Die Kanzlei Süß, von Christian Süß gegründet, betreut sowohl Privatleute als auch Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Zivil- und Strafrechts. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht sowie Schadensersatzrecht.
Die Kanzlei Süß, von Christian Süß gegründet, betreut sowohl Privatleute als auch Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Zivil- und Strafrechts. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht sowie Schadensersatzrecht.
Die Büroräume der Kanzlei finden Sie in der Fußgängerzone des Karlsruher Stadtteils Durlach direkt gegenüber dem Rathaus. Parkmöglichkeiten sind in den Seitenstraßen ausreichend vorhanden. Auch für Mandanten ohne Pkw ist die Kanzlei gut zu erreichen; die Straßenbahnhaltestellen "Friedrichschule" und "Schlossplatz" (Linie 1) sind in Fußnähe.
Beratungsgespräche können montags bis freitags zwischen 09.00 und 17.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Rechtsanwalt Süß persönlich vereinbart werden. Die Termine selbst finden auch außerhalb dieser Zeiten statt. Per E-Mail können Sie die Kanzlei ebenso kontaktieren (info@kanzlei-suess.de).
Christian Süß wurde 1973 in Karlsruhe geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, Greifswald und Frankfurt am Main. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Karlsruhe.
Rechtsanwalt Süß ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, im Deutschen Anwaltsverein und im Anwaltsverein Karlsruhe e. V.. An seinem Beruf schätzt er insbesondere die Abwechslung der juristischen Belange sowie die Verantwortung, die man als Rechtsanwalt stets trägt.
Rechtsanwalt Christian Süß hat sich insbesondere auf Arbeitsrecht und Strafrecht spezialisiert.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Süß sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Der bereits absolvierte Fachanwaltskurs ermöglicht eine besonders versierte und theoretisch fundierte Betreuung in diesem Fachgebiet. Die juristische Beratung und Vertretung umfasst Problemstellungen im laufenden Arbeitsverhältnis ebenso wie die Auflösung desselben. Ein häufiger Fall im Arbeitsrecht ist das Kündigungsschutzverfahren und die Kündigungsschutzklage als Folge einer unrechtmäßigen oder ungerechtfertigten Kündigung. Weitere Problemstellungen beziehen sich auf Abmahnung, Arbeitszeugnis, Verträge sowie auf das Wettbewerbsverbot. Insbesondere auch im Zusammenhang mit der Lohnzahlung ergeben sich häufig Auseinandersetzungen, die juristisch geklärt werden müssen.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bezieht sich aber nicht nur auf Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Im Verkehrsrecht und Schadenersatzrecht befasst sich Rechtsanwalt Christian Süß in erster Linie mit Schadensbemessung und Schuldzuweisung. Ursache kann ein Verkehrsunfall sein, aber auch ein Unfall anderer Art, etwa ein ärztlicher Eingriff mit Schadensfolge. Um den biologischen Schaden wie moralischen Schaden bemessen zu können und Forderungen festzulegen, ist eine versierte anwaltliche Hilfe unablässig.
Typische Fälle im Verkehrsrecht sind Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen und Strafzettel), Unfallschaden, Unfallflucht, Geschwindigkeitsverstoß, Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Verkehrsgefährdung, Trunkenheit am Steuer. Im Falle eines Unfallschadens ist es wichtig, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, um gegenüber der Haftpflicht-Versicherung des Gegners verhängnisvolle Angaben zu vermeiden. Bei einem Unfall bleibt es oft nicht beim Kfz-Schaden, sondern auch Folgeschäden (Anwaltskosten, Hinzuziehen von Sachverständigen, Mietwagenkosten) sowie Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall) gilt es zu berücksichtigen.