Martin Mairhofer wurde 1968 in Bruneck geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Padua und leistete im Anschluss das erforderliche Praktikum in Bozen. Nach seiner Zulassung im Jahr 2000 war er zunächst in anderen Kanzleien tätig bis zur gemeinsamen Kanzleigründung 2003.
Martin Mairhofer wurde 1968 in Bruneck geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Padua und leistete im Anschluss das erforderliche Praktikum in Bozen. Nach seiner Zulassung im Jahr 2000 war er zunächst in anderen Kanzleien tätig bis zur gemeinsamen Kanzleigründung 2003.
Herr Mairhofer kann Italienisch, Deutsch und Englisch als Korrespondenzsprachen anwenden.
In der Kanzlei KMF ist Rechtsanwalt Martin Mairhofer Ihr Ansprechpartner für Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Schadensersatzrecht und Versicherungsrecht.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten Herrn Mairhofers gehört das Vertragsrecht. Es bietet Regeln zum Vertragsschluss und betrifft Fragestellungen im Zusammenhang mit Verträgen aller Art (Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leasingvertrag, Mietvertrag). Ziel der im Vorfeld ablaufenden Vertragsgestaltung ist es, Probleme von vornherein zu vermeiden und die Wahrnehmung der Rechte zu sichern.
Das Versicherungsrecht umfasst vorrangig vertragliche Ansprüche in einem Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsrecht) und betrifft somit Versicherer und Versicherungsnehmer. Anlass können neben verbreiteten Versicherungen wie Autoversicherung oder Haftpflichtversicherung auch Privatversicherungen (etwa Lebensversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) sowie Sachversicherungen (Gebäudeversicherung, Hausratsversicherung) sein. Im Zuge der Rechtsberatung und Rechtsvertretung innerhalb des Versicherungsrechts geht es sowohl um die Durchsetzung als auch um die Abwehr von Forderungen.
Rechtsanwalt Martin Mairhofer ist zudem besonders spezialisiert auf das Verwaltungsrecht. Von diesem Recht der Staatsverwaltung werden allgemein Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat geregelt. Betroffen sind also alle Angelegenheiten mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Auch bezieht es sich auf die Funktionsweisen der Institutionen sowie deren Verhältnis zueinander. Zum Tätigkeitsfeld der Kanzlei zählen unter anderem öffentliche Ausschreibungen sowie Rekurse gegen Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung. Das Verwaltungsrecht spaltet sich auf in das allgemeine Verwaltungsrecht sowie das besondere Verwaltungsrecht; der Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf dem allgemeinen Verwaltungsrecht. Dabei geht es etwa um Verwaltungsverfahren zum Erlass von Verwaltungsakten, um die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln, um Staatsrecht oder Rechtsquellen.