpunkt der Fallbearbeitung häufig auf medizinischem Gebiet, wobei es unerheblich ist, woraus der Schadensfall resultiert (zum Beispiel aus einem Verkehrsunfall).
Rechtsanwalt Weber bietet ferner eine umfassende Beratung im Arztrecht vom reinen Kassenarztrecht über Praxisnetzwerke, medizinische Versorgungszentren, integrierte Versorgung bis hin zur vertraglichen Gestaltung von Kooperationen mit Krankenhäusern. Er übernimmt Betreuungen von Gemeinschaftspraxen von der Gründung bis zur eventuellen Auflösung. Außerdem übernimmt Herr Weber die Beratung und die Vertretung von Ärzten in standesrechtlichen oder berufsrechtlichen Verfahren (Verfahren vor dem Disziplinarausschuss, heilberufsgerichtliche Verfahren).
Jeder Verkehrsteilnehmer weiß: Eine kleine Unachtsamkeit genügt, und schon hat es "gekracht". Eine Vielzahl von Fragen stellt sich nach einem Verkehrsunfall. Wer ist schuld? Wer ersetzt den Schaden? Welche Ansprüche habe ich? Was muss ich tun, um zu meinem Recht zu kommen?
Bereits bei einem Unfall, der nur Sachschaden zur Folge hat, ergeben sich oft viele Probleme, auch wenn oft auf den ersten Blick alles klar zu sein scheint. Noch schwieriger ist die Situation, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind. Sicher, die Gesundheit lässt sich nicht mit Geld bezahlen. Aber zumindest die mit einer Verletzung verbundenen Verluste sollen erstattet werden. Wer kommt für den Verdienstausfall auf? Was ist, wenn ich wegen der Verletzung den Arbeitsplatz verliere? Wie kann ich mich absichern, falls sich die Verletzungsfolgen in Zukunft verschlimmern? Und, nicht zuletzt: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld, und wenn ja, wie viel?
Um solche und andere Probleme zu lösen, berät und vertritt Hans-Jörg Weber seine Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen - die Tätigkeit des Verkehrsrechtlers hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Rechtsanwalt Weber Sie in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen einen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht er auch gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Hans-Jörg Weber die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
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