Rechtsanwalt Roland Weihreter gründete seine Einzelkanzlei 1991. Das Büro liegt in Nürnberg-Erlenstegen in der Nähe der Parkanlage Plattnersberg. Die Haltestelle "Plattnersberg" der Straßenbahnlinie 8 in Richtung Erlenstegen ist zu Fuß in wenigen Minuten erreichbar. Für Mandanten mit Pkw stehen ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
Rechtsanwalt Roland Weihreter gründete seine Einzelkanzlei 1991. Das Büro liegt in Nürnberg-Erlenstegen in der Nähe der Parkanlage Plattnersberg. Die Haltestelle "Plattnersberg" der Straßenbahnlinie 8 in Richtung Erlenstegen ist zu Fuß in wenigen Minuten erreichbar. Für Mandanten mit Pkw stehen ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
Die Kanzlei Weihreter steht Ihnen montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 14.00 Uhr zur Verfügung, um individuelle Beratungstermine zu vereinbaren. Nach Vereinbarung sind Termine aber auch außerhalb dieser Zeiten und beim Mandanten möglich.
Roland Weihreter absolvierte sein Studium der Rechte an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Nach dem Universitätsstudium war er als Rechtsreferendar in Nürnberg tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen erhielt er am 19. Juli 1991die Zulassung zur Anwaltschaft. Seither ist Herr Weihreter als selbständiger Rechtsanwalt in seiner Heimatstadt Nürnberg tätig. Seit April 2006 ist er gleichzeitig Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der Jurist verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.
Den Schwerpunkt der Tätigkeit stellt die Beratung und die Vertretung im gesamten Recht des Straßenverkehrs da.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beschäftigt sich mit Probleme rund um das Verkehrsrecht, Unfallregulierung, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldsachen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet an den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Wie schnell ist man heutzutage in einen Verkehrsunfall verwickelt! Nicht selten versuchen Versicherungen hierbei, Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche durch sogenanntes Schadensmanagement zu mindern. Hier muss man standhaft bleiben und die Ansprüche durchsetzen. Ebenso ist der Kauf eines Pkws nicht ohne Risiko. Nicht selten wird hierbei aus einem Traumwagen ein Alptraum. Rechtsanwalt Roland Weihreter mit dem Schwerpunkt Autorecht hilft Ihnen, sich im Recht des Straßenverkehrs zurechtzufinden.
Das Verkehrsunfallrecht bildet einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Roland Weihreter . Er verfügt hier über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen, so dass er Ihre Interessen nötigenfalls mit dem erforderlichen Nachdruck vertreten kann. Der Jurist berät und vertritt Sie unter anderem bei folgenden Themen: Verkehrsunfall, Unfall, Schaden, Gutachten, Beweisverfahren, Reparaturkosten, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Abschleppkosten, Restwert, Totalschaden, Leasingfahrzeug, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung, Teilkaskoversicherung, Insassenversicherung, Haftung, Mitverschulden, Schadenersatzklage, Regressanspruch oder Personenschaden.
Die rechtliche Betreuung durch Rechtsanwalt Weihreter beim Autokauf beinhaltet alle rechtlichen Fragen um Kauf und Verkauf, Vertragsgestaltung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Schlechterfüllung, Sachmangel, Gewährleistung, Verzug, Verjährung, Fristen, Rechte bei Schlechtleistung, Schäden und Folgeschäden, verlorene Aufwendungen und Schadensersatz.
Ein drohendes Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis stellen Sanktionsmittel des Staates dar, die einschneidende Auswirkungen für den Betroffenen haben. Rechtsanwalt Roland Weihreter berät Sie in diesem Zusammenhang umfassend zu allen Fragen rund um den Führerschein und vertritt Sie bei einem eingeleiteten Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und vor Gericht. Regelmäßig ist er in den folgenden Bereichen tätig: Bußgeldverfahren, Bußgeld, Strafbefehl, Strafverfahren, Strafrecht, Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid, Einspruch, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Bewährung, Verwarnung, Strafgericht, Strafverteidiger, Verteidiger, Punkte in Flensburg, Alkohol, Trunkenheit im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt, Alkoholfahrt, Drogen, Betäubungsmittel (BTM), medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Unfallflucht, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Körperverletzung, Tötung im Straßenverkehr, Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß, Vorfahrtsverletzung, Fahrverbot, EU-Führerschein, Führerscheinentzug, Beschlagnahme des Führerscheins, Neuerteilung des Führerscheins, Sperrfrist, Führerschein auf Probe, Führerscheinrecht, Auflage der Führerscheinbehörde und Fahrerlaubniserteilung.
Mitgliedschaften: