Die Anwaltskanzlei Sütterlin wurde 1998 von Rechtsanwalt Harald Sütterlin in Heilbronn gegründet, seit 1999 ist der Kanzleisitz in Neulußheim. Rechtsanwalt Sütterlin führt seine Kanzlei als Einzelanwalt in Bürogemeinschaft mit einem Kollegen, welcher in Hockenheim niedergelassen ist. Ferner besteht eine ständige Kooperation mit der Kanzlei Ott & Kollegen in Heilbronn und der Kanzlei Back in Berlin.
Die Anwaltskanzlei Sütterlin wurde 1998 von Rechtsanwalt Harald Sütterlin in Heilbronn gegründet, seit 1999 ist der Kanzleisitz in Neulußheim. Rechtsanwalt Sütterlin führt seine Kanzlei als Einzelanwalt in Bürogemeinschaft mit einem Kollegen, welcher in Hockenheim niedergelassen ist. Ferner besteht eine ständige Kooperation mit der Kanzlei Ott & Kollegen in Heilbronn und der Kanzlei Back in Berlin.
Die Büroräume liegen in Neulußheim im Gebäude der Sparkasse in der Hockenheimer Straße 19. Sie finden die Kanzlei unweit der evangelischen Kirche und des evangelischen Pfarramts Neulußheim. Kostenfreie Parkmöglichkeiten gibt es im Hof des Kanzleigebäudes. Der Bahnhof Neulußheim liegt in Fußnähe.
Rechtsanwalt Harald Sütterlin vereinbart die Beratungstermine mit seinen Mandanten persönlich. Feste Bürozeiten gibt es hierfür nicht. Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb der üblichen Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Die Kanzlei verfügt über moderne EDV, eine E-Mail-Adresse (suetterlin@die-anwaelte.com) und eine eigene Internetpräsenz (www.kanzlei-suetterlin.de).
Harald Sütterlin wurde 1969 in Speyer geboren. Nach dem Abitur absolvierte er sein Studium der Rechte an der Universität Mannheim. Das anschließende Referendariat leistete Herr Sütterlin im Landgerichtsbezirk Heilbronn. Harald Sütterlin ist seit Anfang 1998 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Bei Bedarf verfügt er über Grundkenntnisse in Englisch und Französisch.
Der Volljurist bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.
In Zeiten von Massenarbeitslosigkeit ist der Erhalt des Arbeitsplatzes wichtiger denn je. Das Arbeitsrecht gewährt Ihnen umfassenden Schutz gegen sozial nicht gerechtfertigte Kündigungen. Nach dem Zugang einer Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Neben dem Schutz des Arbeitsplatzes spielen vor den Arbeitsgerichten insbesondere Auseinandersetzungen um Lohnleistung und Lohnersatzleistung (zum Beispiel im Krankheitsfall) eine große Rolle. Nicht wenige Probleme ergeben sich auch bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses: Hier kann insbesondere das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte, die Abgeltung von Urlaub sowie die Gewährung einer Abfindung in Streit stehen. Vertrauen Sie hier auf die logische Analyse des Sachverhaltes durch Rechtsanwalt Harald Sütterlin und die darauf folgende sorgfältige Bearbeitung Ihres Rechtsstreits.
Im Erbrecht ist Herr Sütterlin Ihr Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag oder Schenkungsvertrag, das Ehegattenerbrecht, die Testamentsvollstreckung, die Beratung bei Vorerbschaft, Nacherbschaft oder Erbausschlagung sowie die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung und bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.
Als Spezialist für Familienrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Sütterlin in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung eines Ehevertrags. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Harald Sütterlin, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als zugelassener Rechtsanwalt hat Harald Sütterlin die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen, um daraufhin eine sachgerechte Verteidigung vorzubereiten. Selbstverständlich werden auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen und Bußgeldverfahren übernommen.
Bei Verkehrsunfällen kommt zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Doch Vorsicht! Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzu zieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Im Übrigen machen Sie Versicherungen natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Harald Sütterlin zum Beispiel Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, entgangene Freizeit, versäumter Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlungen und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangener Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile / Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Rechtsanwalt Harald Sütterlin vertritt seine Mandanten im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und bei Verkehrsstrafsachen.
Mitgliedschaften:
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
- Mitglied im Mannheimer Anwaltsverein (MAV)