Hans-Christoph Rudorf studierte in Bonn und Freiburg Jura. Die anschließende Referendarausbildung erfolgte in Brüssel, San Francisco und Hamburg. Unmittelbar nach Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung und der Zulassung zur Anwaltschaft 1979 arbeitete Herr Rudorf als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg und als Rechtsanwalt in einer Hamburger Sozietät. Seit 1980 ist er als selbständiger Rechtsanwalt in Braunschweig tätig. Die Ernennung zur Notar erfolgte 1993. Herr Rudorf spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Hans-Christoph Rudorf studierte in Bonn und Freiburg Jura. Die anschließende Referendarausbildung erfolgte in Brüssel, San Francisco und Hamburg. Unmittelbar nach Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung und der Zulassung zur Anwaltschaft 1979 arbeitete Herr Rudorf als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg und als Rechtsanwalt in einer Hamburger Sozietät. Seit 1980 ist er als selbständiger Rechtsanwalt in Braunschweig tätig. Die Ernennung zur Notar erfolgte 1993. Herr Rudorf spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Rechtsanwalt und Notar Hans-Christoph Rudorf berät und vertritt Sie im Immobilienrecht, Mietrecht, privaten Baurecht, Werkvertragsrecht sowie im Ehe- und Familienrecht.
Das Immobilienrecht umfasst die Bereiche Bauen, Kaufen, Belasten und Mieten. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer der Immobilie. Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel:
Das Immobilienrecht befasst sich aber auch mit der Verwertung von Grundstücken, zum Beispiel deren Vermietung und Verpachtung. Rechtsanwalt und Notar Rudorf steht Ihnen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.
Im Mietrecht und Pachtrecht erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung zu Abschlusses oder Beendigung eines Mietverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen Hans-Christoph Rudorf auch beratend zur Seite bei:
Im privaten Baurecht gestaltet Herr Rudorf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Hans-Christoph Rudorf greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel oder durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Rechtsanwalt und Notar Hans-Christoph Rudorf ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren sowie Vergütungsprozesse und Gewährleistungsprozesse.
Der Werkvertrag ist eine besondere Vertragsform des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er unterscheidet sich vom Dienstvertrag durch einen geschuldeten Erfolg und verpflichtet gerade nicht nur zur Verrichtung von Diensten oder Tätigkeiten. Werkverträge sind häufig im Baubereich anzutreffen, denn hauptsächlich wird das Werkvertragsrecht angewendet, wenn Arbeiten an unbeweglichen Sachen vorgenommen werden. Weitere bekannte Einsatzgebiete sind Vereinbarungen über Reparaturarbeiten, Architektenvertrag, Fertighausvertrag oder Beförderungsvertrag. Im Werkvertragsrecht betreut Herr Rudorf seine Mandanten unter anderem in folgenden Punkten:
Im Familienrecht begleitet Hans-Christoph Rudorf seine Mandanten gegebenenfalls von der Heirat bis zu Trennung und Scheidung und führt bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten. Sowohl Ansprüche auf Kindesunterhalt als auch Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt werden von ihm geltend gemacht oder abgewehrt. Rechtliche Dinge sind für viele Menschen nachrangig und werden vernachlässigt. Dabei sind die gesetzlichen Folgen der Ehe vielen Hochzeitspaaren unbekannt. Mit der Eheschließung entsteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde), und es entstehen Ansprüche auf Unterhalt.
Vergessen oder verdrängt wird von Verliebten oftmals, dass mittlerweile in Deutschland jede dritte Ehe, in deutschen Großstädten sogar jede zweite Ehe geschieden wird - manchmal mit aufreibenden Folgen für alle Beteiligten. Unliebsamen Folgen kann man aber vorbeugen durch den Abschluss von Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag. Im Falle einer Trennung oder einer Scheidung sind die Folgen bereits vorher ausgehandelt und vereinbart. Rechtsanwalt und Notar Hans-Christoph Rudorf berät und vertritt Sie bei Bedarf in diesen oder ähnlichen Situationen.