Die Kanzlei Zaudig befindet sich im Centrum der Stadt Grevenbroich in unmittelbarer Nähe der Fußgängerzone und des Alten Schlosses. Parkmöglichkeiten befinden sich in der Karl-Oberbach-Str. ebenso wie am Alten Schloss oder in der Coens-Galerie.
Die Kanzlei Zaudig befindet sich im Centrum der Stadt Grevenbroich in unmittelbarer Nähe der Fußgängerzone und des Alten Schlosses. Parkmöglichkeiten befinden sich in der Karl-Oberbach-Str. ebenso wie am Alten Schloss oder in der Coens-Galerie.
Die Kanzlei ist montags bis donnerstags von 09:00 Uhr - 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, telefonisch erreichbar von 09:00 Uhr bis 12:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet und telefonische erreichbar bis 12:00 Uhr.
Beratungstermine können in den vorgenannten Zeiten mit dem Sekretariat vereinbart werden. Entsprechend den individuellen Gegebenheiten und Erfordernissen können persönliche Besprechungstermine auch außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden, bei besonderem Bedarf auch im Hause des Mandanten.
Rechtsanwalt Zaudig wurde 1950 in Grevenbroich geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Köln. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
2007 und 2008 war er als Prüfer für das Justizprüfungsamt OLG Düsseldorf mit der Abnahme der Ersten Juristischen Staatsprüfung für die Bereiche Zivilrecht und das Wahlfach Arbeitsrecht tätig.
Rechtsanwalt Zaudig ist seit über zwanzig Jahren neben seiner überwiegend zivil- und familienrechtlichen Tätigkeit Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Zaudig berät und vertritt im Arbeitsrecht Arbeitnehmer oder Arbeitgeber außergerichtlich ebenso wie in Prozeßverfahren.
Die Tätigkeit umfasst unter anderem die vorsorgende Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, drohender oder beabsichtigter Kündigung, Abmahnungen, Überprüfung von Arbeitsverträgen ebenso wie die Vertretung in streitigen außergerichtlichen Angelegenheiten und Verfahren vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen, beispielsweise Kündigungsschutzklagen wegen personenbedingter, verhaltensbedingter oder auf betriebsbedingte Gründe gestützter Kündigungen, Zeugnisberichtigungsklagen und einstweiliger Rechtsschutzverfahren.
Rechtsanwalt Zaudig ist ebenso tätig im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts des Betriebsverfassungsgesetzes und hat in verschiedenen Angelegenheiten Betriebsräte sowohl außergerichtlich als gerichtlich vertreten.
Sonderkündigungsschutzangelegenheiten im Zusammenhang mit Mitarbeiterinnen, die Mutterschutz genießen, schwerbehinderten Arbeitnehmern und Betriebsratsmitgliedern werden sowohl außergerichtlich als auch prozessual begleitet.
Sozialrecht
Im Zusammenhang mit der arbeitsrechtlichen Tätigkeit stellen sich unter anderem Fragen zu sozialrechtlichen Problematiken, sie es mit der drohenden Verhängung von Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder im Zusammenhang mit der Kündigung schwerbehinderter Menschen oder anderer Mitarbeiter mit Kündigungsprivileg.
Rechtsanwalt Zaudig berät und vertritt Sie auch in diesen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich ebenso wie in Verfahren wegen Feststellung des grades einer Behinderung, Rentengewährung oder auf Leistungsbewilligungen von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung.
Familienrecht
Weiterer Schwerpunkt der Anwaltstätigkeit ist die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung im Familienrecht. Hierunter fallen beispielsweise die Aushandlung und Erstellung von verbindlichen Vereinbarungen für die Trennung und Scheidung wie zum Kindes- und Ehegattenunterhalt, zum Zugewinnausgleich, zur Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung und natürlich die Vertretung im Scheidungsverfahren und den übrigen familienrechtlichen Streitigkeiten.
Zivilrecht
Rechtsstreitigkeiten aus dem Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Erbrecht, die Geltendmachung von Ansprüchen aus Unfallereignissen oder unerlaubten Handlungen stellen den wesentlichen Teil der zivilrechtlichen alltäglichen Mandate auf dem Gebiet des Zivilrechts dar.
Rechtsanwalt Zaudig verfolgt Ihre Ansprüche auch in den vorgenannten Rechtsgebieten einschließlich erforderlich werdender Geltendmachung vor den zuständigen Gerichten.
Strafrecht
In polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ist die möglichst frühe Beauftragung eines Verteidigers oft von entscheidender Bedeutung. Dies betrifft Vorwürfe aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts in der Folge eines Verkehrsunfalls ebenso wie solche aus dem allgemeinen Strafrecht oder strafrechtlichen Nebengesetzen.
Rechtsanwalt Zaudig vertritt Sie ab Beginn der Ermittlungen im Ermittlungsverfahren und, sofern ein Strafbefehl ergehen oder Anklage erhoben werden sollte, verteidigt er Sie in der Hauptverhandlung sowohl im Strafverfahren als auch in Bußgeldangelegenheiten.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nähere Infos unter www.brak.de