Christian Keller wurde 1968 in Mülheim an der Ruhr geboren. Dem Jurastudium an der Ruhr-Universität Bochum folgte ein Auslandspraktikum in einer der großen Anwaltssozietäten in Melbourne/Australien, bevor er seinen Dienst als Rechtsreferendar am Landgericht in Düsseldorf ableistete. In seiner Zeit als Rechtsreferendar – unter anderem beim Senat für Wettbewerbs- und Kartellsachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf – war er der Düsseldorfer Niederlassung einer internationalen Anwaltskanzlei zugeteilt. Es folgte eine viermonatige Tätigkeit bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Mexiko-City.
Christian Keller wurde 1968 in Mülheim an der Ruhr geboren. Dem Jurastudium an der Ruhr-Universität Bochum folgte ein Auslandspraktikum in einer der großen Anwaltssozietäten in Melbourne/Australien, bevor er seinen Dienst als Rechtsreferendar am Landgericht in Düsseldorf ableistete. In seiner Zeit als Rechtsreferendar – unter anderem beim Senat für Wettbewerbs- und Kartellsachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf – war er der Düsseldorfer Niederlassung einer internationalen Anwaltskanzlei zugeteilt. Es folgte eine viermonatige Tätigkeit bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Mexiko-City.
Am 08.10.1997 wurde Herr Dr. Keller als Rechtsanwalt zugelassen. Im selben Jahr trat er in die Kanzlei seines Vaters ein. Die Promotion zum „Dr. jur.“ erfolgte 2003 durch die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Die Promotion erfolgte berufsbegleitend und als Lehrbeauftragter der Universität Essen für Wirtschaftsrecht.
Dr. Keller absolvierte studienbegleitend und während seiner Referendarzeit Sprachkurse in Frankreich (Institut Touraine de Tours) und Spanien (Universität Malaga) sowie juristische Sommerkurse im Ausland (Institut de droit Européen de Grenoble, Akademie für Internationales Recht in Den Haag). 1994 legte er die Prüfung zum staatlich anerkannten Übersetzer vor der IHK Düsseldorf/Paris ab und ist seit dem 10.10.1994 zudem ermächtigter Übersetzer für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf.
Seit 2010 ist Dr. Keller Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, 2011 absolvierte er den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und gewerblichen Mietrecht.
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Handels- und Gesellschaftsrecht bezieht sich das Beratungsspektrum Herrn Dr. Kellers auf alle Gesellschaftsformen (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH & Co. KG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, AG, Limited). Er berät Sie unter anderem bei der Vorbereitung und Durchführung der Gründung der Gesellschaft inklusive der Vertragsgestaltung bei Gesellschafterwechsel, Haftungsfragen (Haftung der Gesellschaft, der Gesellschafter sowie der Geschäftsführung), zu krisengerechtem Verhalten inklusive einer etwaigen Auseinandersetzung oder der Liquidation der Gesellschaft. Rechtsanwalt Dr. Keller vertritt hierbei sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen eines Gesellschafters oder des betroffenen Geschäftsführers.
In Deutschland herrscht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht jedem frei, ob er einen Vertrag abschließen möchte. Der Inhalt des Vertrags ist Verhandlungssache und muss mit dem jeweiligen Vertragspartner abgestimmt werden. Die Vertragsfreiheit wird jedoch durch diverse gesetzliche Vorschriften eingeschränkt, zum Beispiel im Kündigungsschutzrecht, im Mietrecht, im E-Commerce. Hierdurch soll der „wirtschaftlich schwächere“ Vertragspartner (üblicherweise der Verbraucher) gegen unangemessene Vertragsbedingungen des anderen Vertragspartners geschützt werden. Daher ist es wichtig, zu erfahren, welche Vereinbarungen dennoch wirksam getroffen werden können und welche Folgen bei unwirksamen Regelungen drohen. Dr. Christian Keller berät seine Mandanten bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, informiert über die zur Verfügung stehenden rechtlichen Vorgehensweisen gegen den Vertragspartner bei Vertragsverletzungen und vertritt die Interessen seiner Mandanten vor Gericht.
Rechtsanwalt Dr. Keller berät und begleitet Sie individuell bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen. Sein anwaltliches Beratungs- und Vertretungsangebot betrifft insbesondere das Arbeitsvertragsrecht (Formen der Anstellung, der Regelungen zur Ausgestaltung oder zur Beendigung durch Aufhebung und Kündigung), das Betriebsverfassungsrecht und das Tarifvertragsrecht (Formen der Mitwirkung in Mitbestimmung oder Betriebsvereinbarung). Der Jurist ist aber auch im Zusammenhang mit einer Einigungsstelle oder bei einem Interessenausgleichsverfahren und Sozialplanverfahren für Sie tätig. Primär hat seine Beratung und Vertretung jedoch den Anspruch der Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Dr. Christian Keller Sie bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Im Mietrecht besteht traditionell ein starkes Spannungsverhältnis zwischen den beteiligten Parteien. Während das Mietobjekt für den Vermieter einen erheblichen Vermögenswert mit großer wirtschaftlicher Bedeutung darstellt, besteht für den Mieter ein starkes soziales Interesse an seinen Wohnräumen als Mittelpunkt seines täglichen Lebens. Die Tätigkeit im Mietrecht durch Rechtsanwalt Dr. Christian Keller umfasst vor allen Dingen folgende Gesichtspunkte:
- Erstellung und Prüfung von Mietvertrag oder Pachtvertrag
- Überprüfung mietvertraglicher Klauseln auf Wirksamkeit
- Geltendmachung und Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche
- Überprüfung von Nebenkosten
- Prüfung und Abwehr von Kündigung
- Durchsetzung von Kündigungsanspruch oder Räumungsanspruch
- Mietpreisgestaltung nach Modernisierungsmaßnahmen
- Schadensersatzanspruch
- Überprüfung von Mietminderung oder Mieterhöhung
Mitgliedschaften:
- DFJ (Deutsch-Französische Juristenvereinigung)
- AAA (Association des Avocats de l’Automobile), Paris
- DAJV (Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung).