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Günter Müller

Günter Müller

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Günter Müller, 1959 in Düsseldorf geboren, studierte an der Universität zu Köln Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er im Landgerichtsbezirk Düsseldorf. Herr Müller war nach seinem Referendariat zunächst als Assessor in einem Notariat tätig. Nach einer betriebswirtschaftlichen Zusatzqualifikation und der Zulassung zur Anwaltschaft 1997 gründete er zusammen mit Rechtsanwalt Elmar Funke die Rechtsanwaltskanzlei Funke & Müller in Düsseldorf. Rechtsanwalt Müller korrespondiert verhandlungssicher in Englisch.

Günter Müller berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Baurecht privat
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Steuerrecht
Fachgebiete

Günter Müller, 1959 in Düsseldorf geboren, studierte an der Universität zu Köln Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er im Landgerichtsbezirk Düsseldorf. Herr Müller war nach seinem Referendariat zunächst als Assessor in einem Notariat tätig. Nach einer betriebswirtschaftlichen Zusatzqualifikation und der Zulassung zur Anwaltschaft 1997 gründete er zusammen mit Rechtsanwalt Elmar Funke die Rechtsanwaltskanzlei Funke & Müller in Düsseldorf. Rechtsanwalt Müller korrespondiert verhandlungssicher in Englisch.

Rechtsanwalt Günter Müller bietet eine umfassende Beratung und Prozessvertretung vorrangig in den Rechtsgebieten privates Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht.

Im privaten Baurecht gestaltet Rechtsanwalt Müller Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Günter Müller greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel, durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten bei Fragen der Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Rechtsanwalt Müller ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren, Vergütungsprozesse sowie Gewährleistungsprozesse.

Günter Müller steht seinen Mandanten ferner bei Problemen aus dem Nachbarschaftsrecht bei. Ob es sich oder um Fälle über den „Gartenzaun“ hinweg handelt oder um große Altlastenfälle, Herr Müller ist Ihr Ansprechpartner. Er berät Eigentümer und Mieter, beantragt und vertritt in Schlichtungsverfahren sowie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassen oder Schadensersatz im Prozess. Außerdem ist er Ihr Ansprechpartner für die Durchführung von Antrags- oder Widerspruchsverfahren gegenüber Ämtern und Behörden.

Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag naturgemäß einen Schwerpunkt. Daneben gehört auch die Testamentsvollstreckung zum erbrechtlichen Tätigkeitsbereich. Günter Müller verfügt über die technischen und personellen Ressourcen für eine umfassende Nachlasserfassung und Nachlassabwicklung. Er unterstützt Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Herr Müller ist für Sie sowohl bei der Durchsetzung von Pflichtteilsanspruch als auch bei der Abwehr derartiger Ansprüche tätig. Zur weiteren erbrechtlichen Beratung gehören die Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft, Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht sowie die Nachlasshaftungsberatung und Nachlassinsolvenzberatung. Herr Müller ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).

Im Familienrecht begleitet Günter Müller seine Mandanten gegebenenfalls von der Heirat bis zur Trennung und Scheidung und führt bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten. Sowohl Kindesunterhaltsansprüche als auch Trennungsunterhaltsansprüche oder Ehegattenunterhaltsansprüche werden von ihm geltend gemacht oder abgewehrt. Hier kommt ihm neben seiner Fachkompetenz auch seine Fähigkeit zum vertrauensvollen und vertrauensbildenden Umgang mit den Mandanten zugute.

Am Anfang hängt bekanntermaßen der Himmel voller Geigen. Rechtliche Problemstellungen sind für viele Menschen in diesem Stadium nachrangig und werden vernachlässigt. Dabei sind die gesetzlichen Folgen der Ehe vielen Hochzeitspaaren unbekannt. Mit der Eheschließung entsteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde), und es entstehen Ansprüche auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Vergessen oder verdrängt wird bei Verliebten oftmals, dass mittlerweile in Deutschland jede dritte Ehe, in deutschen Großstädten sogar jede zweite Ehe geschieden wird — manchmal mit aufreibenden Folgen für alle Beteiligten. Unliebsamen Folgen kann man aber vorbeugen durch den Abschluss von Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag. Im Falle einer Trennung oder einer Scheidung sind die Folgen bereits vorher ausgehandelt und vereinbart. Rechtsanwalt Günter Müller berät und vertritt Sie bei Bedarf bei diesen oder ähnlichen Situationen.

Das deutsche Steuerrecht und Abgaberecht ist äußert komplex und von dem Gedanken getragen, den Interessen des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen, was im Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt oder kommen soll. Gleichwohl gibt es nur abstrakte generalisierende Regelungen, sodass es häufig zu Auslegungsschwierigkeiten und damit Streitigkeiten kommt. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Günter Müller im Steuerrecht beinhaltet vielfach die Interessenvertretung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuerbescheides. Hier wird er tätig:

  • Einspruchsangelegenheiten gegenüber dem Finanzamt
  • Steuerstrafverfahren
  • Klagesachen gegenüber dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof.

Daneben geht es vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zurzeit nicht gezahlt werden soll. Herr Müller stellt für Sie Anträge auf Stundung/Zahlungsaufschub oder gar Erlass der Steuerschuld oder beantragt die abweichende Feststellung der Steuer aus Billigkeitsgründen. Des Weiteren ist er Ihr Ansprechpartner, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Kontakt

Funke Müller

Moskauer Str. 25
40227 Düsseldorf
Düsseltal / Flingern
Deutschland
Telefon: 
+49 211 8800588
Telefax: 
+49 211 8369111
Web
www.funke-mueller.de
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