Beatriz Alfonso-Landgraf

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Spanisch
Übersicht

Die Rechtsanwaltskanzlei Alfonso-Landgraf ist eine spanische Kanzlei in Deutschland mit langjähriger Erfahrung. Sie bietet Ihnen eine persönliche und maßgeschneiderte Beratung in allen Fragen rund um spanisches Recht und Steuerrecht. Die spanische Rechtsanwältin und Steuerberaterin Beatriz Alfonso-Landgraf setzt sich dabei mit großem Engagement für die Lösung der Probleme ihrer Mandanten ein. Zum Mandantenstamm gehören in erster Linie Unternehmen, Stiftungen und Privatkunden aus dem deutschsprachigen Raum mit Investitionen, Geschäftsbeziehungen, Nachlass oder Vermögen in Spanien sowie deutsche Rechtsanwälte und Steuerberater, die Frau Alfonso-Landgraf mit der Wahrung der Interessen ihrer Mandanten in Spanien in Kooperation beauftragen. Frau Alfonso-Landgraf ist sowohl in Deutschland als auch in Spanien als spanische Rechtsanwältin „Abogada" zugelassen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Spanien:

  • Erbschaftssteuerrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
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Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Alfonso-Landgraf ist eine spanische Kanzlei in Deutschland mit langjähriger Erfahrung. Sie bietet Ihnen eine persönliche und maßgeschneiderte Beratung in allen Fragen rund um spanisches Recht und Steuerrecht. Die spanische Rechtsanwältin und Steuerberaterin Beatriz Alfonso-Landgraf setzt sich dabei mit großem Engagement für die Lösung der Probleme ihrer Mandanten ein. Zum Mandantenstamm gehören in erster Linie Unternehmen, Stiftungen und Privatkunden aus dem deutschsprachigen Raum mit Investitionen, Geschäftsbeziehungen, Nachlass oder Vermögen in Spanien sowie deutsche Rechtsanwälte und Steuerberater, die Frau Alfonso-Landgraf mit der Wahrung der Interessen ihrer Mandanten in Spanien in Kooperation beauftragen. Frau Alfonso-Landgraf ist sowohl in Deutschland als auch in Spanien als spanische Rechtsanwältin „Abogada" zugelassen.

Die Kanzlei ist mit modernster PC-Technik ausgestattet. Die Büroräume befinden sich  in der Leopoldstrasse 87, verkehrsgünstig sehr gut an der MÜNCHENER FREIHEIT  in München-Schwabing gelegen.  U-Bahn-, Bus-, Straßenbahn- und Taxihaltestelle befinden sich in unmittelbarer Nähe. Somit sind die Kanzleiräume sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahnstation „Münchener Freitheit", U3 und U6) als auch mit dem PKW sehr gut zu erreichen (Autobahn-Anschluss „München-Schwabing", A9).  PKW-Fahrer können im Umfeld des Kanzleigebäudes parken.

Für die Terminvereinbarung gibt es keine festen Zeiten. Es ist möglich, Termine außerhalb der Geschäftszeiten zu vereinbaren. Rechtsanwältin Alfonso-Landgraf besucht nach vorheriger Vereinbarung und in besonderen Fällen ihre Mandanten auch gerne vor Ort.

Fachgebiete

Die spanische Rechtsanwältin und Steuerberaterin Beatriz Alfonso-Landgraf ist Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung und der spanischen Steuerberatervereinigung „Asociación Española de Asesores Fiscales". Beatriz Alfonso-Landgraf verfügt neben ihrer anwaltlichen Zulassung über die Qualifikation zur staatlich geprüften, öffentlich bestellten und beeidigten  Übersetzerin für die spanische Sprache.

Rechtsanwältin Beatriz Alfonso-Landgraf berät Sie im spanischen Wirtschafts-, Gesellschafts- und Steuerrecht sowie Immobilien- und Erbrecht. Die Juristin verfügt über ein Netzwerk von kompetenten, erfahrenen und zuverlässigen Kooperationspartnern in Spanien und Deutschland. Dank diesem Netzwerk bietet sie ihren Mandanten eine breite Palette von Dienstleistungen von umfassender Beratung in Deutschland bis zur Buchhaltung, Steuererklärung, Umschreibung von Immobilien und Mitwirkung bei sonstigen Vorgängen in Spanien.

Im Wirtschaftsrecht verfügt Beatriz Alfonso-Landgraf über besondere Branchenerfahrung  in der Tourismus-, Bau- und Finanzwirtschaft. Sie betreut z.B. Hotelketten, Bauunternehmen, Stiftungen, Versicherungen, Banken und Finanzdienstleistern deutscher Abstammung mit Interessen oder Aktivitäten in Spanien. Die Beratung erfolgt in Bezug auf:

  • Gründung von spanischen Gesellschaften und Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
  • Erwerb und Veräußerung einer spanischen Gesellschaft oder eines (Teil-)Betriebs, Gesellschafterwechsel
  • Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung, Einbringung von Immobilien in Spanien
  • Betreuung Ihrer Gesellschafterversammlung
  • Abschlusserstellung und Einreichung beim spanischen Handelsregister
  • Erledigung der laufenden Steuererklärungen (insbesondere Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Körperschaftssteuer) sowie der Bilanzierungs- und Buchführungspflichten in Spanien
  • Gestaltung von Dienstverträgen für die Geschäftsführung sowie von Arbeitsverträgen für Mitarbeiter, Sozialversicherungsanmeldung und Sozialversicherungserklärung für Mitarbeiter in Spanien
  • rechtliche Gestaltung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen (einschließlich Erstellung der Dokumentation und Begründung von betriebsbedingten Personalanpassungen in Spanien, „ERE")
  • Recherchen: Einholung, Überprüfung oder Übersetzung von Registerauszügen und sonstigen Dokumenten bezüglich der gesellschaftsrechtlichen und finanziellen Verhältnisse von Gesellschaften in Spanien
  • rechtliche und steuerrechtliche Gestaltung von Investitionen in Spanien - (Zweig-)Niederlassung, Betriebsstätte, Vertrieb
  • Verträge für Vertrieb, Handelsvertretung; handelsrechtliche Fragestellungen
  • Gründung und Betreuung von Stiftungen in Spanien
  • Genehmigungsverfahren vor den spanischen Aufsichtsbehörden für deutsche Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern, die eine Niederlassung oder Geschäfte betreiben wollen, einschließlich Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation und bei der Anpassung der Produkte an den rechtlichen und steuerrechtlichen Gegebenheiten des spanischen Markts.

Im Immobilienrecht berät und vertritt Frau Alfonso-Landgraf vollumfänglich in Bezug auf sämtliche Rechtsfragen und Steuerfragen, insbesondere:

  • Beratung zur Vorgehensweise und zur Vertragsgestaltung bei Kauf, Verkauf, Schenkung, Erbschaft, Neubau oder Umbau von Immobilien in Spanien
  • Steuerberatung bei Veräußerung und Besitz einer Immobilie in Spanien; insbesondere Einkommenssteuer und Vermögenssteuer für Nichtansässige, DBA, Grundsteuer, Wertzuwachssteuer, Steuereinbehalte
  • Recherchen: Einholung, Überprüfung und Übersetzung von Grundbuchauszügen und sonstigen Dokumenten bezüglich Immobilien in Spanien
  • Besonderheiten bei touristischer Nutzung in Spanien

Im Erbrecht bietet Frau Alfonso-Landgraf eine rechtliche und steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung sowie die Abwicklung der Erbschaft in Spanien unter sämtlichen rechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere der Erstellung der notwendigen Urkunden, Einholung der erforderlichen Angaben und Unterlagen, Übersetzungen, Vorbereitung der Steuererklärung und Vorlage bei Ämtern, Registern und sonstigen Stellen bis zur Eigentumsumschreibung.

Darüber hinaus ist die Juristin Ihre Ansprechpartnerin für:

  • Spanisches Steuerrecht
  • Unterstützung und Übernahme von Verhandlungen mit spanischen Vertragspartnern oder sonstigen Verhandlungspartnern im Vorfeld rechtlicher Auseinandersetzungen, Vergleichsverhandlungen
  • Koordination bei sämtlichen Rechtsangelegenheiten in Spanien und Organisation der Rechtswahrnehmung durch spanische Kollegen mit ausgedehntem Netzwerk von lokalen Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Spanien
Kontakt

Beatriz Alfonso-Landgraf

Leopoldstr. 87
80802 München
Deutschland
Telefon: 
+49 89 3898970
Telefax: 
+49 89 33079376
Web
www.alfonso-landgraf.eu
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