Sandra Koch-Schlegtendal wurde in Nürnberg geboren. Sie studierte in Erlangen Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Nürnberg. 2007 wurde die Juristin als Rechtsanwältin zugelassen und ist seitdem in der Anwaltssozietät für ihre Mandanten aktiv. Frau Koch-Schlegtendal spricht Englisch.
Sandra Koch-Schlegtendal wurde in Nürnberg geboren. Sie studierte in Erlangen Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Nürnberg. 2007 wurde die Juristin als Rechtsanwältin zugelassen und ist seitdem in der Anwaltssozietät für ihre Mandanten aktiv. Frau Koch-Schlegtendal spricht Englisch.
Der tägliche Umgang mit ihren Mandanten und die Möglichkeit, mit juristischem Sachverstand zur Problemlösung beizutragen, ist für Frau Koch-Schlegtendal die besondere Freude an ihrem Beruf als Rechtsanwältin.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Sandra Koch-Schlegtendal liegt im Familienrecht. Das Familienrecht umfasst insbesondere das Recht der Ehescheidung und die damit verbundene Regelung verschiedener Fragen wie elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Vermögenstrennung, Versorgungsausgleich, Unterhaltsanspruch des Ehegatten, Ehewohnung und Verteilung von Hausrat. In diesem Rechtsgebiet ist die Rechtsanwältin sowohl mit der Vertretung vor dem Familiengericht als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst. Doch auch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Auch hierzu berät die Rechtsanwältin Sie kompetent.
Da das Familienrecht und das Erbrecht viele Parallelen aufweisen, ist auch das Erbrecht ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Koch-Schlegtendal. Sie berät Erblasser bei der Planung und Gestaltung der Erbfolge. Gerne ist sie Ihnen auch bei der Gestaltung und Abfassung von Testament, Erbvertrag oder Vorsorgeregelung (Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht) behilflich. Erben und Pflichtteilsberechtigte berät und vertritt die Juristin, wenn der Erbfall eingetreten und sachkundiger Rat zur möglichst nervenschonenden Abwicklung des Nachlasses und Geltendmachung der Ansprüche gefragt ist. Weitere Themen sind Erbfolge, Erbengemeinschaft und Erbteilung, Ausgleichspflicht der Nachkommen für frühere Schenkungen, Erbenhaftung für Schulden des Erblassers, Erbfallschulden, Auskunftserteilung, Erbschein, Erbteil oder auch Erbverzicht.
Im Sozialrecht berät Sandra Koch-Schlegtendal Sie auf allen Gebieten und vertritt Ihre Interessen von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis zum Klageverfahren. Ob Sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten (möchten), ob die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, ob die ARGE Ihre Unterkunft für unangemessen hält, ob Sie ein Problem mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, einer LVA oder der BfA haben, ob Ihre Berufsgenossenschaft einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit oder Erwerbsunfähigkeit nicht anerkennt, ob Sie vom Jugendamt für Ihr Kind Eingliederungshilfe beantragen, ob das Integrationsamt Ihren Grad der Behinderung anzweifelt, ob die Pflegeversicherung Ihre Pflegestufe nicht anerkennt - Rechtsanwältin Koch-Schlegtendal hilft Ihnen effektiv und kompetent.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezialgesetzen und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Frau Koch-Schlegtendal hilft Ihnen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.
Auch das Reiserecht gehört zum Zivilrecht und ist ein Schwerpunkt der Juristin. Leider gibt es nicht immer Positives nach der Rückkehr aus dem Urlaub zu berichten. Falls Sie einen Reisemangel oder Schadensersatz (auch: Schadenersatz) gegen den Reiseveranstalter wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen wollen, meldet Rechtsanwältin Sandra Koch-Schlegtendal Ihre Ansprüche nach Reiserückkehr beim Reiseveranstalter an und setzt sie gegebenenfalls vor Gericht durch. Sie steht Ihnen als Ansprechpartnerin bei Themen wie Reisemangel, Anzeige, Reiserücktritt und Reisepreisminderung mit Rat und Tat zur Seite. Ferner überprüft sie im Reisvertragsrecht etwaige Informationspflichten des Reiseveranstalters im Hinblick auf eine Gewährleistung.