Martin Fill, Jahrgang 1973, studierte in Innsbruck. Das anschließende Rechtspraktikum absolvierte er in Bozen und wurde 2002 zum Rechtsanwalt zugelassen. 2003 war er Mitbegründer der Kanzlei KMF Rechtsanwälte und ist seitdem für Mandanten vorwiegend im Strafrecht, Erbrecht sowie Schadensersatzrecht tätig.
Martin Fill, Jahrgang 1973, studierte in Innsbruck. Das anschließende Rechtspraktikum absolvierte er in Bozen und wurde 2002 zum Rechtsanwalt zugelassen. 2003 war er Mitbegründer der Kanzlei KMF Rechtsanwälte und ist seitdem für Mandanten vorwiegend im Strafrecht, Erbrecht sowie Schadensersatzrecht tätig.
Herr Fill ist stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Kastelruth und Mitglied im Kastelruther Ortsverband der Südtiroler Volkspartei. Die politische Tätigkeit eröffnet ihm zusätzliche Kontakte und Beziehungen, die auch bei der Fallbearbeitung hilfreich sein können.
Martin Fill ist italienischer Staatsbürger und spricht außer Italienisch und Deutsch fließend Englisch, das er ebenso als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Die zivilrechtlichen Schwerpunkte von Rechtsanwalt Martin Fill liegen im Erbrecht und Schadenersatzrecht. Das Allgemeine Zivilrecht betrifft die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung und Betreuung von Privatleuten, Freiberuflern und Unternehmern in zivilrechtlichen Belangen. Herr Fill berät und vertritt Sie im Erbrecht bei allen Fragen rund um Themen wie Erbauseinandersetzung, Testamentgestaltung, Vermächtnis, Erbschaftssteuer, Unternehmernachfolge.
Das Schadensersatzrecht betrifft vordergründig die Schadensbemessung und Schuldzuweisung. Ursache kann ein Verkehrsunfall sein, aber auch ein Unfall anderer Art, etwa ein ärztlicher Eingriff mit Schadensfolge. Um den biologischen Schaden wie moralischen Schaden bemessen zu können und Forderungen festzulegen, ist es wichtig, sich frühzeitig anwaltlichen Beistand zu holen. In erster Linie geht es darum, Schadensersatzansprüche durchzusetzen und geltend zu machen, etwa durch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilkosten oder Rentenanspruch.
Im Strafrecht bearbeitet Rechtsanwalt Martin Fill unter anderem Fälle im Verkehrsstrafrecht und auf der Seite der Zivilpartei in strafrechtlichen Angelegenheiten. Die Mandate erstrecken sich über ein weites Feld von kleineren und größeren Delikten; dazu gehören beispielsweise Diebstahl, Erpressung, Betrug, Unterschlagung, Körperverletzung sowie Verkehrsverstöße jeglicher Art. Auch bei Beratungsbedarf rund um vermögensrechtliche Delikte ist der Jurist Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei.
Die Rechtsberatung im Strafrecht erfolgt begleitend zum Strafverfahren in allen Stadien (Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren).
Auch im Verwaltungsrecht wird Rechtsanwalt Martin Fill tätig. Hierbei kümmert er sich etwa um Problemstellungen im Zusammenhang mit der Verwaltungsordnung. Auch im Bereich Urbanistik und Raumordnung ergibt sich häufig rechtlicher Beratungsbedarf. Ebenso gehört die Rekurstätigkeit zu den Schwerpunkten der Kanzlei.
Martin Fills Interessen liegen neben seiner anwaltlichen Tätigkeit und seinem politischen Engagement in der SVP vor allem im Sport und im Tourismusbereich. Herr Fill ist Vorstandsmitglied im Tourismusverband Seiser Alm. Die eigene Begeisterung insbesondere für Skisport stellt einen klaren Vorteil dar für die Bearbeitung von Mandaten im Unfallrecht.