Elmar Funke wurde 1965 in Dorsten geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften. Die anschließende praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Herr Funke arbeitete zunächst ein Jahr als Justiziar bei einem Studieninstitut, bevor er 1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wurde. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.
Elmar Funke wurde 1965 in Dorsten geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften. Die anschließende praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Herr Funke arbeitete zunächst ein Jahr als Justiziar bei einem Studieninstitut, bevor er 1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wurde. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.
Elmar Funke ist als Dozent zum Fachbereich Recht an verschiedenen privaten Weiterbildungsinstituten, für die Fachhochschule Schmalkalden und die Technische Universität Chemnitz tätig. Ferner ist er Autor des im März 2009 in dritter Auflage erschienenen Fachbuches “Handbuch zum Eventrecht”.
Rechtsanwalt Elmar Funke berät und vertritt Sie im Medienrecht, Veranstaltungsrecht und Eventrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht, Computerrecht und Internetrecht sowie im Sportrecht.
Die Tätigkeit von Herrn Funke im Medienrecht umfasst die rechtliche Beratung und Begleitung von Autoren, Schauspielern, Musikern, Medienschaffenden und Sendern sowie die Anmeldung von Radiosendern und Fernsehsendern. Ferner verwahrt der Jurist Manuskripte, Drafts, Drehbücher, Treatments, Skripte, Demos, Musikstücke, Songs, Noten, Texte und Showformate zum Nachweis des Urheberrechtes. Außerdem erstellt er Ihr Deal Memo, Ihren Optionsvertrag und Verfilmungsvertrag, Auftragsproduktionsvertrag, Koproduktionsvertrag, Regievertrag, Darstellervertrag, Moderatorenvertrag, Crewvertrag, Produktionsleitervertrag. Hierbei arbeitet er mit renommierten internationalen Anwaltskanzleien, Agenturen und Verlagen zusammen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Veranstaltungs- und Eventrecht. Hier vertritt Rechtsanwalt Elmar Funke beispielsweise bei:
Der gewerbliche Rechtsschutz, Oberbegriff für den Schutz gewerblich-geistiger Leistungen, gewinnt immer mehr an Relevanz. Hierzu gehören unter anderem das Markenrecht und Teile des Wettbewerbrechts. Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt mit Mitteln des zivilrechtlichen Anspruchs. Die außergerichtliche Streitbeilegung erfolgt mittels Abmahnung und strafbewehrter Unterlassungserklärung. Rechtsanwalt Funke vertritt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes.
Der gute Name Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes ist oftmals ein entscheidender Bestandteil Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen mit einer Marke zu kennzeichnen, haben Sie die Qual der Wahl zwischen Wortmarken, Bildmarken oder einer Kombination hieraus. Bei dem Schutz Ihres Markenzeichens sollten Sie sich keine Fehler erlauben. Haben Sie jedoch den ersten Schritt zur Abgrenzung gegenüber Ihren Mitbewerbern bewältigt, kann Ihnen ein im Markenrecht erfahrener Rechtsanwalt sagen, worauf es bei der Gestaltung einer Marke in rechtlicher Hinsicht ankommt.
Das Markenrecht im weiten Sinne umfasst alle Kennzeichnungen von Unternehmen, geistigen Werken und Produkten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Besonders wichtig ist bei der Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen die Beachtung formaler Anforderungen und Verfahren. Rechtsanwalt Funke betreut Eintragungsverfahren (Deutsche Marke, EU-Gemeinschaftsmarke, IR-Marke), Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren und Klageverfahren. Er verfasst ohne unnötigen Zeitverlust Abmahnungen, erwirkt einstweilige Verfügungen und verteidigt Sie bei Inanspruchnahme durch Wettbewerber und Markeninhaber. Im Übrigen prüft er die Zulässigkeit von Internetauftritt, Markenauftritt, Produktauftritt und Marketingauftritt.
Im Internetrecht berät und vertritt Elmar Funke in Bezug auf Streitigkeiten um die Vergabe oder Herausgabe einer Domain (Markendomainrecht), Anforderungen bei der Erstellung einer Website (Impressum, Datenschutz, Werberecht), Haftungsbeschränkungen für Inhalte im Internet (Disclaimer), besondere Probleme im Bereich E-Commerce, Vertragsschluss im Internet (Online-Shop, Auktionshäuser), urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Schutz einer Website, Verbraucherschutz im Internet (Fernabsatzgesetz, Dialer-Streitigkeiten) oder Urheberrecht im Internet (Download, Filesharing). Sie sind abgemahnt worden? Nicht immer ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Ob der Rechtsverstoß zu Recht abgemahnt wird, eine missbräuchliche Serienabmahnung vorliegt oder die Kosten der Abmahnung gerechtfertigt sind, sollten Sie umgehend durch Rechtsanwalt Elmar Funke prüfen lassen.
Das Sportrecht stellt eine sogenannte Querschnittsmaterie dar, das bedeutet, es werden die unterschiedlichsten Rechtsgebiete berührt. Dies betrifft nicht nur den Profisport, sondern auch den Amateursport und den Breitensport oder Freizeitsport und dort nicht nur den Sportler selbst, sondern auch den Veranstalter, Verein, Verband, Funktionär, Sponsor und Zuschauer. Neben den möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch Sportunfall oder Foul — wie dem Ersatz von materiellem und immateriellem Schaden, von entgangenem Gewinn und Schmerzensgeld — sind auch Fragen der Vertragsgestaltung der unterschiedlichen Verträge von Bedeutung. Bei der Überprüfung und Gestaltung folgender Verträge steht Ihnen Elmar Funke gerne mit seinem juristischen Rat zur Seite: Sponsorenvertrag, Naming Right, Veranstaltervertrag, Werbevertrag, Spielervertrag oder Trainervertrag. Im Übrigen steht Ihnen der Jurist bei Problemen rund um Vermarktungsrechte, TV-Rechte, Arbeitsvertrag, Lizenz oder Sportgerichtsverfahren zur Verfügung.