Die heutige Patentanwaltskanzlei Sroka wurde bereits 1879 gegründet und 1970 von Diplom-Ingenieur Peter Sroka übernommen, der seit 1965 als Patentanwalt zugelassen ist. Seit 1996 ist Rechtsanwalt Jan Sroka Mitglied der Sozietät.
Die heutige Patentanwaltskanzlei Sroka wurde bereits 1879 gegründet und 1970 von Diplom-Ingenieur Peter Sroka übernommen, der seit 1965 als Patentanwalt zugelassen ist. Seit 1996 ist Rechtsanwalt Jan Sroka Mitglied der Sozietät.
Die Räumlichkeiten der Kanzlei befinden sich in einer bevorzugten Wohngegend gegenüber der Düsseldorfer Altstadt im Stadtteil Oberkassel, etwa drei Gehminuten vom Rhein entfernt. Im Umfeld des Kanzleigebäudes gibt es genügend öffentliche Parkplätze, die von Mandanten kostenfrei benutzt werden können. Die Straßenbahnhaltestelle "Barbarossaplatz" ist nur etwa fünf Gehminuten entfernt.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich und werden in der Regel entsprechend den Schwerpunkten auf die Anwälte verteilt.
Die Kanzlei Sroka ist Mitglied bei Consulegis-EWIV, einem internationalen Netz von selbständigen Anwaltskanzleien mit mehr als eintausendfünfhundert Rechtanwälten in etwa vierzig Ländern in etwa einhundertsiebzig Städten. Damit ist für die Mandanten der Mitgliedskanzleien eine professionelle Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung in ganz Europa, im Nahen Osten und in Übersee gewährleistet.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.patanwalt.de abrufbar.
Jan Sroka, geboren 1965 in Oberhausen, studierte an der Universität Bochum Rechtswissenschaften. Die anschließende praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte er im Landgerichtsbezirk Duisburg. Herr Sroka wurde 1996 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Rechtsanwalt Jan Sroka berät und vertritt Sie in Zusammenarbeit mit Patentanwalt Peter Sroka im Patentrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht und Gebrauchsmusterrecht.
Neben der Marke ist das Patent zusammen mit dem Gebrauchs- und dem Geschmacksmuster das wichtigste gewerbliche Schutzrecht. In Ergänzung zu der Arbeit des Patentanwaltes Peter Sroka, in dessen Aufgabenbereich die Prüfung der Erfindung auf ihre generelle Schutzfähigkeit und die Ausarbeitung von Gebrauchsmuster- und Patentanmeldungen gehört, ist das Anliegen von Rechtsanwalt Jan Sroka die Sicherung der wirtschaftlichen Verwertung Ihres Patentes. Er entwickelt Lizenzverträge und setzt Ihre hieraus erwachsenden Zahlungsansprüche gegen den Lizenznehmer durch. Ferner verteidigt der Jurist Ihre Erfindung gegen die unerlaubte Nutzung durch Nachahmer und verfolgt Patentverletzungen durch die notfalls gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen.
Das Recht am geistigen Eigentum, das bedeutet das Recht derjenigen Rechtsgüter, die ihren Ursprung in der schöpferischen geistigen Kraft des Menschen haben, ist eine der komplexesten und schwierigsten Rechtsmaterien überhaupt. Besondere Erschwernisse liegen darin, dass ein hoher Grad an Abstraktionsvermögen erforderlich ist, dass diese Rechtsmaterien von einer sich schnell wandelnden Rechtsprechung begleitet werden, und dass die hierzu geschaffenen Informationsquellen oft spärlicher und schlechter auffindbar sind als in anderen Rechtsgebieten. Die in diesem Bereich tätigen Anwälte müssen Spezialkenntnisse auf außerjuristischem Terrain vorweisen können, wie zum Beispiel Kunst, Musikproduktion, Merchandising, Registerwesen oder Naturwissenschaften.
Markenrecherchen vor Inbenutzungsnahme und Anmeldung
Der gute Name Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes ist oftmals ein entscheidender Bestandteil Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Beim Schutz Ihres Markenzeichens sollten Sie sich daher keine Fehler erlauben. Das Markenrecht im weiten Sinne umfasst alle Kennzeichnungen von Unternehmen, geistigen Werken und Produkten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Besonders wichtig ist bei der Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen die Beachtung formaler Anforderungen und Verfahren, andererseits kann bei markenrechtlichen Streitigkeiten aber gerade auch die geschickte Darstellung schwer fassbarer Kriterien wie zum Beispiel der Verkehrsgeltung einer Marke von entscheidender Bedeutung sein. Rechtsanwalt Jan Sroka berät Sie umfassend im Markenrecht und Urheberrecht.
Das Geschmacksmusterrecht schützt ästhetische Gestaltungen und wird umgangssprachlich auch als Designschutzrecht bezeichnet. Es gewährt dem Rechteinhaber die ausschließliche Möglichkeit zur Nutzung und erlaubt ihm, gegen Unberechtigte vorzugehen. Das Geschmacksmuster und das Urheberrecht weisen zum Teil Überschneidungen auf, wobei das Geschmacksmuster insoweit schöpferische Leistungen auf einem niedrigeren Niveau schützt. Wird der Schutz für einen längeren Zeitraum als drei Jahre benötigt, ist dieser allerdings an die formelle Voraussetzung der Eintragung des Musters in das Register geknüpft. Bei Designschutz-Mandaten muss sich der Rechtsanwalt in Formgebungen einfühlen können und dabei auch ihre technischen Bezüge verstehen. Herr Sroka betrachtet es als immer wieder neue Herausforderung, auch die außerjuristische Materie so sachgerecht darzustellen, dass der Brückenschlag vom Design zum Recht und zu den Richtern gelingen kann.
Das Gebrauchsmuster ist ebenfalls ein technisches Schutzrecht. Es ist dem Patent verwandt und wird oftmals als "kleines Patent" bezeichnet. Die Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt zehn Jahre. Es findet keine substantielle Prüfung statt, sondern das Gebrauchsmuster wird nach einer Formalprüfung beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. Dieses Schutzrecht ist folglich sehr schnell zu erlangen und oftmals eine wirksame "Waffe" in Verletzungsstreitigkeiten. Wichtig ist jedoch eine gute Kenntnis des Standes der Technik, um zu vermeiden, dass ein "Scheinrecht" angemeldet wird, das dann leicht angreifbar wird und gelöscht werden kann. Wenden Sie sich bei Fragen und Problemen rund um Geschmacksmusterrecht und Gebrauchsmusterrecht an Rechtsanwalt Jan Sroka.