Die Rechtsanwaltskanzlei Baumann-Hasske wurde 1990 in Dresden gegründet und im Januar 1991 formell eröffnet. Die Kanzlei, bestehend aus den Rechtsanwälten Harald Baumann-Hasske, Dr. iur. Frank Tietze und weiteren Mitarbeitern, entwickelte sich schnell zu einer wichtigen Anlaufstelle für Ratsuchende und Mandanten aus Kommunen, Unternehmen verschiedener Branchen, sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern. Viele Mandate entwickelten sich aus dem Bedürfnis nach Kündigungsschutz und dem Start in eine selbstständige Existenz.
Die Rechtsanwaltskanzlei Baumann-Hasske wurde 1990 in Dresden gegründet und im Januar 1991 formell eröffnet. Die Kanzlei, bestehend aus den Rechtsanwälten Harald Baumann-Hasske, Dr. iur. Frank Tietze und weiteren Mitarbeitern, entwickelte sich schnell zu einer wichtigen Anlaufstelle für Ratsuchende und Mandanten aus Kommunen, Unternehmen verschiedener Branchen, sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern. Viele Mandate entwickelten sich aus dem Bedürfnis nach Kündigungsschutz und dem Start in eine selbstständige Existenz.
Die Kanzleiräume liegen in der Hohen Straße 35 im Dresdener Stadtteil Südvorstadt. Sie finden die Kanzlei in direkter Nähe zur Agentur für Arbeit sowie zum Hauptbahnhof, etwa zehn Minuten zu Fuß vom Hauptbahnhof oder fünf Autominuten vom Zentrum entfernt. Mandanten mit Pkw können auf den öffentlichen Parkplätzen im Kanzleiumfeld parken. Eine Wegbeschreibung finden Sie auch unter www.baumann-hasske.de
Die Haltestellen "Südvorstadt" der Straßenbahnlinie 8 sowie "Dresden Hauptbahnhof" der Straßenbahnlinien 3, 7, 8 und 10 sind zu Fuß erreichbar. Am Dresdener Hauptbahnhof haben Sie ferner Anschluss an die S-Bahnlinien 1, 2 und 3, zum Flughafen und an den Fernverkehr.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat oder den Juristen vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich und werden in der Regel entsprechend den Tätigkeitsressorts und Spezialisierungen der Anwälte aufgeteilt. Am Donnerstag Nachmittag ab 14 Uhr ist in der Regel „Sprechstunde", die bevorzugt von Mitgliedern des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) e.V. besucht wird. Zu dieser Zeit ist regelmäßig eine anwaltliche Präsenz gewährleistet; aus organisatorischen Gründen wird aber um telefonische Anmeldung gebeten.
Die Kanzlei Baumann-Hasske bedient sich modernster Technik und korrespondiert auch per E-Mail (info@baumann-hasske.de). Sie verfügt über moderne EDV und eine eigene Internetpräsenz (www.baumann-hasske.de).
Harald Baumann-Hasske ist Inhaber der Kanzlei. Er wurde 1957 in Luxemburg geboren. Nach der Hochschulreife studierte er in Bonn und Hamburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Köln und Kolumbien/Bogotá. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1988 arbeitete er bis 1991 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag. Herr Baumann-Hasske spricht Französisch sowie Spanisch und gut Englisch.
Die Kanzlei bietet ein breites Spektrum an Fachkompetenz, ohne dabei die notwendige Spezialisierung zu vernachlässigen. Schwerpunkte haben sich durch Wünsche und Bedarf der Mandanten, aber auch durch die besonderen Interessen der Bearbeiter und ihre Erfolge herausgebildet.
Rechtsanwalt Harald Baumann-Hasske bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Verwaltungsrecht, dem Verfassungsrecht, dem Medienrecht, sowie dem Gesellschaftsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Allgemeinen Zivilrecht. Darüber hinaus werden in der Kanzlei besonders Medizinrecht, Verkehrsrecht und Immobilienrecht gepflegt. Ein langjähriges Beratungsverhältnis besteht zum Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) e.V. und seinen Mitgliedern. Im übrigen verfügt die Kanzlei über ein erfolgreiches Inkasso-System.
Das Verwaltungsrecht als eigenes Rechtsgebiet hat ferner ein eigenes Prozessrecht, das auch als Bestandteil des Verwaltungsrechts angesehen wird. Das allgemeine Verwaltungsrecht hat die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln zum Gegenstand (Verwaltungsorganisation, Erlass und Rücknahme eines Verwaltungsakts, das Verwaltungsverfahren einschließlich verwaltungsgerichtlichen Verfahren). Das besondere Verwaltungsrecht gliedert sich in zahlreiche Fachgebiete, zum Beispiel Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Gewerberecht, Wegerecht, Schulrecht und Wasserrecht.
Wenn in einem gerichtlichen Verfahren die Geltung dieser Grundrechte verletzt wurde, steht nach der Ausschöpfung des Rechtsweges die Anrufung der Verfassungsgerichte offen. Verfahren vor den Verfassungsgerichten der Länder, dem Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof oder dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie verfassungsrechtliche Gutachten zur Vorbereitung solcher Verfahren gehören zum Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Harald Baumann-Hasske. Er ist Herausgeber und Co-Autor eines Kommentars zur Sächsischen Verfassung.
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen nicht nur Kündigung oder Änderungskündigung, sondern beispielsweise auch Lohnforderung und Gehaltsforderung, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung, Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben im Rahmen des Direktionsrechts). In der Kanzlei Baumann-Hasske stehen Ihnen auch für tarifliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern jederzeit kompetente Partner zur Verfügung.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung (Überprüfung des Messverfahrens), Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.
Die Tätigkeit der Kanzlei in Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht beschränkt sich auf die genannten Probleme des Straßenverkehrs, auf strafrechtliche Verantwortung der Ärzte und Krankenhäuser sowie auf verwaltungsrechtliche Ordnungswidrigkeiten.
Auch das allgemeine Vertragsrecht bildet als Unterfall des Allgemeinen Zivilrechts einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das "Grundgesetz" Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Rechtsanwalt Harald Baumann-Hasske für Sie prüft oder entwickelt, sind Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag sowie Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen, gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.
Im Verbund mit einer Reihe selbständiger Kanzleien im In- und Ausland sowie einem europaweiten Netzwerk kompetenter Anwälte und Fachjuristen kann die Kanzlei an jedem Ort in Deutschland eine kompetente Beratung zu den genannten Rechtsgebieten selbst oder durch andere anbieten; Rechtsrat zu anderen Fachgebieten kann im Netzwerk und in den kooperierenden Kanzleien jederzeit geboten werden. Die Kanzlei bietet oder vermittelt zu jeder Rechtsfrage einen kompetenten Ansprechpartner.
Besonderes Engagement richtet die Kanzlei auf die Rechtsfortbildung nicht nur durch gerichtliche Entscheidungen, sondern auch durch Analyse der sich stetig entwickelnden Gesetzgebung und ihrer Auswirkungen. Durch Vorträge und Stellungnahmen werden Mitgliedern der Parlamente auf allen Ebenen Erfahrungen aus der rechtlichen Praxis vermittelt.