Die Kanzlei Löwenberger in Gifhorn wurde 2001 von Kai Löwenberger gegründet. Der Rechtsanwalt berät und vertritt sowohl Privatleute als auch kleinere und größere Firmen mit dem angestrebten Ziel einer kostengünstigen außergerichtlichen Lösung. Im Zweifelsfall werden Sie und Ihr Recht selbstverständlich auch vor Gericht angemessen vertreten. Die versierte und professionelle Betreuung Ihres Falls erfolgt schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Eine Kosten-Nutzen-Analyse unter Berücksichtigung der Beweislastverteilung und der herrschenden Rechtssprechung ist Teil des üblichen Vorgangs, um eine bessere Einschätzung der Prozesskosten zu gewährleisten.
Die Kanzlei Löwenberger in Gifhorn wurde 2001 von Kai Löwenberger gegründet. Der Rechtsanwalt berät und vertritt sowohl Privatleute als auch kleinere und größere Firmen mit dem angestrebten Ziel einer kostengünstigen außergerichtlichen Lösung. Im Zweifelsfall werden Sie und Ihr Recht selbstverständlich auch vor Gericht angemessen vertreten. Die versierte und professionelle Betreuung Ihres Falls erfolgt schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Eine Kosten-Nutzen-Analyse unter Berücksichtigung der Beweislastverteilung und der herrschenden Rechtssprechung ist Teil des üblichen Vorgangs, um eine bessere Einschätzung der Prozesskosten zu gewährleisten.
Die Büroräume der Kanzlei liegen im Zentrum Gifhorns im Gebäude der Firma "Elektro Busse". Nebenan ist das Hotel Deutsches Haus. Ausreichend Parkmöglichkeiten bietet der hauseigene Parkplatz hinter dem Haus. Die angrenzende Fußgängerzone sichert zudem die günstige Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.
Beratungsgespräche können zu folgenden Bürozeiten vereinbart werden:
Mo-Fr 09:00 – 13:00 Uhr
Mo, Di u. Do 14:30 – 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitagnachmittag geschlossen.
Nach Absprache sind Termine auch außerhalb der Bürozeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Kai Löwenberger wurde 1966 in Hannover geboren. Nach dem Studium in Hannover absolvierte er das Rechtsreferendariat am Landgericht Braunschweig und wurde 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Im selben Jahr erfolgte die Kanzleigründung.
Außerhalb seiner Arbeit in der Kanzlei ist Rechtsanwalt Kai Löwenberger zudem als Referent tätig. Zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen referiert er regelmäßig vor Unternehmen, Arbeitgebern und Verbänden und informiert über Fortbildungsmaßnahmen. Er spricht Englisch, das er bei Bedarf auch als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Rechtsanwalt Löwenberger ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie im Gifhorner Anwaltsverein. Er betrachtet sich selbst als professionellen Problemlöser, der Menschen gerne hilft und seinen Beruf mit Freude ausübt. Mit besonderer Vorliebe bearbeitet er Fälle im Familienrecht und Strafrecht; häufig als Pflichtverteidiger auch im Jugendstrafrecht.
Im Fachgebiet Arbeitsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Kai Löwenberger bereits im Vorfeld zur Beratung bei Gestaltung und Abschluss von Arbeitsverträgen zur Verfügung. Sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Vertretung erfolgt außerdem im Zusammenhang mit Kündigungen und Kündigungsschutz. Gerade im Falle einer Kündigungsschutzklage ist es aufgrund der Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung unumgänglich, rechtzeitig einen Anwalt aufzusuchen, um die entsprechenden rechtlichen Schritte prüfen und veranlassen zu können. Ebenso können Sie sich bei Fragen zum Arbeitszeugnis an Rechtsanwalt Löwenberger wenden oder wenn es darum geht, einen GmbH-Vertrag, oder Outsourcing-Vertrag zu entwickeln.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht, einschließlich Jugendstrafrecht. Schon vor dem Gerichtstermin empfiehlt es sich, einen Strafverteidiger mit der Akteneinsicht zu beauftragen, um Einlassungen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zu gewährleisten und unbedachte Äußerungen zu vermeiden. Ein besonderes Anliegen der Kanzlei ist es auch, jugendlichen Straftätern zur Seite zu stehen.
Zu den Dienstleistungen der Kanzlei im Strafrecht gehört im Allgemeinen die Vertretung der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren vor allen Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft). Weitere wesentliche Tätigkeiten und Themen sind Pflichtverteidigung, Strafbefehl sowie bundesweite Strafverteidigung. Ebenso berät und vertritt Rechtsanwalt Löwenberger Sie im Verkehrsstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht.
Auch im Verkehrsrecht ist es sehr wichtig, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, um entsprechende Maßnahmen ergreifen und Verhandlungen mit Gerichten und Behörden einleiten zu können. Als schuldlos Geschädigter ist die anwaltliche Vertretung für Sie kostenfrei, da die gegnerische Haftpflichtversicherung für alle Kosten einschließlich Anwaltskosten aufkommen muss. Insbesondere angesichts scheinbarer Hilfsbereitschaft der gegnerischen Versicherung ist es auf jeden Fall ratsam, die Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten, in Anspruch zu nehmen, damit Ihre tatsächlichen Rechte gewahrt bleiben. Ist ein Mitverschulden des Opfers gegeben, empfiehlt sich der anwaltliche Beistand durchaus auch für den "Schuldigen".
Die Verteidigung im Verkehrsrecht betrifft etwa Strafen wegen einer Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, Nachschulung oder Strafbefehl. Auch bei Führerscheinverlust durch Alkohol oder Betäubungsmittel am Steuer, Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsübertretung können Sie sich an den Juristen wenden.
Schwerpunktmäßig unterstützt Herr Löwenberger Sie zudem bei der Unfallschadensregulierung. Dies bezieht sich etwa auf Schmerzensgeld (Rentenansprüche gegenüber gegnerischen Versicherungen), Schadensersatz (für Fahrzeuge und andere Sachwerte), Nutzungsausfall des Fahrzeugs, Regulierung bei Totalschaden, Gutachteneinholung sowie die Auslagenpauschale.
Im Erbrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Kai Löwenberger Erblasser, Einzelerben, Erbengemeinschaften in allen Erbschaftsangelegenheiten. Testament, Testamentverwahrung und Testamentvollstreckung gehören zum wesentlichen Dienstleistungsangebot der Kanzlei. Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen zur Nachlasspflegschaft an den Juristen wenden.
Nirgends wird so verbissen und mit so harten Bandagen gekämpft wie im Ehe- und Familienrecht. Es geht um verletzte Gefühle und um Existenzängste. Aus diesem Grunde ist es Ziel der Kanzlei, die ohnehin schwierige Lebenssituation möglichst nicht zu verschärfen, sondern konsensorientiert zu Lösungen zu kommen, die der besonderen familiären Situation und insbesondere dem Wohl von etwaig vorhandenen Kindern Rechnung tragen.
Das Ehe- und Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit Scheidung und Trennung sowie Auseinandersetzungen um Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt), elterliche Sorge und Umgangsrecht. Auch für Fragestellungen zum Zugewinnausgleich der Vermögenswerte und beim Ausgleich der Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich ist der juristische Beistand von zentraler Bedeutung. Außerdem gehört die Beratung zu einer einstweiligen gerichtlichen Anordnung sowie zum Aufenthaltbestimmungsrecht der Kinder zu den Dienstleistungen der Kanzlei.