Malte Magold wurde 1974 in München geboren. Er studierte in Augsburg und Erlangen Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Nürnberg. Schon während seines Studiums arbeitete er für Rechtsanwaltskanzleien. 2003 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeite zunächst freiberuflich, bevor er die heutige Anwaltssozietät mitgründete. Herr Magold spricht Englisch und Französisch.
Malte Magold wurde 1974 in München geboren. Er studierte in Augsburg und Erlangen Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Nürnberg. Schon während seines Studiums arbeitete er für Rechtsanwaltskanzleien. 2003 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeite zunächst freiberuflich, bevor er die heutige Anwaltssozietät mitgründete. Herr Magold spricht Englisch und Französisch.
Malte Magold ist Anwalt aus Leidenschaft. Die juristische Argumentation hat für ihn einen besonderen Reiz, um die Interessen seiner Mandanten erfolgreich durchsetzen zu können. Rechtsanwalt Dr. Malte Magold berät und vertritt Sie im Straßenverkehrsrecht sowie in allen Fragen, die mit einem Kraftfahrzeug zusammenhängen können.
Er vertritt Sie sowohl im Bereich Unfallhaftung als auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten. Bei der Unfallhaftung geht es in erster Linie um Ansprüche auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und deren Geltendmachung nach einem Unfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst wie auch der Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Aber auch bei Problemen im Zusammenhang mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder der Kostenerstattung eines Sachverständigen steht Rechtsanwalt Magold kompetent an Ihrer Seite.
Oftmals sind im Zusammenhang mit einem Unfall Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden. Hierbei kommt es Herrn Magold durch eine intensive Überprüfung des Tatvorwurfes darauf an, ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg oder gar den Führerscheinentzug zu vermeiden. Wenn der Führerschein schon entzogen worden ist, berät Sie der Jurist auch hinsichtlich der Wiedererlangung und der MTU (medizinisch-technische Untersuchung). Der Jurist verteidigt Ihre Rechte, falls es zu einem Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung kommt.
Das Strafrecht ist daher auch ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts. Er vertritt die Rechte der Beschuldigten und Angeklagten als Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und, sollte es zu einem Prozess kommen, auch im Gerichtsverfahren. Zudem tritt er auch für die Rechte der Opfer in Strafverfahren als Nebenklagevertreter (Adhäsionsverfahren) auf. In seiner Funktion als Strafverteidiger leistet er sachgerechte Verteidigung, indem er zum einen alle den Beschuldigten entlastenden Umstände zur Geltung bringt und zum anderen über ein faires Verfahren wacht. Schwerpunkte in seiner Tätigkeit als Strafverteidiger liegen im Betäubungsmittelrecht, Verkehrsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht sowie im Wirtschaftsstrafrecht. Auch revisionsrechtliche Mandate werden von ihm vertreten.
Des Weiteren berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Malte Magold seine Mandanten im Verwaltungsrecht, welches dann zum Tragen kommt, wenn Rechtsfragen zwischen Privatleuten und öffentlichen Ämtern und Verwaltungen aufkommen. Schwerpunkte des Juristen sind hier insbesondere das öffentliche Baurecht, das Visumsrecht, die Aufenthaltserlaubnis und der Familiennachzug, das Gaststättenrecht und das Gewerberecht. So regelt er im öffentlichen Baurecht die Baugenehmigung und den Bauantrag sowie die Vertretung in Verwaltungsverfahren allgemein. Auch das Nachbarrecht wird im Zusammenhang mit dem öffentlichen Baurecht hinzugezogen, wenn es zu Problemen mit den Nachbarn kommt im Hinblick auf Bauhöhe, Grenzabstände oder Anbauten (Wintergarten, Erker).
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Wettbewerbsrecht und Patentrecht. Der freie geschäftliche Wettbewerb soll durch Leistung geprägt sein und Gewerbetreibende sowie Kunden vor unlauteren Praktiken schützen. Einerseits braucht niemand irreführende Maßnahmen, physische oder psychische Bedrängung sowie Boykottaufrufe hinzunehmen. Andererseits müssen die zulässigen Spielräume für Werbung oder Vertriebsbindung für die Durchsetzung der eigenen Angebote genutzt werden, um wirtschaftlichen Erfolg zu haben. Zur Durchsetzung eigener wirtschaftlicher Handlungsfreiheit kann ein Marktteilnehmer bereits im Vorfeld einer wettbewerbsrechtlich relevanten Handlung eine Schutzschrift fertigen und bei Gericht hinterlegen lassen, um sich im Falle eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens rechtliches Gehör zu verschaffen. Herr Magold ist Ihnen behilflich, Probleme aus dem Wettbewerbsrecht zu lösen oder von vornherein zu umgehen. Er erstellt für Sie eine Abmahnung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen einen Konkurrenten oder berät Sie, wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben. Auch bei einer presserechtlichen Abmahnung steht der Jurist an Ihrer Seite.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Malte Magold ist das Allgemeine Zivilrecht und hier insbesondere auch das Vertragsrecht. Dieses umfasst die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art (zum Beispiel Kaufvertrag, Werkvertrag oder Darlehensvertrag) und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Herr Magold unterstützt Sie auch bei einem Zahlungsanspruch, zu Fragen bezüglich Gewährleistung und Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.