Die Kanzlei von Rechtsanwalt Harald Theisen wurde bereits 1989 gegründet. Der Jurist arbeitet in einer Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Anwälten.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Harald Theisen wurde bereits 1989 gegründet. Der Jurist arbeitet in einer Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Anwälten.
Die Kanzlei steht für qualifizierte und gründliche Beratung und Rechtsvertretung.
Herrn Theisen ist es wichtig, dass seine Mandanten ihn immer persönlich sprechen können. Die Büroöffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr. Nach vorheriger Absprache können Termine auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten abgehalten werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Beratung in den Räumlichkeiten der Mandanten oder vor Ort stattfinden zu lassen.
Die Büroräume liegen in der Düsseldorfer Innenstadt im Ortsteil Pempelfort. Parkmöglichkeiten stehen für Sie direkt vor der Kanzlei zur Verfügung. Durch die günstige Lage in der Innenstadt besteht zudem ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Sowohl die Straßenbahnlinien 704 und 707 als auch die Buslinien 721 und 722 halten in wenigen Metern Entfernung.
In der Kanzlei von Rechtsanwalt Theisen wird der Mandant individuell und mit persönlichem Engagement betreut. Jede Angelegenheit ist “Chefsache”. Herrn Theisen kommt es besonders auf den persönlichen Kontakt mit den Mandanten an. Er nimmt sich für jeden Mandanten die erforderliche Zeit, denn nur ausgehend von einem vollständig und korrekt ermittelten Sachverhalt — sei dieser einfach strukturiert oder von komplexen technischen Abläufen geprägt — kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen werden. Hinzu kommt das Gespür für Menschen und Situationen. Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden.
Harald Theisen wurde 1961 in Düsseldorf geboren. Er absolvierte an der Universität zu Köln das Studium der Rechtswissenschaften. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in Düsseldorf. Herr Theisen wurde bereits 1989 zur Anwaltschaft zugelassen und ist vor allen Amts- und Landgerichten und den Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
An seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt reizen Harald Theisen insbesondere der persönliche Umgang mit seinen Mandanten und die Vielfältigkeit der Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten.
Rechtsanwalt Harald Theisen ist hauptsächlich in den Rechtsgebieten Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Arzthaftungsrecht und Arbeitsrecht tätig.
Sozialrecht
Ein großer Tätigkeitsschwerpunkt von Harald Theisen ist das Sozialrecht. Dieses Rechtsgebiet ist vielfältig und unterliegt aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Die Rechtsberatung wird von Herrn Theisen in allen Facetten angeboten. Er begleitet seine Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten. Das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht umfassen unter anderem die Rechtsmaterien Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie die Anerkennung einer Berufskrankheit.
Rechtsanwalt Harald Theisen geht gegen die gesetzliche Arbeitslosenversicherung vor, wenn zum Beispiel ungerechtfertigte Sperrzeiten auferlegt werden, und berechnet den Arbeitslosengeldanspruch. Beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), das eine Reihe von Rechtsfragen aufwirft, hat sich Herr Theisen schon erfolgreich für seine Mandanten einsetzen können.
Sozialversicherungsrecht
Der Rechtsanwalt setzt sich für seine Mandanten auch im Sozialversicherungsrecht mit der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Rentenansprüchen auseinander. Er steht Ihnen außerdem bei der Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente versiert zur Seite. Herr Theisen klärt Ihre Ansprüche und steht Ihnen auch zur Verfügung bei Problemen um Berufsunfähigkeit und Unfallrente. Im Falle einer auftretenden Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls vertritt Herr Theisen Sie bei Streitigkeiten gegenüber den Berufsgenossenschaften. Nicht zuletzt unterstützt der Volljurist Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Fall einer Schwerbehinderung stehen Ihnen Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch IX zu, die Harald Theisen für Sie durchsetzen wird.
Für Erwerbsunfähige und Menschen ab 65 Jahren prüft der Rechtsanwalt Ansprüche nach den SGB II und SGB XII (Sozialgesetzbücher) auf Erhalt von Sozialhilfe, Pflegegeld, Pflegeheimkosten, Hilfe zur Pflege als einer Form der Sozialhilfe. Oftmals gibt es auch Streitigkeiten zwischen Pflegebedürftigen und ihrer Pflegekasse. Bei der Festlegung einer Pflegestufe werden Gutachter vom medizinischen Dienst eingesetzt, die eine Überprüfung der Voraussetzungen vor Ort vornehmen. Stimmt das Ergebnis des Gutachters nicht mit dem Bedarf des Pflegebedürftigen überein, kann Herr Theisen mit einem Widerspruch die Pflegekasse zur erneuten Überprüfung veranlassen oder versuchen, Ihnen auf gerichtlichem Wege zu Ihrem Anspruch zu verhelfen.
Arzthaftungsrecht
Harald Theisen bietet seinen Rechtsrat und juristischen Beistand auch im Arzthaftungsrecht an. Auf diesem Gebiet können Sie den Volljuristen in Anspruch nehmen, wenn Sie von einem Schaden durch Ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche Behandlung können erhebliche Schäden bei einem Patienten verursachen. Rechtsanwalt Theisen übernimmt für geschädigte Patienten die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Herr Theisen beziffert den Umfang des Schadens mit einem Gutachter und wird einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld für seinen Mandanten durchsetzen.
Arbeitsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Individualarbeitsrecht. Dieses hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Rechtsanwalt Theisen steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessensvertreter zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Herrn Theisen damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Er berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder sogar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Theisen die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Harald Theisen bei Themen wie Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Abmahnung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Altersteilzeit.