Rechtsanwalt Daniel Aretz, seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen, gründete 2004 seine eigene Kanzlei in Mönchengladbach. Diese wird von einer gemeinsamen Philosophie getragen, die stets den Mandanten in den Mittelpunkt des Handelns stellt. Durch eine individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen unterstützt die Kanzlei den Mandanten, seine Ziele zu erreichen. Daniel Aretz, seit 2001 zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist seit vielen Jahren als Rechtsanwalt für mittelständische Unternehmen und Privatleute nahezu ausschließlich an den Schnittstellen von Individualarbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht bundesweit tätig. Im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung der Mandanten hat die Kanzlei unter anderem mit Kanzleien in Hamburg und Berlin sowie einem Steuerberater in Mönchengladbach ein Beratungsnetz.
Rechtsanwalt Daniel Aretz, seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen, gründete 2004 seine eigene Kanzlei in Mönchengladbach. Diese wird von einer gemeinsamen Philosophie getragen, die stets den Mandanten in den Mittelpunkt des Handelns stellt. Durch eine individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen unterstützt die Kanzlei den Mandanten, seine Ziele zu erreichen. Daniel Aretz, seit 2001 zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist seit vielen Jahren als Rechtsanwalt für mittelständische Unternehmen und Privatleute nahezu ausschließlich an den Schnittstellen von Individualarbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht bundesweit tätig. Im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung der Mandanten hat die Kanzlei unter anderem mit Kanzleien in Hamburg und Berlin sowie einem Steuerberater in Mönchengladbach ein Beratungsnetz.
Die Kanzleiräume sind in der Porzeltstraße 3, in der Nähe der Autobahn A52 sowie des bekannten "Bunten Gartens" in Mönchengladbach.
Beratungstermine können montags, dienstags und donnerstags von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Mittwochs und freitags ist eine Terminabsprache von 08.30 bis 13.00 Uhr möglich. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Die junge dynamische Kanzlei verfügt über sämtliche Einrichtungen moderner Bürokommunikation, eine eigene Internet-Präsenz (www.ra-aretz.de) und E-Mail-Adresse (kontakt@ra-aretz.de). Das Anwaltsteam der Bürogemeinschaft ist in den jeweiligen Referaten hochspezialisiert.
Daniel Aretz wurde 1967 in Mönchengladbach geboren. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er von 1996 bis 2000 an den Universitäten Tübingen und Münster Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach. Im Jahr 2000 wurde er nach einer freiberuflichen Tätigkeit Partner in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei. Drei Jahre nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2001 die Genehmigung durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen.
Seit 2004 ist Herr Aretz in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Wolfgang Feinendegen selbständig, um sich auf seine Interessengebiete Arbeits- und Sozialversicherungsrecht konzentrieren zu können. Rechtsanwalt Aretz war lange Zeit Dozent für Bilanzbuchhalter sowie Handelsfachwirte an der IHK und ist in zahlreichen Vereinen ehrenamtlich aktiv, soweit es seine Zeit zulässt.
Rechtsanwalt Daniel Aretz bearbeitet schwerpunktmäßig das Individualarbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht und bietet kompetenten Forderungseinzug (Inkasso) an.
Im Individualarbeitsrecht berät Herr Aretz Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht vor allem dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Der Jurist steht Ihnen als Interessenvertreter bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt dies auch für die Vertretung vor Gericht.
Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das üblicherweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Hier steht Rechtsanwalt Aretz Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich. Da an einem Job immer öfter eine Existenz hängt, versucht Rechtsanwalt Daniel Aretz mit ganzer Kraft, für seine Mandanten das Maximum zur erreichen. Kurzum erstreckt sich seine Tätigkeit von der Anbahnung des Beschäftigungsverhältnisses bis zu seiner Abwicklung außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen. Darüber hinaus biete der Jurist eine Beratung und Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen und Streitigkeiten an.
Seit 2001 führt Daniel Aretz den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Aretz unterstützt Sie im Sozialversicherungsrecht. Er berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Zum einen berät und vertritt der Jurist Bürger gegen Krankenkassen und Behörden in allen Schwerbehinderten-Angelegenheiten sowie bei etwaigen Leistungsansprüchen gegen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Zum anderen berät und vertritt Rechtsanwalt Aretz aber auch Krankenhäusern und Ärzte bei der Geltendmachung ihrer Leistungsansprüche gegen Wahlleistungspatienten sowie gesetzliche und private Krankenversicherungen. Hierzu gehört auch die Beratung im Rahmen des Abrechnungsmanagements.
Beispiele aus dem Sozialversicherungsrecht sind etwa ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Auseinandersetzung mit Schadensersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Rechtsanwalt Aretz prüft detailliert Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung. Vor allem bei den Themen Sozialversicherungspflicht (Statusfeststellungsverfahren, Scheinselbständigkeit), Erwerbsminderungsrente, Berufskrankheit, Arbeitslosengeld, Pflegestufe, Krankenversicherung, Prüfung ärztlicher Sachverständigengutachten steht Ihnen Herr Aretz mit Rat und Tat zur Seite.
Des Weiteren steht Ihnen Rechtsanwalt Daniel Aretz bei der Zwangsvollstreckung und beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Herr Aretz setzt Ihre Forderung durch und macht sie möglicherweise sogar gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Denn sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich das gesamte Vermögen des Schuldners (bewegliche Sachen, Grundstücke, Forderungen, sonstige Rechte). Teilweise beschränkt sich die Haftung des Schuldners auf einzelne Vermögensobjekte, beispielsweise bei Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Hypothek auf das belastete Grundstück. Bei beweglichen Sachen stellt sich die Frage, inwieweit der Gerichtsvollzieher prüft, ob die Sachen zum Vermögen des Schuldners gehören. Für betroffene Dritte besteht die Möglichkeit zur Erhebung der sogenannten Drittwiderspruchsklage.