Stefan Kempa wurde 1974 in Berlin geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin. 2002 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist angehender Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Stefan Kempa wurde 1974 in Berlin geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin. 2002 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist angehender Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Sein Credo lautet: Nur Spezialisierung garantiert Qualität. Aus diesem Grund hat er sich auf ein Arbeitsgebiet spezialisiert und bildet sich jeden Monat mehrere Stunden durch Fortbildungen und das Studium einschlägiger Literatur im Verkehrsrecht weiter.
Rechtsanwalt Stefan Kempa ist ausschließlich im Verkehrsrecht tätig. Hier erstreckt sich die rechtliche Beratung und Vertretung über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.
Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.
Des Weiteren beinhaltet das Verkehrszivilrecht auch die Problemfelder Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur, Reparaturkosten, Gutachterkosten oder Abschleppkosten. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Herrn Kempa möglichst frühzeitig hierzu zu befragen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Der Rechtsanwalt muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sogenannte Betriebsgefahr).
Zum allgemeinen Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche, etwa Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Führerschein betroffen sein. Ebenso das Bußgeldverfahren, wenn ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Rotlichtverstoß zugestellt wird und dann unter Umständen sogar ein Fahrverbot droht.
Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Rechtsanwalt Stefan Kempa als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.