Bärbel Schmidt-Lademann

Sprachkenntnisse

  • Englisch
  • Französisch
Übersicht

Die Rechtsanwaltskanzlei Schmidt-Lademann ist eine Einzelkanzlei und wurde 1994 von Rechtsanwältin Bärbel Schmidt-Lademann gegründet. Die Räumlichkeiten der Kanzlei liegen in München-Trudering südlich der Wasserburger Landstraße. Parkplätze für die Anfahrt mit dem Pkw sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei gut erreichbar. Die Haltestelle "Quiddestraße" der U-Bahnlinie U5 sowie die S-Bahnhaltestelle "Truderinger Bahnhof" sind in Fußnähe.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
1765 Zugriffe seit dem 03.12.2009
Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Schmidt-Lademann ist eine Einzelkanzlei und wurde 1994 von Rechtsanwältin Bärbel Schmidt-Lademann gegründet. Die Räumlichkeiten der Kanzlei liegen in München-Trudering südlich der Wasserburger Landstraße. Parkplätze für die Anfahrt mit dem Pkw sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei gut erreichbar. Die Haltestelle "Quiddestraße" der U-Bahnlinie U5 sowie die S-Bahnhaltestelle "Truderinger Bahnhof" sind in Fußnähe.

Rechtsanwältin Schmidt-Lademann legt größten Wert auf eine individuelle Betreuung ihrer Mandanten. Ihr Mandantenstamm setzt sich überwiegend aus Privatleuten, aber auch gewerblichen Mandanten zusammen. Beratungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Dafür steht Ihnen Frau Schmidt-Lademann montags bis freitags von 08.30 bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Die Termine sind auch außerhalb der üblichen Zeiten, am Wochenende sowie auch vor Ort beim Mandanten möglich.

Fachgebiete

Bärbel Schmidt-Lademann, 1958 in Simmern geboren, ist seit 1990 als Rechtsanwältin zugelassen. Nach dem Abitur absolvierte Frau Schmidt-Lademann zunächst erfolgreich ein Studium der Orchestermusik mit dem Hauptfach Geige an der Hochschule für Musik und Theater in Hannover. Im Anschluss daran nahm sie das Studium der Rechte an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken auf und legte das erste juristische Staatsexamen ab. Das Rechtsreferendariat leistete Frau Schmidt-Lademann in München.

Durch eine Tätigkeit als angestellte Rechtsanwältin einer Münchner Kanzlei von 1990 bis 1994 sammelte sie erste berufliche Erfahrungen. Die Juristin spricht gut Englisch und Französisch.

Rechtsanwältin Bärbel Schmidt-Lademann berät und vertritt Sie im Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Familienrecht und Mietrecht.

Unfälle mit Personenschaden oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen - die Tätigkeit einer Rechtsanwältin im Verkehrsrecht hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Frau Schmidt-Lademann Sie im Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht sie gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.

Das allgemeine Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien in den unterschiedlichsten Vertragsformen, wie zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag, Grundstückskaufvertrag, Maklervertrag. Sowohl die Gestaltung und laufende Anpassung entsprechender Verträge als auch die Durchsetzung der daraus resultierenden Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien sind Thema der anwaltlichen Tätigkeit von Bärbel Schmidt-Lademann.

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Rechtsanwältin Bärbel Schmidt-Lademann Sie zu Fragen der Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise

  • Klärung von Unterhaltsansprüchen der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Klärung und Durchsetzung von Vermögensansprüchen gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts (Zugewinnausgleich einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich des Privatvermögens oder Betriebsvermögens)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

Bärbel Schmidt-Lademann berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaften ein umfassendes Betätigungsfeld dar. In diesem Bereich berät sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zur Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft. 

Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Für den Mieter ist es beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft und er berechtigt ist, die Miete zu kürzen. Kann er auch vor Ablauf einer Kündigungsfrist ausziehen, wenn er einen Nachmieter stellt? Oder was sind seine einzelnen Rechte aufgrund des Mietvertrages? Für den Vermieter ist zum Beispiel wichtig, wann er vom Mieter die Mietzahlung erhält oder wann und wie der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Hat ein Mieter berechtigterweise die Miete gekürzt? Und was muss bei einer Mieterhöhung beachtet werden? Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch für den Vermieter, welche Nebenkosten oder Betriebskosten er vom Mieter geltend machen kann. Wenden Sie sich als Mieter oder Vermieter bei diesen oder ähnlichen Fragen vertrauensvoll an Rechtsanwältin Bärbel Schmidt-Lademann. Sie ist seit 2006 Beraterin für den Verein Mieter helfen Mieter München e.V.

Kontakt

Bärbel Schmidt-Lademann

Eigerstr. 6
81825 München
Trudering-Riem
Deutschland
Telefon: 
+49 89 425456
Telefax: 
+49 89 42724688
Web
www.anwaltskanzlei-schmidt-lademann.de
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