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Jutta Wenzel

Jutta Wenzel

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Jutta Wenzel wurde 1974 in Varel geboren. Nach dem Studium der Rechte an der Universität Hamburg leistete sie das Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein. Frau Wenzel wurde 2007 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seit dem bei der D.O.C. Anwaltskanzlei beschäftigt. Die Juristin spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Familienrecht
Jutta Wenzel berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Markenrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
Fachgebiete

Jutta Wenzel wurde 1974 in Varel geboren. Nach dem Studium der Rechte an der Universität Hamburg leistete sie das Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein. Frau Wenzel wurde 2007 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seit dem bei der D.O.C. Anwaltskanzlei beschäftigt. Die Juristin spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwältin Jutta Wenzel betreut in der D.O.C. Anwaltskanzlei die Referate Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht), privates Baurecht, Wirtschaftsrecht.

Der die Existenzgrundlage sichernde Arbeitsplatz ist für den Arbeitnehmer vor dem Hintergrund des anhaltenden Arbeitsplatzabbaus mittlerweile ein unschätzbares Gut. Jutta Wenzel berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Die hier auftauchenden Probleme sind vielfältig. Als Beispiele sind folgende Punkte zu nennen:

  • Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Abfindung und Arbeitszeugnis
  • Durchsetzung von Lohnforderung und Gehaltsforderung
  • Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung
  • Überstundenvergütung, Gehaltserhöhung, Gratifikation, Weihnachtsgeld oder Bonuszahlung
  • Abmahnung, Rechtsmittel gegen Abmahnungen
  • Mobbing, Versetzungen, Umsetzungen
  • Arbeitsschutz
  • Mutterschutz, Schwangerenschutz, Schwerbehindertenschutz
  • Gestaltung von Arbeitsvertrag, Kündigung, Änderungskündigung und Aufhebungsvereinbarung
  • Arbeitsverträge prüfen, Vertragsgestaltung, Vereinbarung, Änderung Befristung, Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld
  • Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Rechte des Betriebsrats, Beteiligung des Betriebsrats
  • Betriebsänderung / Betriebsübergang / Betriebsvereinbarungen
  • Interessenausgleiche, Sozialpläne, Einigungsstellenverfahren

Im Bereich des Arbeitsrechts vertritt Frau Rechtsanwältin Wenzel sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich Arbeitnehmer als auch Unternehmen. Fragen zu Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Befristung, Berufsausbildung, Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Nebentätigkeit, Probezeit, Überstunden, Wettbewerbsverbot, Urlaub u. a.. werden Ihnen durch langjährige Erfahrung im Bereich des Arbeitsrechts beantwortet, vor allem in Kündigungsschutzsachen.

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Jutta Wenzel ist das Familienrecht. In diesem Rechtsgebiet bietet sie ihren Mandanten von der Heirat bis hin zu einer Scheidung oder Trennung Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung an. Bevor Sie Ihrem Partner das Ja-Wort geben, ist es empfehlenswert, einen Ehevertrag abzuschließen. Auch wenn ein solcher Vertrag alles andere als romantisch ist, sollte man stets im Hinterkopf behalten, dass jede dritte Ehe heutzutage in die Brüche geht. Oft ist eine Ehe nicht mehr zu retten - Ihr Geld aber schon. Bei einer Eheschließung wird die Zugewinngemeinschaft vertraglich vereinbart. Dabei entsteht der Anspruch auf Unterhalt. Mit viel Feingefühl und juristischer Kompetenz im Familienrecht arbeitet sich Rechtsanwältin Wenzel in Ihren Fall ein und berät Sie in Bezug auf alle notwendigen rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, um spätere Scheidungsfolgen zu vermeiden.

Im Falle einer Scheidung oder Trennung steht sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen. Dabei klärt die Rechtsanwältin Sie beispielsweise über das Sorgerecht oder den Unterhalt, wie zum Beispiel Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt, auf. Des Weiteren berechnet sie Ihren Zugewinnausgleich nach dem Güterstand und klärt Sie über die Hausratsaufteilung oder den Versorgungsausgleich auf. Dabei handelt es sich meist um die Frage, wer letztendlich Anspruch auf das gemeinsame Haus oder die Wohnung hat. Neben der Wohnungszuweisung oder Hauszuweisung betreut Rechtsanwältin Jutta Wenzel Sie in einem Gewaltschutzverfahren, wenn Gewalt in der Familie auftritt. Bei internationalen Ehen oder Eheschließungen führt sie zudem Scheidungsverfahren zwischen bulgarischen, algerischen, türkischen, portugiesischen, deutschen, tunesischen oder italienischen Staatsbürgern und verschiedenen Staatsangehörigen durch. Bei familienrechtlichen Streitigkeiten macht die Spezialistin im Familienrecht Ihre Ansprüche und Forderungen geltend.

Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Zu den Aufgaben von Jutta Wenzel gehört hier die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien.

Im Bereich des Mietrechts vertritt Frau Rechtsanwältin Wenzel Vermieter, Hausverwalter und Mieter von Wohnungen und Gewerberäumen in den Bereichen:

außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen bei

Kündigung wegen Zahlungsverzug oder sonstiger schwerwiegender Verstöße, Sonderkündigungsrecht, Räumung und Zwangsräumung, Schadenersatz wegen Beschädigungen am Mietobjekt, Mängel am Mietobjekt, Berechtigte oder ungerechtfertigte Mieterhöhung, Berechtigte oder unberechtigte Mietminderung, Mietanpassungen, Schimmelbildung , Konkurrenzschutz im Gewerbemietrecht, Eigenbedarfskündigung, Schönheitsreparaturansprüche, Modernisierungsarbeiten, überhöhte Betriebskostenabrechnung, Kautionsrückforderung. Erstellung und Überprüfung von Miet- und Pachtverträgen im privaten und gewerblichen Bereich. Alle anderen Pflichten und Rechte von Vermietern und Mietern

Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwältin Jutta Wenzel im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Frau Wenzel berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Im privaten Baurecht gestaltet Rechtsanwältin Jutta Wenzel Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Frau Wenzel greift für ihre Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel oder durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten bei Fragen der Vergütung. Dabei wirkt sie an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Rechtsanwältin Jutta Wenzel ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren, Vergütungsprozesse sowie Gewährleistungsprozesse. Ihre Anwältin im privaten Baurecht Hamburg Rechtsanwältin Jutta Wenzel.

Zu dem Mandantenkreis zählen sowohl mittelständische Bauunternehmen und Handwerksunternehmen sowie auch Architekten und private Bauherren. Frau Rechtsanwältin Wenzel bearbeitet hier insbesondere:

Erstellung von Bauverträgen im Bereich des Werkvertrages oder des VOB-Vertrages und Geschäftsbedingungen ( Bauverträge, Architektenverträge etc.) und vertreten unsere Mandanten bei der laufenden Bauphase,  während oder nach der Abnahme (Mängel am Bauwerk, Verzug bei der Fertigstellung, Abnahmestreitigkeiten, unberechtigte Werklohnkürzungen oder überhöhte Werklohnforderungen), Vertragsstrafen wegen Verzug, Gewährleistungsansprüche des Bauherrn bei Baumängeln (Mängel an Häusern, Reihenhäusern, Eigentumswohnungen etc. Insbesondere: Risse an Bauteilen, Feuchtigkeitsschäden, unzureichende Abdichtungen des Daches, des Kellers, der Garage, des Bades etc,  Mängel bei Drainagesystemen, Fassadensanierungen, Wärmedämmverbundsystemen, Wärme-pumpen, Trockenbau, Heizungssystemen, Balkonen, Schimmelbildung, Schallschutz-probleme . Verjährungsprobleme bei Baumängeln, Vergütungsanspruch des Bauunternehmers oder Architekten (Durchsetzung von Vergütungen und Werklohnforderungen). Beweissicherung, selbständiges Beweisverfahren (gerichtlich beauftragter  Sachverständiger) Ursachen des Mangels, Mangelbeseitigung Kosten für die Mangelbeseitigung Stellung, Teilnahme an  Sachverständigenterminen. Privates Baurecht ist erfordert Fingerspitzengefühl, welches Frau Rechtsanwältin Wenzel durch ihre Erfahrung in diesem Bereich hat.

Der Tätigkeitsschwerpunkt Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsteilgebiete, die für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende im Wirtschaftsleben Bedeutung haben können. Hierzu zählen insbesondere die Bereiche gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht und Handelsrecht.

Der gewerbliche Rechtsschutz, Oberbegriff für den Schutz gewerblich-geistiger Leistungen, gewinnt immer mehr an Relevanz. Hierzu gehören das Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Halbleiterschutzrecht, Sortenschutzrecht und Markenrecht sowie Teile des Wettbewerbrechts. Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt mit Mitteln des zivilrechtlichen Anspruchs. Die außergerichtliche Streitbeilegung erfolgt mittels Abmahnung und Unterwerfung. Rechtsanwältin Wenzel vertritt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes.

Der gute Name Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes ist oftmals ein entscheidender Bestandteil Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen mit einer Marke zu kennzeichnen, haben Sie die Qual der Wahl zwischen Wortmarken, Bildmarken oder einer Kombination hieraus. Bei dem Schutz Ihres Markenzeichens sollten Sie sich keine Fehler erlauben. Die Kreativität zur Schöpfung einer schlagkräftigen Marke müssen Sie selbst aufbringen. Haben Sie jedoch den ersten Schritt zur Abgrenzung gegenüber Ihren Mitbewerbern bewältigt, kann Ihnen ein im Markenrecht erfahrener Rechtsanwalt sagen, worauf es bei der Gestaltung einer Marke in rechtlicher Hinsicht ankommt.

Das Markenrecht im weiten Sinne umfasst alle Kennzeichnungen von Unternehmen, geistigen Werken und Produkten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Besonders wichtig ist bei der Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen die Beachtung formaler Anforderungen und Verfahren. Rechtsanwältin Wenzel betreut Eintragungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren und Klageverfahren. Sie verfasst ohne unnötigen Zeitverlust Abmahnungen, erwirkt einstweilige Verfügungen und verteidigt Sie bei Inanspruchnahme durch Wettbewerber und Markeninhaber. Im Übrigen prüft sie die Zulässigkeit von Internetauftritten, Markenauftritten, Produktauftritten und Marketingauftritten.

Im Handelsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Jutta Wenzel in Bezug auf Handelskauf, Bürgschaft zwischen Kaufleuten oder das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Sie vertritt und berät Mandanten bei der Gründung von Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der stillen Gesellschaft, wobei Frau Wenzel hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und gewerberechtliche Aspekte vertieft betrachtet. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der GmbH & Co. KG und der Aktiengesellschaft (AG). Auch bei der Umwandlung von Gesellschaften (Nachfolgeregelung) und bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern steht die Juristin ihren Mandanten zur Seite.

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