Die Kanzlei Dr. Lüders in Hamburg wurde 1967 von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Lüders gegründet. Bald schon lag der Schwerpunkt auf der Beratung und Vertretung in den Rechtsgebieten Erbrecht, Vereinsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht. Zum Mandantenstamm der Kanzlei zählen Privatleute ebenso wie mittelständische Unternehmen, Selbständige und Vereine bzw. Verbände.
Die Kanzlei Dr. Lüders in Hamburg wurde 1967 von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Lüders gegründet. Bald schon lag der Schwerpunkt auf der Beratung und Vertretung in den Rechtsgebieten Erbrecht, Vereinsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht. Zum Mandantenstamm der Kanzlei zählen Privatleute ebenso wie mittelständische Unternehmen, Selbständige und Vereine bzw. Verbände.
Die Büroräume der Kanzlei liegen im Hamburger Stadtteil Uhlenhorst, Lerchenfeld 3. Ein großer Vorteil: Es gibt genügend (kostenlose!) Parkmöglichkeiten in den Nebenstraßen Birkenau und Immenhof. Auch verkehrstechnisch ist die Kanzlei gut angebunden: Die HVV-Bushaltestelle “Uferstraße” ist nur wenige Gehminuten entfernt, ebenso die U-Bahnstation „Mundsburg“. Weitere Informationen finden Sie auf der kanzleieigenen Homepage www.ra-lueders.de.
Beratungstermine können mit dem Sekretariat vereinbart werden, welches montags bis freitags zwischen 10.00 Uhr und 19.00 Uhr erreichbar ist. Die Termine selbst sind nicht an die Bürozeiten gebunden und können gegebenenfalls auch vor Ort beim Mandanten stattfinden.
Dr. Lüders wurde 1934 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur an der Gelehrtenschule des Johanneums in Hamburg studierte er in Tübingen, Bonn, Heidelberg und Hamburg. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Hamburg. Die Zulassung als Rechtsanwalt erhielt Dr. Lüders 1967, im selben Jahr promovierte er zum Doktor der Rechte.
Dr. Lüders verfügt über gute englische Sprachkenntnisse. An seinem Beruf schätzt er insbesondere die stets spannenden Fälle und die Abwechslung, die trotz langjähriger Berufserfahrung erhalten bleibt. Er legt besonderen Wert auf die Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung bei seiner Beratung und gewährleistet dies auch durch regelmäßige Weiterbildung.
Außerhalb seiner Kanzleitätigkeit ist Rechtsanwalt Dr. Lüders Deputierter der Wirtschaftsbehörde in Hamburg. Er ist Mitglied im Hamburgischen Anwaltverein sowie im Deutschen Anwaltverein (DAV), seit 1980 Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Familienrecht im DAV. Von 1975 bis 2007 war er Vizepräsident des Bundesverbandes deutscher Volks- und Betriebswirte e.V. (BDVB), seit 2007 ist er Mitglied des Ehrenpräsidiums. Seit 1998 ist er zudem als Dozent an der Seniorenakademie St. Nikolai in Hamburg tätig. Schließlich ist Herr Dr. Lüders Mitglied im Vorstand des Alsterdorfer Bürgervereins in Hamburg sowie in der English Speaking Union.
Rechtsanwalt Dr. Gerhard Lüders berät und vertritt Mandanten vorwiegend in den Schwerpunkten Erbrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, allgemeines Vertragsrecht, Vereins- und Stiftungsrecht, Kirchenrecht und angrenzende Rechtsgebiete.
Wesentliche Sachverhalte des Erbrechts sind die durch ein Testament vorgegebene Erbfolge sowie andernfalls die gesetzlich geregelte Erbfolge. Wenn Sie Ihren Nachlass sicher und zuverlässig regeln wollen, ist es unerlässlich, sich zur Testamentsgestaltung im Vorfeld juristischen Beistand zu holen. Bei Erstellung von Testamentsentwürfen, Generalvollmachten und Patientenverfügungen wird auch die neueste Rechtsprechung berücksichtigt. Dr. Lüders kümmert sich zudem um die Erbabwicklung und Fragestellungen rund um Ihr Pflichtteilsrecht (auch: Pflichtteilsanspruch). Er wird beratend und vertretend tätig, wenn Sie nicht geerbt haben, aber eigentlich etwas bekommen müssten. Auch bei Fragen und Problemen in Bezug auf eine Erbengemeinschaft ist Ihnen mit Rechtsanwalt Dr. Lüders eine versierte anwaltliche Hilfe sicher. Gerade im Erbrecht zeigen sich die Vorteile jahrelanger vielfältiger Erfahrungen. So z.B. beim verschwundenen Testament oder bei der Beratung in den typischen Konfliktsituationen zwischen den Kindern aus erster Ehe und dem Ehegatten aus einer weiteren Ehe. Fast regelmäßig kommt es da zu Auseinandersetzungen über den Auskunftsanspruch der Pflichtteilsberechtigten, die Erstellung einer Inventarliste und die Bewertung der Nachlassgegenstände. Nicht selten sind im Erbrecht auch die Fälle, wo zu prüfen ist, ob eine Testamentsanfechtung wegen Testierunfähigkeit des Erblassers oder Fälschung eines Testaments sinnvoll ist. Um so mehr, wenn zum Nachlass Firmenanteile und/oder Grundstücke gehören. Die Abwicklung diverser Erbfälle mit Erblassern oder mit Erben ausländischer Nationalität (USA, Groß Britannien, Australien) helfen, die nötigen Schritte –meist in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Kanzleien- im richtigen Moment zu tun. Auch bei der Testamentsvoll¬streckung ist die Erfahrung von Dr. Lüders aus der Durchführung vieler testamentarischer Regelungen der Nachlassverteilung, gerade auch bei komplizierten familiären Verhältnissen z.B. durch ein Behindertentestament, bei überschuldeten Angehörigen, Kindern aus verschiedenen Ehen, usw. von Vorteil.
Im Vereinsrecht kann Rechtsanwalt Dr. Lüders auf viele Jahre persönlicher Erfahrung zurückgreifen. Nach 25 Jahren als Vizepräsident in einem Berufsverband mit der Zuständigkeit für juristische Belange ist ihm nichts, was bei Vereinen oder Verbänden geschieht oder geschehen sollte, fremd. Dazu zählt die Gründungsberatung ebenso wie die Erarbeitung einer zweckmäßigen Vereinssatzung oder eine sinnvolle Satzungsänderung wie auch die Hilfe bei der Erlangung und Erhaltung der Gemeinnützigkeit. Dr. Lüders befasst sich damit, wenn Sie etwa als Vorstand Ärger mit Mitgliedern haben oder den (rechtlich) einwandfreien Ablauf der Mitgliederversammlung gewährleisten wollen. Ebenso berät und vertritt Herr Dr. Lüders Mitglieder, die mit der Vereinsführung unzufrieden sind. Herr Dr. Lüders kennt sich auch bei Fragen zu Parteigründungen oder Gründungen von Bürgerinitiativen aus, da auch das unter das Vereinsrecht fällt und er aufgrund seiner Erfahrung auf diesem Gebiet sie dabei sachkundig beraten kann.
Im Gesellschaftsrecht gibt es rechtlichen Bedarf, wenn Sie als Gesellschafter Auskünfte von der Geschäftsführung haben wollen. Auch bei Konflikten mit Mitgesellschaftern z.B. Minderheitsschutz steht Ihnen Herr Dr. Lüders zur Seite. Bei der Aktiengesellschaft gibt es immer den Aufsichtsrat, bei GmbH´s häufig, fakultativ bei kleineren GmbH`s, dort – mit weniger Rechten und Pflichten auch als Beirat. Je nachdem ob der Aufsichtsrat fakultativ oder vom Gesetz vorgeschrieben ist, richten sich die Rechte, Pflichten und die Haftung des Aufsichtsrates und seiner Mitglieder. Wie können sich die Aufsichtsratsmitglieder schützen (lassen) ? Vorsicht ist geboten für den Aufsichtsrat bei Neugründungen. Vorläufig besteht kein Honoraranspruch aber viel Haftung für den neuen Aufsichtsrat.
Konfliktträchtig ist das Auskunftsrecht der GmbH-Gesellschafter. Auch bei der Aktiengesellschaft haben die Aktionäre oft einen schweren Stand. Die Finanzkrise des Jahres 2008 hat überdies gezeigt, dass bei den Firmenchefs die Grenze von unternehmerischem Handeln zu strafrechtlich relevantem Verhalten oft sehr schmal ist.
Welche Kontrollrechte- und pflichten hat der Aufsichtsrat, welche Kontrollmöglichkeiten haben die Aktionäre, welche Kontrollrechte und Pflichten haben Gesellschafter.
Ganz generell berät Sie Herr Dr. Lüders, basierend auf seinen vielfältigen Erfahrungen auch in dieser Hinsicht in allen Vertragsangelegenheiten, sei es der Entwurf oder die Überprüfung von Kauf- oder Werkverträgen, Eheverträgen, Kooperationsverträgen, (Arzt-)Praxis-gemeinschafts¬verträgen usw. Für besondere Vertragsarten (z.B. Lizenzverträgen, Agenturverträge) kann Dr. Lüders auf ein Netz von spezialisierten Kollegen zurückgreifen.
Das Kirchenrecht ist ein weiterer Schwerpunkt des Juristen. Ob als Geistlicher einer Gemeinde, Mitglied des Kirchenvorstandes, Gemeindemitglied, Mitarbeiter oder Verwaltungsangestellter: Bei Konflikten und Problemen zwischen den einzelnen Beteiligten können Sie sich an Dr. Lüders wenden.
Rechtsanwalt Dr. Lüders berät und vertritt Sie auch im Stiftungsrecht. Das ist relevant, wenn Sie Ihr Geld auf Dauer für einen guten Zweck zur Verfügung stellen wollen. Zu Errichtung und Verwaltung einer Stiftung ist es ratsam, rechtzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten.