Übersicht

Rechtsanwalt Christopher Sprung gründete 1986 seine eigene Kanzlei in Frankfurt am Main. Diese berät und vertritt überwiegend Privatleute und mittelständische Unternehmen ausschließlich im Ausländer- und Asylrecht. Schwerpunkte sind hier aufenthalts- und asylrechtliche Fragen sowie Probleme der Arbeitserlaubnis. Durch die konsequente Spezialisierung ist eine umfangreiche und gewissenhafte Beratung und Vertretung gewährleistet. Es gehört dabei zum Konzept, dem Mandanten eine nicht nur punktuelle und fallbezogene, sondern eine ganzheitliche Betreuung zu bieten. Als kleine, aber feine Rechtsanwaltskanzlei betreut sie individuell und effizient, diskret und maßgeschneidert.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Ausländerrecht
  • Verwaltungsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Christopher Sprung gründete 1986 seine eigene Kanzlei in Frankfurt am Main. Diese berät und vertritt überwiegend Privatleute und mittelständische Unternehmen ausschließlich im Ausländer- und Asylrecht. Schwerpunkte sind hier aufenthalts- und asylrechtliche Fragen sowie Probleme der Arbeitserlaubnis. Durch die konsequente Spezialisierung ist eine umfangreiche und gewissenhafte Beratung und Vertretung gewährleistet. Es gehört dabei zum Konzept, dem Mandanten eine nicht nur punktuelle und fallbezogene, sondern eine ganzheitliche Betreuung zu bieten. Als kleine, aber feine Rechtsanwaltskanzlei betreut sie individuell und effizient, diskret und maßgeschneidert.

Die Kanzleiräume sind am Beethovenplatz 1-3, zwischen der bekannten Frankfurter Oper und der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Mit den U-Bahn-Linien 4,6 und 7 gelangen Sie zur Haltestelle "Bockenheimer Warte". Von dort sind es nur wenige Minuten Fußweg zur Kanzlei. Vor dem Haus finden Sie zudem ausreichend Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Erstkontakte sind idealerweise per E-Mail zu vereinbaren (lawservice@email.de), sodass Rechtsanwalt Sprung so schnell wie möglich antworten kann. Selbstredend sind Termine bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich. Sind die Mandate nicht ortsgebunden wird Rechtsanwalt Sprung selbstverständlich auch landesweit für Sie tätig.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.anwaltsprung.com) und eine E-Mail-Adresse (lawservice@email.de). Über die Homepage wird ferner eine umfassende Online-Beratung einschließlich Sachstandsanfragen angeboten.

Fachgebiete

Christopher Sprung wurde 1955 geboren und studierte nach der Hochschulreife an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten öffentliches Recht und Handelsrecht. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Koblenz. Seit 1986 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

Rechtsanwalt Sprung spricht fließend Englisch und Farsi (Persisch), die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Insbesondere Mandanten aus dem arabischen und iranischen Raum zählen immer wieder zur Klientel der Kanzlei.

Außerberuflich ist Herr Sprung ehrenamtlich im humanitären und menschenrechtlichen Bereich aktiv.

Rechtsanwalt Christopher Sprung bearbeitet ausschließlich das gesamte Ausländer- und Asylrecht.

Insbesondere Mandanten aus dem arabischen Raum zählen immer wieder zur Klientel der Kanzlei. Rechtsanwalt Sprung und eine Mitarbeiterin korrespondieren auch in Farsi und Englisch, sodass Verständigungsschwierigkeiten reduziert werden.

Das Ausländerrecht gehört zum öffentlichen Ordnungsrecht und Verwaltungsrecht, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt regelt. Gegenstände des Ausländerrechts können auch Anordnungen und Bestimmungen über Niederlassung, Erwerbstätigkeit, Integration, Steuern und soziale Sicherung sein sowie Themenschwerpunkte wie Aufenthaltsgenehmigung (in den Formen Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsbefugnis), Arbeitsgenehmigung, Zuwanderungsgesetz, Abschiebung, Staatsangehörigkeit, Asyl, Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft oder Kontingentflüchtlinge.

Nach dem geltenden Ausländergesetz benötigt nahezu jeder Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung vom örtlichen Ausländeramt, die ihm bescheinigt, dass er sich aus einem gesetzlich anerkannten Grund in Deutschland aufhält. Herr Sprung begleite Sie bei den verschiedensten Problemkonstellationen, beginnend mit der Ersteinreise bis zur Einbürgerung nach langjährigem Aufenthalt und sozialer Integration. Er leitet beispielsweise Schutzmaßnahmen gegen eine bevorstehende Abschiebung ein. Ebenso berät er Sie gerne, wenn Sie mit der Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis Schwierigkeiten haben, und setzt Ihre Interessen - wenn nötig - auch vor dem Verwaltungsgericht durch.

Der Volljurist klärt Streitigkeiten mit der Ausländerbehörde wie zum Beispiel um Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Abschiebung, Einbürgerung. Herr Sprung prüft für seine Mandanten die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz und vertritt ihre Interessen gegenüber der Behörde. Ebenso dürfen Sie eine kompetente Rechtsberatung zum Zuwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz und Freizügigkeitsgesetz erwarten. 

Im Zusammenhang mit einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer setzt sich Rechtsanwalt Christopher Sprung auch mit der Agentur für Arbeit auseinander. Wenn Sie von einer Abschiebung oder Abschiebungsandrohung betroffen sind, können Sie Herrn Sprung als Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Er wird Widerspruch gegenüber der Behörde oder Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht für Sie erheben. Bei Problemen um Asylantrag, Asylverfahren oder Duldung ist der Jurist ebenso ein kompetenter Ansprechpartner.

Kontakt

Christopher Sprung

Beethovenplatz 1-3
60325 Frankfurt am Main
Westend / Bockenheim
Deutschland
Telefon: 
+49 69 97467190
Telefax: 
+49 69 97467191
Web
www.anwaltsprung.com
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