Baumann-Hasske Rechtsanwälte

Sprachkenntnisse

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Übersicht

Die Rechtsanwaltskanzlei Baumann-Hasske wurde 1990 in Dresden gegründet und im Januar 1991 formell eröffnet. Die Kanzlei, bestehend aus den Rechtsanwälten Harald Baumann-Hasske, Dr. iur. Frank Tietze und weiteren Mitarbeitern, entwickelte sich schnell zu einer wichtigen Anlaufstelle für Ratsuchende und Mandanten aus Kommunen, Unternehmen verschiedener Branchen, sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern. Viele Mandate entwickelten sich aus dem Bedürfnis nach Kündigungsschutz und dem Start in eine selbstständige Existenz.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Medizinrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
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Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Baumann-Hasske wurde 1990 in Dresden gegründet und im Januar 1991 formell eröffnet. Die Kanzlei, bestehend aus den Rechtsanwälten Harald Baumann-Hasske, Dr. iur. Frank Tietze und weiteren Mitarbeitern, entwickelte sich schnell zu einer wichtigen Anlaufstelle für Ratsuchende und Mandanten aus Kommunen, Unternehmen verschiedener Branchen, sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern. Viele Mandate entwickelten sich aus dem Bedürfnis nach Kündigungsschutz und dem Start in eine selbstständige Existenz.

Die Kanzleiräume liegen in der Hohen Straße 35 im Dresdener Stadtteil Südvorstadt. Sie finden die Kanzlei in direkter Nähe zur Agentur für Arbeit sowie zum Hauptbahnhof, etwa zehn Minuten zu Fuß vom Hauptbahnhof oder fünf Autominuten vom Zentrum entfernt. Mandanten mit Pkw können auf den öffentlichen Parkplätzen im Kanzleiumfeld parken. Eine Wegbeschreibung finden Sie auch unter www.baumann-hasske.de

Die Haltestellen "Südvorstadt" der Straßenbahnlinie 8 sowie "Dresden Hauptbahnhof" der Straßenbahnlinien 3, 7, 8 und 10 sind zu Fuß erreichbar. Am Dresdener Hauptbahnhof haben Sie ferner Anschluss an die S-Bahnlinien 1, 2 und 3, zum Flughafen und an den Fernverkehr.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat oder den Juristen vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich und werden in der Regel entsprechend den Tätigkeitsressorts und Spezialisierungen der Anwälte aufgeteilt. Am Donnerstag Nachmittag ab 14 Uhr ist in der Regel „Sprechstunde", die bevorzugt von Mitgliedern des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) e.V. besucht wird. Zu dieser Zeit ist regelmäßig eine anwaltliche Präsenz gewährleistet; aus organisatorischen Gründen wird aber um telefonische Anmeldung gebeten.

Die Kanzlei Baumann-Hasske bedient sich modernster Technik und korrespondiert auch per E-Mail (info@baumann-hasske.de). Sie verfügt über moderne EDV und eine eigene Internetpräsenz (www.baumann-hasske.de).

 

Fachgebiete

Harald Baumann-Hasske ist Inhaber der Kanzlei. Er wurde 1957 in Luxemburg geboren. Nach der Hochschulreife studierte er in Bonn und Hamburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Köln und Kolumbien/Bogotá. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1988 arbeitete er bis 1991 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag. Herr Baumann-Hasske spricht Französisch sowie Spanisch und gut Englisch.

Die Kanzlei bietet ein breites Spektrum an Fachkompetenz, ohne dabei die notwendige Spezialisierung zu vernachlässigen. Schwerpunkte haben sich durch  Wünsche und Bedarf der Mandanten, aber auch durch die besonderen Interessen der Bearbeiter und ihre Erfolge herausgebildet. 

Rechtsanwalt Harald Baumann-Hasske bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Verwaltungsrecht, dem Verfassungsrecht, dem Medienrecht, sowie dem Gesellschaftsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Allgemeinen Zivilrecht. Darüber hinaus werden in der Kanzlei besonders Medizinrecht, Verkehrsrecht und Immobilienrecht gepflegt. Ein langjähriges Beratungsverhältnis besteht zum Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) e.V. und seinen Mitgliedern. Im übrigen verfügt die Kanzlei über ein erfolgreiches Inkasso-System.

 

  • Einer der Tätigkeitsschwerpunkte ist das Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. Rechtsanwalt Baumann-Hasske berät in allen relevanten prozessualen Fragestellungen, insbesondere im Widerspruchsverfahren, bei Klage vor dem Verwaltungsgericht und der Baulandkammer sowie im einstweiligen Rechtsschutz. Das Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des nichtverfassungsrechtlichen öffentlichen Rechts. Grundsätzlich teilt man das Verwaltungsrecht in das allgemeine Verwaltungsrecht und das besondere Verwaltungsrecht ein.

 

Das Verwaltungsrecht als eigenes Rechtsgebiet hat ferner ein eigenes Prozessrecht, das auch als Bestandteil des Verwaltungsrechts angesehen wird. Das allgemeine Verwaltungsrecht hat die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln zum Gegenstand (Verwaltungsorganisation, Erlass und Rücknahme eines Verwaltungsakts, das Verwaltungsverfahren einschließlich verwaltungsgerichtlichen Verfahren). Das besondere Verwaltungsrecht gliedert sich in zahlreiche Fachgebiete, zum Beispiel Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Gewerberecht, Wegerecht, Schulrecht und Wasserrecht.

 

  • Das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist weitgehend, aber nicht ausschließlich im Grundgesetz (GG), den Verfassungen der Bundesländer und den Verträgen der EU geregelt. Es umfasst das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte. Dazu zählen zum Beispiel der Schutz der Menschenwürde, die persönlichen Freiheitsrechte (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Gleichheitsgrundsatz), Glaubensfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit, Bekenntnisfreiheit, Recht der freien Meinungsäußerung, der besondere Schutz von Ehe, Familie und nichtehelichen Kindern, die Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, das Briefgeheimnis, Postgeheimnis und Fernmeldegeheimnis, die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf Eigentum und die Unverletzlichkeit des Erbrechts, das Asylrecht oder das Petitionsrecht. Prozessual sind die Rechtsweggarantie, das Recht auf den gesetzlichen Richter und das Grundrecht auf rechtliches Gehör von großer Bedeutung.

 

Wenn in einem gerichtlichen Verfahren die Geltung dieser Grundrechte verletzt wurde, steht nach der Ausschöpfung des Rechtsweges die Anrufung der Verfassungsgerichte offen. Verfahren vor den Verfassungsgerichten der Länder, dem Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof oder dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie verfassungsrechtliche Gutachten zur Vorbereitung solcher Verfahren gehören zum Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Harald Baumann-Hasske. Er ist Herausgeber und Co-Autor eines Kommentars zur Sächsischen Verfassung.

 

  • Im Bereich des Medienrechts bearbeitet die Kanzlei sowohl lizenzrechtliche Fragen für  Radio und Fernsehen, als auch presserechtliche und urheberrechtliche Unterlassungsansprüche in Printmedien und Internet.
  • Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Betreuung gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Fragen. Auseinandersetzungen in Unternehmen zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung, zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung, aber auch in durch Satzung strukturierten Vereinen und Verbänden gehören zum Beratungsumfang. 

 

Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen nicht nur Kündigung oder Änderungskündigung, sondern beispielsweise auch Lohnforderung und Gehaltsforderung, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung, Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben im Rahmen des Direktionsrechts). In der Kanzlei Baumann-Hasske stehen Ihnen auch für tarifliche Auseinandersetzungen  zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern jederzeit kompetente Partner zur Verfügung.

 

  • Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie der Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

 

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung (Überprüfung des Messverfahrens), Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.

Die Tätigkeit der Kanzlei in Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht beschränkt sich auf die genannten Probleme des Straßenverkehrs, auf strafrechtliche Verantwortung der Ärzte und Krankenhäuser sowie auf verwaltungsrechtliche Ordnungswidrigkeiten.

 

  • Im Medizinrecht und dem Recht der Ärzte und Krankenhäuser verfügt die Kanzlei über langjährige Referenzen sowohl was deren privatrechtliche Haftung, als auch was deren Kooperationen und Praxisgestaltungen angeht.  
  • Unter das Allgemeine Zivilrecht fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Herr Baumann-Hasske bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten.

 

Auch das allgemeine Vertragsrecht bildet als Unterfall des Allgemeinen Zivilrechts einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das "Grundgesetz" Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Rechtsanwalt Harald Baumann-Hasske für Sie prüft oder entwickelt, sind Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag sowie Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen, gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.

 

  • Die Kanzlei verfügt über ein erfolgreiches Inkasso-System. Frau Romy Schindler als gelernte Fachangestellte und Betriebswirtin (VWA) führt seit einigen Jahren im Auftrag unserer Mandanten den Forderungseinzug durch. Bei diesen Mandanten handelt es sich vorwiegend um selbstständige Unternehmen, Ärzte, Apotheken, Handwerker und Kleinbetriebe, aber auch einige größere Untenehmen. Dem Ärgernis, dass Auftraggeber ihre Rechnungen nicht bezahlen, lässt sich am besten durch ein aktives und dynamisches Forderungsmanagement begegnen. Dabei bietet die Kanzlei die ganze Bandbreite: Ist Verzug eingetreten, beginnt die Tätigkeit (wenn gewünscht) mit der letzten außergerichtlichen Mahnung und führt über das gerichtliche Mahnverfahren, ggf. die Eintragung von Sicherungen, den Prozess vor dem Zivilgericht bis zur Vollstreckung und Beitreibung in kürzester Frist. Kombiniert mit einer kompetenten Vertragsgestaltung, einem umsichtigen Vertragsmanagement, der Abwicklung im Online-Austausch mit Mandanten und Gerichten (wo möglich) sowie guten regionalen Kontakten zu den Vollstreckungspersonen sind erfreuliche Resultate möglich. Bei der Durchführung des Verfahrens durch die Anwaltskanzlei und aus einer Hand ist gewährleistet, dass der Schuldner am Ende verpflichtet ist, alle Inkassokosten zu tragen.

 

Im Verbund mit einer Reihe selbständiger Kanzleien im In- und Ausland sowie einem europaweiten Netzwerk kompetenter Anwälte und Fachjuristen kann die Kanzlei an jedem Ort in Deutschland eine kompetente Beratung zu den genannten Rechtsgebieten selbst oder durch andere anbieten; Rechtsrat zu anderen Fachgebieten kann im Netzwerk und in den kooperierenden Kanzleien jederzeit geboten werden. Die Kanzlei bietet oder vermittelt zu jeder Rechtsfrage einen kompetenten Ansprechpartner.

Besonderes Engagement richtet die Kanzlei auf die Rechtsfortbildung nicht nur durch gerichtliche Entscheidungen, sondern auch durch Analyse der sich stetig entwickelnden Gesetzgebung und ihrer Auswirkungen. Durch Vorträge und Stellungnahmen werden  Mitgliedern der Parlamente auf allen Ebenen Erfahrungen aus der rechtlichen Praxis vermittelt.

Kontakt

Baumann-Hasske Rechtsanwälte

Hohe Str. 35
01069 Dresden
Deutschland
Telefon: 
+49 351 498720
Telefax: 
+49 351 4987225
Web
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