Iris Böckmann-Weyers

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  • Deutsch
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Die Anwaltskanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge Böckmann-Weyers ist auf alle Fragen rund um das Erbrecht spezialisiert. Die Rechtsgebiete Familienrecht und Medizinrecht, ebenso wie die Mediation ergänzen das Beratungsangebot. Die Kanzlei wurde 1993 von Rechtsanwältin Iris Böckmann-Weyers gegründet. Für ein umfassendes Beratungsangebot arbeitet die Kanzlei in Kooperation mit zwei Kolleginnen und einer Steuerberaterin. Zum Mandantenstamm gehören neben Privatleuten auch kleine Unternehmen und mittelständische Betriebe.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
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Kurzprofil

Die Anwaltskanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge Böckmann-Weyers ist auf alle Fragen rund um das Erbrecht spezialisiert. Die Rechtsgebiete Familienrecht und Medizinrecht, ebenso wie die Mediation ergänzen das Beratungsangebot. Die Kanzlei wurde 1993 von Rechtsanwältin Iris Böckmann-Weyers gegründet. Für ein umfassendes Beratungsangebot arbeitet die Kanzlei in Kooperation mit zwei Kolleginnen und einer Steuerberaterin. Zum Mandantenstamm gehören neben Privatleuten auch kleine Unternehmen und mittelständische Betriebe.

Die Kanzleiräume liegen in Krefeld am Fritz-Heckens-Weg. Für Mandanten mit Pkw sichert der kanzleieigene Parkplatz genügend Parkmöglichkeiten. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei gut zu erreichen, die Bushaltestelle liegt nur wenige Meter entfernt.

Eine Zweigstelle der Kanzlei befindet sich in 48249 Dülmen, Lüdinghauser Str. 164.

Beratungsgespräche können zwischen 09.00 Uhr und 19.00 Uhr mit Rechtsanwältin Böckmann-Weyers selbst vereinbart werden. Auch per E-Mail (info@anwaltskanzlei-boeckmann-weyers.de) ist die Kanzlei zu erreichen. Die Termine können auch außerhalb der Bürozeiten stattfinden.

Ein Erstgespräch bietet Ihnen eine erste Beurteilung Ihrer Situation von juristischer Seite und eine Einschätzung der voraussichtlich anstehenden Kosten durch die Inanspruchnahme des anwaltlichen Beistands.

Fachgebiete

Rechtsanwältin Iris Böckmann-Weyers wurde 1963 in Dülmen bei Münster geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster absolvierte sie das Rechtsreferendariat am Landsgericht Essen. 1993 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen und gründete im selben Jahr ihre eigene Kanzlei. 2006 schloss sie erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht ab (Deutsche Anwalt-Akademie Berlin).

Rechtsanwältin Böckmann-Weyers ist Geschäftsstellenleiterin der DSE (Deutsche Schiedsgerichtbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.) im Landsgerichtsbezirk Krefeld. Darüber hinaus ist sie Mitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) sowie in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht beim Deutschen Anwaltverein Berlin (DAV).

Erbrecht und Vermögensnachfolge stehen im Mittelpunkt des Beratungsangebots der Kanzlei Böckmann-Weyers. Die erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltlehrgangs und die Mitgliedschaften in erbrechtlichen Vereinigungen sind Grundlage einer besonders versierten und umfassenden Betreuung in allen Fragen rund um die Vorsorge für den Todesfall. Wesentliche Sachverhalte des Erbrechts sind die durch ein Testament vorgegebene Erbfolge sowie andernfalls die gesetzlich geregelte Erbfolge. Bei einer gesetzlich geregelten Erbfolge geht es insbesondere darum, den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen oder derartige Ansprüche abzuwehren. Auch die Pflichtteilsergänzung, etwa im Falle einer Schenkung, ist Teil der juristischen Betreuung.

Rechtsanwältin Iris Böckmann-Weyers steht Ihnen sowohl bei der Testamentgestaltung im Vorfeld als auch bei der Testamentvollstreckung und gegebenenfalls Testamentanfechtung zur Seite. Eine andere Möglichkeit der letztwilligen Verfügung ist der Erbvertrag, welcher etwa zur Regelung der Unternehmensnachfolge abgeschlossen wird. Tritt ein Erbfall ein, folgt die notwendige Verständigung über den Nachlass. Häufig kommt es dabei zu einer Erbauseinandersetzung, beispielsweise als Folge einer Zuwendung zu Lebzeiten, deren Lösung juristischen Beistand verlangt. Weitere wesentliche Bestandteile des Erbrechts sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Iris Böckmann-Weyers berät und vertritt Mandanten schwerpunktmäßig auch im Familienrecht. Das Ehe- und Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit Ehe und Scheidung, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Trennungen sowie Auseinandersetzungen um Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt), Sorgerecht und Umgangsrecht. Auch für Fragestellungen in Bezug auf den Zugewinnausgleich und auf den Versorgungsausgleich (Ausgleich von während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Vorsorgung) ist der juristische Beistand von zentraler Bedeutung. Ebenso können Sie sich für eine Scheidungsvereinbarung und Trennungsvereinbarung an Rechtsanwältin Böckmann-Weyers wenden. Um für den Fall der Trennung vorzusorgen, kann mit Hilfe der Juristin schon im Vorfeld ein Ehevertrag zur Regelung für Vermögen und Zugewinn während der Ehe verfasst werden. Das Beratungsangebot der Kanzlei im Fachgebiet Familienrecht umfasst zudem Themen wie das Partnerschaftsgesetz, die Möglichkeiten einer Adoption sowie Fragen zum Eltern-Entfremdungssyndrom PAS (Parentel Alienation Syndrome) und das Recht von Pflegeeltern.

Interessensschwerpunkt der Kanzlei bildet das Medizinrecht. Hierzu zählen u.a. Schadensersatzansprüche von Patienten wegen ärztlicher Behandlungsfehler, Fragen der Arzthaftung und das Veterinärhaftungsrecht.

Zusätzlich zur rechtlichen Beratung im Erbrecht, Familienrecht und Medizinrecht steht Frau Böckmann-Weyers als ausgebildete Mediatorin zur Verfügung. Gerade in diesen Fachgebieten, in denen meist enge Beziehungen betroffen sind, kommt es vielfach zu schweren Konflikten, welche die Beteiligten häufig gerichtlich austragen. Um einem solchen Gerichtsverfahren und den meist weitreichenden Folgen aus dem Weg zu gehen, ist die Mediation als freiwilliges Vermittlungsverfahren eine hilfreiche Alternative, Konflikte zu vermeiden oder gemeinschaftlich zu lösen. Die Mediatorin hat dabei keine Entscheidungsbefugnis, sondern unterstützt die Betroffenen als allparteiliche dritte Person darin, miteinander in Kontakt zu treten und Streitigkeiten konstruktiv beizulegen. Ziel des strukturierten Verfahrens ist die von den Konfliktparteien gemeinsame Erarbeitung von Vereinbarungen, die möglichst den Interessen und Bedürfnissen aller Beteiligten entsprechen. Darüber hinaus kann die Mediation auch zur Gestaltung von Verträgen und Vereinbarungen (Erbvertrag, Ehevertrag, Scheidungsvereinbarungen) sinnvoll genutzt werden.

Weitere Informationen zu den Rechtsgebieten der Kanzlei Böckmann-Weyers finden Sie auf der kanzleieigenen Homepage www.anwaltskanzlei-boeckmann-weyers.de

Kontakt

Iris Böckmann-Weyers

Fritz-Heckens-Weg 6
47802 Krefeld
Deutschland
Telefon: 
+49 2151 657392
Telefax: 
+49 2151 657388
Web
www.anwaltskanzlei-boeckmann-weyers.de
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