Die Rechtsanwaltskanzlei in Herzberg wurde 1997 gegründet. Sie gehört zur überörtlichen und bundesweit tätigen Sozietät Wöhlermann, Lorenz und Partner, die mit dem Ziel gegründet wurde, als moderner Dienstleister den vornehmlich mittelständischen Mandanten eine ganzheitliche Beratung zu bieten.
Die Rechtsanwaltskanzlei in Herzberg wurde 1997 gegründet. Sie gehört zur überörtlichen und bundesweit tätigen Sozietät Wöhlermann, Lorenz und Partner, die mit dem Ziel gegründet wurde, als moderner Dienstleister den vornehmlich mittelständischen Mandanten eine ganzheitliche Beratung zu bieten.
Die Philosophie der Sozietät ist, eine Alternative zur Großkanzlei zu sein, ohne dass der Mandant auf die Vorteile der umfassenden Beratungskompetenz einer solchen verzichten muss. Insgesamt stehen Ihnen in Deutschland achtzehn auf individuellen Fachgebieten spezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung. In Herzberg werden Sie durch Rechtsanwältin Sandra Nauck vertreten. Gemeinsam werden individuelle Lösungen für die Mandanten erarbeitet, ohne hierbei den Blick für das Wesentliche aus den Augen zu verlieren: den Erfolg des Mandanten.
Die Kanzlei verfügt durch die langjährige Tätigkeit in der Region über einen etablierten Ruf bei Gerichten und Behörden. Unternehmen aber auch Einzelmandate, die gerade keine Standardlösung, sondern eine auf die konkrete Einzelsituation persönlich abgestimmte Klärung der Sachverhalte erwarten, zählen seit jeher zu den Mandaten dieser Kanzlei.
Termine können mit dem Sekretariat oder Rechtsanwältin Nauck selbst vereinbart werden. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr. Bei Bedarf sind Beratungstermine auch außer Haus möglich.
Die Büroräume sind barrierefrei und mit einem Fahrstuhl gut zu erreichen. Sie finden sie zentral in Herzberg, direkt neben der Volks- und Raiffeisenbank. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist sehr gut; der Busbahnhof ist wenige Gehminuten entfernt. Direkt am Gebäude befinden sich kostenfreie Kundenparkplätze.
Sandra Nauck wurde 1974 geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Dresden. Hier absolvierte sie auch ihr Referendariat. 2001 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen.
Zudem ist sie Fachanwältin für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Frau Nauck bearbeitet vornehmlich Mandate aus dem Verkehrsrecht (Bußgeld- und Strafverfahren als auch Zilvilrechtsverfahren, wie z.B. Verkehrunfälle), Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und dem allgemeinen Forderungs- bzw. Zivilrecht. Als Interessenschwerpunkt verfügt sie zahlreiche Kenntnisse im Pferderecht.
Sandra Nauck ist selbst Mutter und somit besonders sensibilisiert, wenn Kinder von Scheidungs- und Trennungsangelegenheiten betroffen sind. Sie kann gut auf Menschen eingehen und setzt sich gern für die Belange ihrer Mandanten ein. In allen ihren Rechtsbereichen ist es ihr wichtig, dass die zerstrittenen Parteien wieder normal miteinander umgehen können.
Rechtsanwältin Nauck ist an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Stetige Fortbildungsmaßnahmen bilden neben ihrer bereits erworbenen fundierten Ausbildung die Basis für eine kompetente Rechtsberatung. Ebenso wichtig ist ihr eine persönliche und zielorientierte Betreuung ihrer Mandanten, stets mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Maßnahmen.
Verkehrsrecht:
Im Verkehrsrecht können Sie Fachanwältin Sandra Nauck die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Sie macht für Sie Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder bei einem Personenschaden (etwa HWS - Schleudertrauma) auch Schmerzensgeld als Kapital- oder Rentenersatz, Heilungskosten, Mehrbedarf und gegebenenfalls entgangenen Unterhalt geltend. Sie nimmt Ihnen die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Auch bei der Kaskoschadensbearbeitung wird sie als Ihr Interessenvertreter Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt die Rechtsanwältin, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Eine gleichfalls kompetente Ansprechpartnerin ist die Volljuristin bei Problemen um Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Gutachterkosten.
Im Verkehrsstrafrecht steht Rechtsanwältin Nauck zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Sie wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Auch bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol und Drogen am Steuer wird die engagierte Rechtsanwältin die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich die Volljuristin mit Ihrer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Verwarnungsgeld wegen Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstoß oder Trunkenheitsfahrt bis 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration.
Im Zusammenhang mit einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit regelt sie im Führerscheinrecht die Auseinandersetzung mit der Behörde um Fahrverbot, Auflage, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Probezeit, Führerschein auf Probe, Führerscheinentzug oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Dem Verkehrsrecht obliegt auch die Bearbeitung von Mandaten im Kfz-Kaufrecht. Wenn Sie einen Gebrauchtwagenkauf oder einen Neuwagenkauf getätigt haben, kann es mit der anderen Vertragspartei zu Streitigkeiten kommen über Gewährleistungsrecht, Mangel des Kraftfahrzeugs, Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag, Minderung, Anfechtung, Garantie. Sandra Nauck wird Ihnen die rechtliche Situation darlegen und Sie bei der juristischen Vorgehensweise zur Durchsetzung Ihrer Interessen beraten.
Familienrecht:
Rechtsanwältin Nauck berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung, wie hoch Ihr Unterhaltsanspruch (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt) und Vermögensanspruch real sind. Auch rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, bei Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich und bei einem Ehevertrag - der zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann - steht Ihnen Frau Nauck zur Verfügung. Sie ist Expertin für Scheidung und alle angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung.
Sozialrecht:
Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht wird immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der Agenda 2010 oder Hartz IV, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen.
Rechtsanwältin Nauck begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem folgende Rechtsmaterien umfassen: Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, ALG II, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht.
Arbeitsrecht:
Rechtsanwältin Sandra Nauck ist spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Individualarbeitsrecht (Kündigung, Schutzklage, Arbeitszeugnis, Lohnklage). Des Weiteren finden Sie bei ihr Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Diskriminierung, zu Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zu Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Betriebsverfassungsrecht, Personalrecht, Kündigungsschutzrecht, zur Personalabrechung, Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung, zur Zeugnisformulierung, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kündigungsschutz.
Versicherungsrecht:
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Sandra Nauck liegt auf dem Versicherungsrecht, welches sich mit Haftpflichtsachen und Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen befasst. So fallen hierunter zum Beispiel Verkehrshaftpflichtsachen, die mit der Verkehrsunfallregulierung sowie mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schmerzensgeld einhergehen. Bei allen Fragen zur Haftpflichtversicherung, Rentenversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Unfallversicherung oder Krankenversicherung finden Sie in Rechtsanwältin Nauck eine kompetente Ansprechpartnerin.
Sie vertritt ihre Mandanten auch, wenn berechtigter Einspruch gegen die Entscheidung einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung eingelegt werden soll. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird abgeschlossen, um sich eine Berufsunfähigkeitsrente zu sichern für den Fall, dass man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, den erlernten Beruf weiter auszuüben (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit). Tritt dies ein und kommt die Versicherung den vertraglichen Anforderungen nicht nach, so steht Frau Nauck ihren Mandanten bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber den Versicherern zur Seite.
Pferderecht:
Überdies ist das Pferderecht einer der Interessensgebiete der Juristin. Sie selbst ist seit vielen Jahren passionierte Reiterin und besitzt selbst ein Pferd. Somit verfügt sie über fundierte Fachkenntnisse. Innerhalb dieses Rechtsgebiets betreut Rechtsanwältin Sandra Nauck beispielsweise Mandate, die in Zusammenhang mit einem Pferdekauf, Gewährleistungen, Haftungsfragen sowie Einstallvertrag oder Pachtvertrag stehen.