Die Rechtsanwaltskanzlei Baatz in Torgau wurde am 1. Juni 1979 von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Baatz gegründet und 2003 von Rechtsanwalt Hans-Jürgen Baatz übernommen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Baatz in Torgau wurde am 1. Juni 1979 von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Baatz gegründet und 2003 von Rechtsanwalt Hans-Jürgen Baatz übernommen.
Sie finden die Kanzleiräume im Zentrum von Torgau direkt am Marktplatz. Für Mandanten mit Pkw stehen zwei kanzleieigene Stellplätze sowie öffentliche Parkplätze im Umfeld zur Verfügung. Die Bushaltestelle “Marktplatz” ist etwa fünfzig Meter entfernt.
Die Bürozeiten der Rechtsanwaltskanzlei Baatz sind montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr organisiert. Termine werden in der Regel über das Sekretariat vereinbart. Als zusätzlicher Service sind auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich.
Hans-Jürgen Baatz wurde 1956 in Lutherstadt Wittenberg geboren. Nach der erfolgreichen Lehre zum Werkzeugmacher und einem Maschinenbaustudium arbeitete Herr Baatz zunächst fünf Jahre als Diplom-Maschineningenieur (FH). Im Anschluss folgte das Studium der Rechte an der Humboldt-Universität zu Berlin. Herr Baatz arbeitete von 1990 bis 1991 als Staatsanwalt in Dessau und ab 1992 als Leiter des Rechtsamts des Landkreises Herzberg. Er wurde 2002 als Rechtsanwalt zugelassen.
Der Jurist ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV.
Seit 2003 ist Herr Baatz Vertragsanwalt des ADAC. In dieser Funktion veröffentlicht er wiederholt Beiträge in der Rechtszeitschrift “DAR” des ADAC.
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Baatz übernimmt Ihre Mandate aus dem Verkehrsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.
Aufgrund seiner Eigenschaft als Vertragsanwalt des ADAC liegt der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Baatz beim Verkehrsrecht. Die Vertretung der rechtlichen Interessen erstreckt sich hier über das Verkehrszivilrecht (Schadensregulierung), Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten) und Verkehrsstrafverfahren. Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei einem Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Hans-Jürgen Baatz finden die Betroffenen eine kompetente Beratung.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Unfasllflucht. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen, insbesondere zur Verkürzung einer Sperrzeit oder Fragen hinsichtlich der MPU. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Baatz die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Hans-Jürgen Baatz.
Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die Verfahrensweisen und Handlungsformen der Verwaltung (zum Beispiel Rechtsverordnung, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Widerspruchsbescheid). Das besondere Verwaltungsrecht deckt einzelne spezielle Bereiche ab, in denen sich Staat und Bürger begegnen (Polizeirecht und Ordnungsrecht, Bauordnungsrecht). Rechtsanwalt Hans-Jürgen Baatz berät und vertritt seine Mandanten beispielsweise im Ordnungsrecht oder öffentlichen Baurecht.