Robert Pfenning

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Die heutige Rechtsanwaltskanzlei Pfenning wurde bereits in den 1960er Jahren gegründet. Rechtsanwalt Robert Pfenning trat 1994 in die Kanzlei ein, seit 1997 ist er alleiniger Inhaber. Seit 2005 arbeitet Herr Pfenning mit Rechtsanwältin Dr. Ulrike Funk und Rechtsanwalt Dr. Klaus Herrmann in Bürogemeinschaft. Zu seinem Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht
  • Fachanwalt Verkehrsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
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Kurzprofil

Die heutige Rechtsanwaltskanzlei Pfenning wurde bereits in den 1960er Jahren gegründet. Rechtsanwalt Robert Pfenning trat 1994 in die Kanzlei ein, seit 1997 ist er alleiniger Inhaber. Seit 2005 arbeitet Herr Pfenning mit Rechtsanwältin Dr. Ulrike Funk und Rechtsanwalt Dr. Klaus Herrmann in Bürogemeinschaft. Zu seinem Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.

Die Büroräume der Kanzlei Pfenning liegen im Zentrum Stuttgarts im Gerichtsviertel. Sie finden das Kanzleigebäude in der Nähe des Staatstheaters, der Staatsgalerie, der Kulturmeile und des Landtags. Die Mandanten können in den öffentlichen Parkhäusern im Umfeld der Kanzlei parken.

Darüber hinaus ist der Jurist mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen:

  • U-Bahnlinien U15 (Haltestelle “Eugensplatz/Jugendherberge”)
  • U-Bahnlinie U15, U6 und U7 (Haltestelle “Olgaeck”)
Zudem ist der Stuttgarter Hauptbahnhof (auch S-Bahnhof) in Fußnähe.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.30 Uhr mit Herrn Pfenning oder dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende sowie bei Bedarf auch vor Ort beim Mandanten möglich.

Fachgebiete

Robert Pfenning wurde 1955 in Mannheim geboren. Nach der Hochschulreife folgte das Studium der Rechte an der Universität Mannheim mit anschließender Referendarausbildung in Rheinland-Pfalz. Der Jurist ist seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Vor dem Eintritt in die Kanzlei war Herr Pfenning als angestellter Rechtsanwalt in Stuttgart tätig. Er spricht fließend Englisch und verfügt über gute Sprachkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwalt Robert Pfenning berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Sozialversicherungsrecht, Mietrecht sowie beim Forderungseinzug (Inkasso). Seit 2006 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie gleichzeitig Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht (oder besser: Sozialversicherungsrecht) wird immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der Agenda 2010 oder Hartz IV, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Dieses liegt alleine schon an den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland.

Robert Pfenning begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem folgende Rechtsmaterien umfassen: Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Erwerbsminderung, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht.

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht und das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, über Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Hierfür ist Rechtsanwalt Robert Pfenning für Sie der richtige Ansprechpartner.

Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtanwalt Pfenning mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

Spezialitäten

Rechtsanwalt Robert Pfenning ist seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie gleichzeitig Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Ob Arbeiter, Angestellter oder Geschäftsführer, in Sachen Arbeitsrecht möchte jeder zu seinem Recht kommen, und das möglichst schnell. Bei einer Kündigung kann sich die Hilfe durch Rechtsanwalt Robert Pfenning rasch auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestandsschutz und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung und den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen.

Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um gegen diese gerichtlich vorgehen zu können. Häufig wird dem Arbeitnehmer eine Abfindung im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt, um das Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht zu beenden. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Robert Pfenning berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht.

Im Verkehrsrecht vertritt Rechtsanwalt Robert Pfenning Sie umfassend gegenüber dem Unfallgegner, der Haftpflichtversicherung, Bußgeldstelle, Fahrerlaubnisbehörde, Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Als Beispiel sind folgende Problembereiche zu nennen:

  • Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall
  • Durchsetzung von Ansprüchchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Abschleppkosten
  • Schadenersatz, Restwert, Totalschaden, Leasingfahrzeug
  • Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel bei Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß, Sicherheitsabstand, Fahren unter Alkohol oder Drogen
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisrecht
  • Verkehrsstrafsachen, beispielsweise Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Unfallflucht

Kontakt

Robert Pfenning

Werastr. 22
70182 Stuttgart
Mitte
Deutschland
Telefon: 
+49 711 2364291
Telefax: 
+49 711 2360313
Web
www.ra-pfenning.de
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