Helga Zschiegner gründete ihre Kanzlei 1991.
Helga Zschiegner gründete ihre Kanzlei 1991.
Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.
Ziel und Herausforderung sind auf den Mandanten ausgerichtete Lösungen, die sich am Ergebnis und am wirtschaftlichen Aufwand orientieren. Qualität, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft sind oberste Verpflichtung. Die Kanzlei zeichnet sich durch kurze Wartezeiten und flexible Terminplanung aus, denn der Rechtsanwältin ist es ein großes Anliegen, Besprechungstermine innerhalb weniger Tage anzubieten und telefonische Rückfragen schnell und zuverlässig zu erledigen. Die Mandanten kommen meist aufgrund von Empfehlungen. Das Klientel umfass sowohl Bürger aller sozialer und Altersschichten aber auch Gewerbetreibende, landwirtschaftliche Unternehmen, Handelsgesellschaften, Ärzte sowie ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ).
Sie finden die Kanzlei zentral in Altenburg am Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs der Innenstadt. Hat man den weithin im italienischen Baustil errichteten gelben „Kunstturm" mit Blickrichtung Innenstadt (Markt, Rathaus) im Rücken, fällt der Blick sofort in die Baderei und dort auf die Schaufenster und die Reklame mit dem Namen „ZSCHIEGNER" des Geschäftes ihres Ehemannes für Haushaltswaren, Glas, Porzellan, und Geschenkartikel", welches schon seit 1968 im Familienbetrieb geführt wird. Direkt über diesem Geschäft befindet sich in der I. Etage die Kanzlei, die als Einzelkanzlei geführt wird.
Öffentliche Verkehrsmittel sind die Stadtbusse und Überlandbusse, die vor dem Kunstturm halten. Direkt am Ausgang der Baderei stehen regelmäßig Taxen. Kommt der Mandant mit dem Zug, ist mittel Bus die Haltestelle „Am Kunstturm" sein Ausstieg, um direkt in die Kanzlei zu kommen In unmittelbarer Nähe finden Sie auf markierten Parkflächen oder im Parkhaus PKW-Parkplätze. Die Höchstparkgebühr beträgt derzeit für einen Tag in der Tiefgarage 2,60 EUR, bis ½ Stunde ist gebührenfrei, Ab 17.00 Uhr sind alle Parkplätze im Umfeld der Kanzlei gebührenfrei.
Die Bürozeiten zur Terminabsprache mit dem Sekretariat sind montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr. Termine können gerne außerhalb der üblichen Bürozeiten und auch vor Ort beim Mandanten vereinbart werden.
Helga Zschiegner wurde 1957 geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Karl-Marx-Universität in Leipzig Rechtswissenschaften. Nach dem, als Diplom-Jurist abgeschlossen vierjährigen Studium war sie ab 1980 Justiziarin in einem großen landwirtschaftlichen Pflanzenbaubetrieb im Altenburger Land, bevor sie 1991 als zugelassene Rechtsanwältin ihre eigene Kanzlei eröffnete, die seit 1993 in Altenburg an jetzigem Ort geführt wird.
An ihrer Tätigkeit reizen die Volljuristin insbesondere der persönliche Umgang mit ihren Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Zu ihren juristischen Stärken zählen das schnelle Erfassen der Probleme und die gezielte Anwendung von Lösungsmodellen, bevorzugt bevor es zum Streit der Parteien kommt und wenn ein solcher droht, zunächst der Versuch der Schlichtung, um nicht unnötige Kosten und noch größere Konflikte entstehen zu lassen Ständige Erreichbarkeit ist ihr ebenso wichtig wie Engagement bei der Interessensvertretung und der vertrauensvolle Umgang.
Familienrecht
Im Familienrecht befasst sich Rechtsanwältin Helga Zschiegner mit allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Trennung und Scheidung von Ehen aber auch von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften stehen. Hierunter fallen , die Trennungsregelungen, elterliche Sorge, Kindesunterhalt, Umgangsrechte der Kinder, Eltern, Großeltern aber auch Geschwister, Ehegattenunterhalt und Vermögensauseinandersetzungen. (z.B. Zugewinnausgleich) Hausratteilung und trennungsbedingten Wohnungsangelegenheiten. Ferner begleitet Helga Zschiegner ihre Mandanten bei der Vaterschaftsfeststellung oder der Vaterschaftsanfechtung. Im Familienrecht ist es das besondere Anliegen von Frau Zschiegner, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Mandanten erfolgsorientiert zu arbeiten. Wesentlicher Gesichtspunkt ist in jedem Falle das Wohl der Kinder, die in Familienkonflikten am meisten betroffen sind. Um den Ansprüchen diesbezüglich gerecht zu werden, beteiligt sich RAin Zschiegner unter anderem im Arbeitskreis „Trennung/Scheidung Altenburger Land"
Erbrecht
Helga Zschiegner übernimmt sowohl die Beratung zur Nachlassregelung als auch Beratung und Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Rechtsanwältin Zschiegner hilft bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) und bei der Vermögensordnung im Vorgriff auf den Erbfall (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht, Zuwendungen in Anrechnung auf Pflichtteile u.a.). Nach dem Erbfall setzt sie für ihre Mandanten die sich ergebenden Rechte durch und verteidigt gegen unberechtigte Inanspruchnahme. Hervorzuheben sind Verfahren, in denen es um Erbe, Pflichtteil, Pflichtteilergänzung, Vermächtnis, Auseinandersetzung zwischen den Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft u.a. geht. Nicht zu vergessen ist die Berücksichtigung der Ansprüche von Pflegpersonen des Verstorbenen, gleich ob sie zum Kreis der Erben zählen oder nicht.
Sowohl die einverständliche als auch die streitige Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften stellen anspruchsvolle Aufgaben der Rechtsanwältin dar.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen zu einer für Laien völlig unüberschaubaren Materie geworden. Arbeitgeber, auch diejenigen mit professioneller Personalabteilung, tun sich schwer, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen. Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert werden, sind schnell überfordert, wenn komplexe und für die Weiterbeschäftigung erhebliche Fragen zu klären sind. Rechtsanwältin Zschiegner ist eine kompetente Ansprechpartnerin Lohn- und Gehaltsforderungen, Abfindung, Leistungsbeurteilung, Zeitarbeit, Vergütung, Kündigung und Kündigungsschutz, Urlaubsansprüchen, Schwangeren- und Mutterschaftsansprüchen, Rechte von Behinderten im Arbeitsrecht. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können hier auf Helga Zschiegner vertrauen.
Da oftmals gerade Arbeitnehmer, die wochentags auf Montage außerhalb von Altenburg tätig sind, sei auf die lange Öffnungszeit täglich bis 18.00 einschließlich freitags und die Möglichkeit der Vereinbarung von separaten Besprechungsterminen hingewiesen.
Sozialrecht
Das immer umfangreichere Aufgaben- und Spezialgebiet der beratenden und vertretenden Tätigkeit liegt im sehr umfangreichen Fachgebiet des Sozialrechts.
Dies betrifft sowohl Beratung als auch Vertretung in der Antragstellung und bei der Prüfung von Bescheiden, Einlegung von Widersprüchen, Prüfung von Widerspruchsbescheiden und Erhebung und Vertretung von Klagen vor dem Sozialgericht.
Zuständig ist für Bürger immer das für seinen Wohnsitz zuständige Sozialgericht. z.B. in Altenburg, Leipzig, Chemnitz.
Für den Fall das Urteil des Sozialgerichtes ist in zweiter Instanz zu überprüfen, da der Mandant der Meinung ist, dass seine Interessen nicht vollumfänglich berücksichtigt wurden, kann Berufung beim Landessozialgericht - z.B. für Thüringen in Erfurt oder für Sachsen in Chemnitz geführt werden.
Mandanten finden bei Rain Zschiegner z.B. zu folgenden Sachgebieten Hilfe:
Arbeitslosengeld I, Leistungen nach dem SGB II (so genanntes Hartz IV einschließlich Kosten der Unterkunft oder Sonderleistungen für Erstaustattungen bei Schwangerschaft und Geburt oder Wohnungsgründung, Kürzung der Regelleistung)
Grundsicherung im Alter, Bundesausbildungsbeihilfe (BAföG), Ausbildungsbeihilfe (BAB), Erwerbsunfähigkeits- und bei vor 1961 geborenen Personen Berufsunfähigkeitsrentensachen (EU/BU-Rente) u.a., Sozialhilfe, Wohngeld, Ansprüche von Schwerbehinderten).
Allgemeines Zivilrecht
Schließlich steht die Juristin ihren Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Dieses Rechtsgebiet wird häufig als Allgemeines Zivilrecht bezeichnet. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt - zum Beispiel Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz -, Rechtsanwältin Helga Zschiegner informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch. Dies gilt auch, wenn Sie beispielsweise die Rückabwicklung eines Kaufvertrages wünschen oder Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden sollen.
Nicht selten wurden und werden Darlehnsverträge geschlossen, die nicht eingehalten werden. Es geht um die Absicherung von solchen Verträgen, möglichst noch bevor solche Darlehnsverträge geschlossen werden, z.B. über Bürgschaften oder gar die Mithaftung Dritter, aber auch um Rechtsstreitigkeiten mit Banken.
Geht es um Zinsansprüche gleich ob vertragliche oder aus Gründen des Verzugs, die Berechnung erfolgt umgehend. Zinsen werden im Falle der Durchsetzung von Ansprüchen - soweit es sich um Verzugsschaden handelt - ebenso wie erstattbare RA-Kosten im gesetzlich möglichen Umfange mit geltend gemacht.
Rechte der Mandanten in Unfallsachen, Forderungen wegen Schadenersatz und Schmerzensgeld sowohl gegen Haftpflichtversicherer, Halter und Fahrer von Kraftfahrtzeugen als auch gegen sonstige Verursacher (z.B. im Straßenverkehr mit einem Fahrradfahrer oder Fußgänger) sowohl auf Seiten des Geschädigten als auch - sofern die Haftpflichtversicherung nicht greift und den Schädiger freistellt - auf Seiten des Verursachers. Es ist zu prüfen, ob ggf. eine Mithaftung der Gegenseite vorliegt oder die Ansprüche ungerechtfertigt hoch sind. Sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung kommt in Frage.
Bei Personenschäden werden oftmals die Folgeschäden ungenügend auch von Haftpflichtversicherern berücksichtigt, die gern einen Fall mit einem abschließenden Vergleich beenden möchten. (Wer denkt schon an den sogenannten Haushatführungschaden?)
Zwangsvollstreckung
Wenn ein so genannter rechtskräftiger oder auch vorläufig vollstreckbarer Titel (z.B. Urteil, Beschluss, Vollstreckungsbescheid, vollstreckbares notarielles Anerkenntnis oder Vergleich, gerichtlicher Vergleich oder eine öffentliche vollstreckbare Urkunde wie die Unterhaltsurkunde, die oftmals als Prozentsatz vom Regelbedarf, der sich regelmäßig ändert) vorliegt, kommt es nicht selten vor, dass der Schuldner nicht, nicht ausreichend hoch oder unregelmäßig zahlt. Oder die ausgeurteilte Auskunft wird nicht freiwillig gegeben. Ein Raum oder das Grundstück wird nicht fristgemäß geräumt. Dann sind Zwangsvollstreckungen einzuleiten.
Jedoch kann es auch sein, dass ein Mandant völlig ungerechtfertigt vollstreckt wird, oder ihm durch die Vollstreckung z.B. in sein einziges Konto der Wegfall seiner Lebensgrundlage droht, dann sind Pfändungsschutzmaßnahmen einzuleiten.
Auch hierfür steht die Kanzlei zur Verfügung.
Kosten
Die Berechnung der Kosten der Vertretung erfolgt grundsätzlich nach dem Gegenstandswert entsprechend Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz der z.B. im Sozialrecht für Bürger nach lt. RVG geregelter Betragsrahmengebühr.
Für bedürftige Mandanten hat er oder sie die Möglichkeit für Beratung und außergerichtliche Vertretung beim für den Wohnsitz des Mandanten zuständigen Amtsgericht Antrag auf Beratungshilfe zu stellen.
Im Prozessfalle - sofern Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung - und Bedürftigkeit besteht, können Anträge auf Prozesskostenhilfe gestellt werden, für die eine Erklärung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse mit den entsprechenden Nachweisen nötig ist. Hierfür wird selbst verständlich beraten und Hilfestellung gegeben.