Norbert Grochut

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Beratung aus einer Hand
Wir, das sind Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und vereidigter Buchprüfer Norbert Grochut und Rechtsanwalt und Steuerberater Dieter Sommer haben uns zum Ziel gesetzt, dem Ratsuchenden rechtliche, steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Lösungen aus einer Hand anzubieten.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Steuerrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Handelsrecht & Wirtschaftsrecht (Gesellschaftsrecht)
  • Steuerrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
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Kurzprofil

Beratung aus einer Hand
Wir, das sind Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und vereidigter Buchprüfer Norbert Grochut und Rechtsanwalt und Steuerberater Dieter Sommer haben uns zum Ziel gesetzt, dem Ratsuchenden rechtliche, steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Lösungen aus einer Hand anzubieten.

Hierfür stehen Ihnen neben den zwei Berufsträgern ein qualifiziertes Mitarbeiterteam von vier Personen sowie ein umfangreiches Netzwerk an Spezialisten zur Verfügung, mit denen wir zum Teil über mehrere Jahrzehnte zusammenarbeiten.

Durch die Berufsträger wird sichergestellt, dass bei der Lösungsfindung neben der konkreten Problemlösung auch die Folgen des Lösungsansatzes für das Ganze berücksichtigt werden.

Der Schwerpunkt unserer Beratungs- und Dienstleistungen liegt auf den Gebiet des Steuer-, Gesellschafts-, Wirtschaftsrechts nebst Bilanzrecht sowie im Familien- und Erbrecht. Im Steuerrecht sind eingeschlossen grenzüberschreitende Vorgänge und die Beratung gemeinnütziger Vereine. Im betriebswirtschaftlichen Bereich sind wir in den Segmenten Controlling, Leistungsrechnung und Unternehmensnachfolgeplanung tätig.

Darüberhinaus werden durch Herrn Grochut auch Unternehmensbewertungen, freiwillige und gesetzliche Jahresabschlussprüfungen (mittelgroße Unternehmen) durchgeführt sowie Sachgründungsprüfungen, Sonderprüfungen nach AktG und Prüfungen nach WphG und MaBV.

In ihrer Eigenschaft als Rechtsanwälte übernehmen Herr Grochut und Herr Sommer auch die anwaltliche Vertretung in Steuerstrafverfahren.

Durch unsere Struktur und Arbeitsweise ist es uns möglich auf die individuellen Wünsche unserer Mandanten einzugehen und dennoch Leistungen anbieten zu können, die mit dem Leistungsangebot der großen Beratungsunternehmen konkurrieren können.

zur Kanzlei RA/StB Dieter Sommer.

www.kanzlei-sommer.de

weitere Informationen finden Sie außerdem auch unter:

www.rae-nauschuett.de

Fachgebiete

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Norbert Grochut an der Universität in Augsburg sowie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Er ist seit 1992 als Rechtsanwalt und seit 1997 als Fachanwalt für Steuerrecht zugelassen. Vereidigter Buchprüfer ist er seit 2000.

Der unmittelbare Kontakt zu seinen Mandanten und die ständige Erreichbarkeit sind dem engagierten Juristen sehr wichtig. Norbert Grochut sieht es nicht zuletzt als seine Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten. Seine anwaltliche Tätigkeit ist vielseitig, so auch seine Fähigkeiten. Bekannt ist der Jurist für sein Verhandlungsgeschick und seine durchsetzungsstarke Interessenvertretung. Im Rahmen der Mandatsbearbeitung gilt für Herrn Grochut die Maxime “schnell, engagiert, zuverlässig”.

Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie in diversen weiteren juristischen Vereinigungen.

Steuer- und Steuerstrafrecht: Als Fachanwalt für Steuerrecht ist Norbert Grochut auf die Vertretung in steuerrechtlichen, steuerstrafrechtlichen sowie wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich spezialisiert. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Ein Schwerpunkt Herrn Grochuts ist das komplette Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Er berät Freiberufler und mittelständische Unternehmen individuell zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und allen anderen Steuerarten. Das Steuerrecht umfasst eine fast unbegrenzte Anzahl von Gesetzen. Neben den Steuergesetzen existiert noch eine große Menge an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich fast täglich erweitern. Da sich auf dem Gebiet des Steuerrechts die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagwörtern Steuerfahndung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Rechtsanwalt Grochut durch fachkundige Beratung zu einem gewünschten Ergebnis führt. Die besondere Kompetenz des Volljuristen liegt in seiner Fähigkeit, steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche und allgemeine zivilrechtliche Fragen miteinander zu verknüpfen, um so Mandanten nicht nur in einem Teilaspekt, sondern in der Zusammenschau und Abstimmung der verschiedenen Rechtsgebiete sinnvoll zu beraten.

Als Verteidiger im Steuerstrafrecht ist Rechtsanwalt Grochut in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung wird heutzutage schnell erhoben. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Nur ein qualifizierter Steuerjurist kann die Risiken und Chancen im Einzelfall abschätzen und beurteilen, ob Handlungsbedarf besteht. Sollte bereits ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, kann Ihnen bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Strafverteidigers (bereits im Ermittlungsverfahren) meist besser geholfen werden als in einem späteren Verfahrensabschnitt. Spätestens im Anhörungsverfahren ist jedoch steueranwaltliche Hilfe und Beratung geboten. Oft kann schon durch eine sachgerechte Einlassung eine für den Verfolgten günstige Entscheidung herbeigeführt werden, ohne dass es überhaupt zu einer weiteren Strafverfolgung oder gar Anklage kommt.

Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Wird erst die Steuerfahndung aktiv, bedeutet das oft den dramatischen Einstieg in ein Verfahren. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind bei Unternehmern und Verbrauchern häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, zum Beispiel bei einer Steuerschätzung. Des Weiteren umfasst die Beratung durch Rechtsanwalt Grochut beispielsweise Maßnahmen gegen Denunziation und bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger. Auch für die Strafverteidigung können Sie sich vertrauensvoll an den Juristen wenden.

Da Norbert Grochut zusätzlich selbst vereidigter Buchprüfer ist und mit zwei Steuerberatern in der eigenen Kanzlei zusammenarbeitet, bekommen Sie eine Interessenbearbeitung komplett aus einer Hand.

Gesellschaftsrecht: Das Gesellschaftsrecht stellt, zusammen mit dem Steuerecht, ein Spezialgebiet von Rechtsanwalt Grochut dar. Hier ist er neben der Beratung seiner Mandanten bei der Wahl der optimalen Rechtsform auch für den Entwurf und die Gestaltung einer Gesellschaftssatzung zuständig. Des Weiteren befasst Norbert Grochut sich mit Satzungsänderungen inklusive Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung, mit Geschäftsordnungen und Anstellungsverträgen für Geschäftsführer und Vorstand. Ferner zählen Ausgliederung und Unternehmensumstrukturierung zu seinem Themengebiet, genauso wie Gesellschafterwechsel und die Aufnahme oder das Ausscheiden von Gesellschaftern. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Haftung des Geschäftsführers sowie der Bereich der eigenkapitalersetzenden Darlehen und sonstigen Leistungen und der verdeckten Gewinnausschüttungen. Darüber hinaus übernimmt Herr Grochut die Beratung und Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie die Vorbereitung und Durchführung der Unternehmensnachfolge und die vorbeugende Insolvenzberatung.

Kapitalanlagerecht: Im Kapitalanlagerecht vertritt Rechtsanwalt Grochut die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Sein Rat ist immer dann gefragt, wenn Verluste bei Kapitalanlagen eingetreten sind. Derartige Verluste sind häufig die Folge mangelhafter Aufklärung und Beratung durch Finanzdienstleister. Obwohl der Anleger häufig deren Beratung sucht, ist dies keine Gewähr für eine sichere Rendite. Im Gegenteil: Oft sind es gerade die Finanzdienstleister, welche die Anleger zu Investitionen veranlassen, die nicht ihrem Anlegerprofil entsprechen. Zum Nutzen der geschädigten Anleger nimmt Herr Grochut die Rechtsangelegenheit unter die Lupe und leitet für den Mandanten die richtigen Schritte in die Wege. Er ist daher immer dann der richtige Ansprechpartner, wenn ein Kapitalanleger entweder schlecht beraten, aufgeklärt oder gar betrogen wurde.

Zu seinem anwaltlichen Selbstverständnis gehört das Vertrauen der Mandantschaft in das anwaltliche Handeln im Interesse des Anlegers. Für ihn ist es selbstverständlich, das Anliegen des Mandanten als Ganzes zu begreifen und ihn aktiv zu vertreten, weil es in den meisten Fällen nicht nur um die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen geht. Dafür verfügt Norbert Grochut über ein ausgeprägtes analytisches Denken, das ihm hilft, auch bei schwierigen und komplexen Sachverhalten den Überblick zu bewahren.

Erbrecht: Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Grochut berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Norbert Grochut hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden.

Kontakt

Norbert Grochut

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