Ulrich Feinen

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Übersicht

Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Feinen wurde 1984 von Ulrich Feinen gegründet. Der Jurist arbeitet mit einem weiteren Kollegen in Bürogemeinschaft. Zu seinem Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Baurecht & Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Notarsachen
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Kurzprofil

Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Feinen wurde 1984 von Ulrich Feinen gegründet. Der Jurist arbeitet mit einem weiteren Kollegen in Bürogemeinschaft. Zu seinem Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.

Die großzügigen und repräsentativen Büroräume der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Ulrich Feinen liegen zentral in einem denkmalgeschützten Altbau aus dem Jahr 1903 am Rathenauplatz in Berlin-Halensee (Charlottenburg-Wilmersdorf).

Sowohl mit dem Pkw (Stadtautobahn "Avus" A 100/Ausfahrt Kurfürstendamm) als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ("Ringbahn"/S-Bahnhof "Halensee"; Buslinien X10, M19, M29, 104) ist die Kanzlei gut zu erreichen.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr  mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Weitere Informationen sind von der kanzleieigenen Homepage unter http://www.ra-feinen.de abrufbar.

Fachgebiete

Ulrich Feinen wurde 1946 in Berlin geboren. Nach dem Abitur an dem Französischen Gymnasium in Berlin folgte das Studium der Rechte an der dortigen Freien Universität mit anschließender Referendarausbildung in Berlin. Der Jurist, seit 1975 als Rechtsanwalt zugelassen, ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Vor der Gründung seiner eigenen Kanzlei war Herr Feinen als angestellter Rechtsanwalt in einer der damals größten wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwalts- und Notarkanzleien Berlins tätig. Die Ernennung zum Notar erfolgte im Januar 1985. Herr Feinen spricht fließend Französisch.

Rechtsanwalt und Notar Ulrich Feinen berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, privaten Baurecht, Architektenrecht und gewerblichen Rechtsschutz sowie in familien- und erbrechtlichen Fragestellungen.

Ob Arbeiter, Angestellter oder Geschäftsführer - in Sachen Arbeitsrecht möchte jeder zu seinem Recht kommen, und das möglichst schnell. Bei einer Kündigung kann sich die Hilfe durch Rechtsanwalt und Notar Ulrich Feinen rasch auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestandsschutz und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung und den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen.

Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um gegen eine Kündigung gerichtlich vorgehen zu können. Häufig wird dem Arbeitnehmer eine Abfindung im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt, um das Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht zu beenden. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Ulrich Feinen berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht.

Im privaten Baurecht gestaltet Herr Feinen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Ulrich Feinen greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel oder durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Rechtsanwalt und Notar Ulrich Feinen ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren und Vergütungsprozesse sowie Gewährleistungsprozesse.

Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Herr Feinen Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:

  • Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmervertrag und Generalunternehmervertrag, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
  • Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten

Der gewerbliche Rechtsschutz, Oberbegriff für den Schutz gewerblich-geistiger Leistungen, gewinnt immer mehr an Relevanz. Hierzu gehören das Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht und Markenrecht sowie Teile des Wettbewerbrechts. Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt mit Mitteln des zivilrechtlichen Anspruchs. Die außergerichtliche Streitbeilegung erfolgt mittels Abmahnung und Unterwerfung. Rechtsanwalt und Notar Ulrich Feinen vertritt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes.

In seiner Eigenschaft als Notar ist Herr Feinen schwerpunktmäßig im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie Familien- und Erbrechtsbereich tätig; seine Aufgaben umfassen auch das Gesellschaftsrecht.

Im Auftrag der Notarkammer Berlin hat er mehrere Aufträge von anderen Notaren, die ihre Tätigkeit als Notar aus Alters- oder sonstigen Gründen aufgegeben haben, erfolgreich abgewickelt. 

Kontakt

Ulrich Feinen

Kurfürstendamm 123
10711 Berlin
Halensee
Deutschland
Telefon: 
+49 30 8924061
Telefax: 
+49 30 8931637
Web
www.ra-feinen.de
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