Die Kanzlei von Rechtsanwalt Eckhard Wienhold wurde 2005 gegründet. Die Kanzlei steht für qualifizierte und gründliche Beratung und Rechtsvertretung. In der zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei werden sowohl Einzelpersonen als auch kleine und mittlere Unternehmen und Gewerbetreibende vertreten.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Eckhard Wienhold wurde 2005 gegründet. Die Kanzlei steht für qualifizierte und gründliche Beratung und Rechtsvertretung. In der zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei werden sowohl Einzelpersonen als auch kleine und mittlere Unternehmen und Gewerbetreibende vertreten.
Aufgrund der Flut und Unüberschaubarkeit der gesetzlichen Regelungen sind juristische Probleme durch den Einzelnen nicht mehr zu lösen. Ein vertrauensvoller und kompetenter juristischer Partner ist daher unerlässlich. Herrn Wienhold ist es wichtig, dass seine Mandanten ihn immer persönlich sprechen können.
In der Kanzlei werden Sie aber nicht nur in Fällen gerichtlicher Auseinandersetzungen vertreten, sondern bereits im Vorfeld zur frühzeitigen Konfliktvermeidung oder Konfliktlösung beraten. Effektive und sachdienliche Problemlösungen, verbunden mit einem optimalen wirtschaftlichen Ergebnis stehen im Vordergrund
Die Büroöffnungszeiten sind montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr. Nach vorheriger Absprache sind Termine auch außerhalb dieser Zeiten, in den Räumlichkeiten der Mandanten oder vor Ort möglich.
Die Büroräume liegen in der Würzburger Innenstadt, in unmittelbarer Nähe zum Stadttheater. Kostenpflichtige Parkmöglichkeiten stehen direkt vor der Kanzlei zur Verfügung. Durch die günstige Lage in der Innenstadt besteht zudem ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. In wenigen Metern Entfernung ist eine Bushaltestelle.
Die Räumlichkeiten sind barrierefrei gebaut.
In der Kanzlei von Rechtsanwalt Wienhold wird der Mandant individuell und mit persönlichem Engagement betreut. Jede Angelegenheit ist "Chefsache". Herrn Wienhold kommt es besonders auf den persönlichen Kontakt mit den Mandanten an. Er nimmt sich für jeden Mandanten die erforderliche Zeit, denn nur ausgehend von einem vollständig und korrekt ermittelten Sachverhalt - sei dieser einfach strukturiert oder von komplexen technischen Abläufen geprägt - kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen werden. Hinzu kommt das Gespür für Menschen und Situationen. Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden.
Eckhard Wienhold wurde 1956 in Tübingen geboren. Er absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen sowie an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in Heilbronn. Nach dem zweiten Staatsexamen war Herr Wienhold von 1987 bis 2004 in der Leistungs- und Serviceabteilung eines der größten Rechtsschutzversicherungskonzerne Europas tätig. Seit 2005 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Gleichzeitig gründete er seine eigene Kanzlei.
Rechtsanwalt Wienhold ist hauptsächlich in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Schadenersatzrecht und Mietrecht tätig.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung über die Bereiche Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafverfahren und Verkehrszivilrecht. Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB). Herr Wienhold wird hier als Strafverteidiger für Sie tätig.
Diesem Rechtsgebiet obliegt die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sofern Ihnen ein solcher Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Wienhold als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), Nötigung, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service des Rechtsanwalts.
Eckhard Wienhold hat sich darüber hinaus auf das Ordnungswidrigkeitenrecht als Unterfall des Verkehrsrechts spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis aus. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG). Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl bei Herrn Wienhold auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen.
Eckhard Wienhold ist Ihnen auch im Verkehrszivilrecht bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer behilflich. Soweit möglich, werden im Rahmen der Schadensregulierung folgende Posten geltend gemacht: Ausgleich für Fahrzeugschaden, merkantiler Minderwert, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Abmeldekosten, Anmeldekosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall. Bei Personenschaden kommt unter anderem die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden, Heilbehandlungskosten hinzu. Soweit Ansprüche nach dem Quotenvorrecht geltend gemacht werden, erfolgt durch Rechtsanwalt Wienhold auch eine Interessenwahrnehmung gegenüber dem eigenen Vollkaskoversicherer. Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist seit Jahren eine Spezialität von Rechtsanwalt Wienhold.
Arbeitsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Individualarbeitsrecht. Dieses hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Rechtsanwalt Wienhold steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessensvertreter zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Herrn Wienhold damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Er berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder sogar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Eckhard Wienhold die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Wienhold bei Themen wie Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Abmahnung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Altersteilzeit.
Vertragsrecht
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Wienhold im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Er ist sozusagen das "Grundgesetz" Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Eckhard Wienhold für Sie der geeignete Ansprechpartner.
Forderungseinzug
Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Rechtsanwalt Wienhold übernimmt in diesem Fall den Forderungseinzug für seine Mandanten. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Eckhard Wienhold von Firmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gern in Anspruch genommen. Wenn Sie als Gläubiger Ihren Schuldner mit einer in 30 Tagen fällig werdenden Rechnung oder einer ausgesprochenen Mahnung bereits in Verzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht die Gegenseite. Das bedeutet, ab In-Verzug-Setzung muss Ihr Schuldner die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als Verzögerungsschaden begleichen. Rechtsanwalt Wienhold wird Ihrem Schuldner abermals eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen zukommen lassen. Wenn sich dieser auch hierauf nicht zur Zahlung bewegen lässt, strengt der Volljurist das gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht an, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel zu erhalten.
Schadensersatzrecht
Das Schadensersatzrecht oder besser der Anspruch auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) ist als subjektives Recht ein persönliches Recht, das es dem Geschädigten ermöglicht, beim Schädiger Ersatz für den entstandenen Schaden zu fordern, sei er materiell oder immateriell (Schmerzensgeld). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung. Im Schadenersatzrecht unterscheidet man zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung oder Garantiehaftung. Das heißt, dass der Schädiger im ersten Fall "etwas dafür können" muss, während bei der Garantiehaftung eine verschuldensunabhängige Haftung gegeben ist. Oft gibt es im Falle einer Garantiehaftung eine Pflichtversicherung. Ihr Schaden kann dann in jedem Fall durch die Versicherung bezahlt werden, auch wenn der Schädiger nicht genug Geld hat, um zu bezahlen. Rechtsanwalt Wienhold berät Sie unabhängig davon, ob Sie Geschädigter oder Schädiger sind. Oft kann auch in Schadensersatzfällen durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine viel schnellere Einigung erzielt werden.
Mietrecht
Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Eckhard Wienhold berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit einer Modernisierung und Modernisierungsankündigung. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber Rat holen. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Herrn Wienhold.