Rechtsanwalt B.-Ulrich Schwarze betreibt seine zivilrechtlich ausgelegte Kanzlei als Einzelanwalt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht sowie der Forderungsbeitreibung.
Rechtsanwalt B.-Ulrich Schwarze betreibt seine zivilrechtlich ausgelegte Kanzlei als Einzelanwalt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht sowie der Forderungsbeitreibung.
Mitgliedschaften bestehen im Deutschen Anwaltverein (DAV), in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Familienrecht im DAV und im Deutschen Juristentag.
Zum Mandantenstamm der Kanzlei Schwarze gehören Privatleute und gewerbliche Mandanten, darunter mittelständische Unternehmen wie zum Beispiel Autohäuser.
Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr. Beratungstermine werden allerdings hiervon unabhängig vereinbart. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten vereinbart werden.
Die Kanzleiräume in Linden, sieben Kilometer von Gießen entfernt, liegen direkt gegenüber dem Sportverein Leihgestern 1893 e.V. Mandanten mit Pkw finden dort ausreichend Parkplatzmöglichkeiten. Auch gibt es gute Busverbindungen für Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
B.-Ulrich Schwarze wurde 1950 in Lünen, Westfalen geboren. Er studierte in Marburg Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Gießen und Frankfurt. Seit 1984 ist Herr Schwarze als Rechtsanwalt zugelassen. Er arbeitete zunächst in verschiedenen Rechtsanwaltssozietäten als Sozius unter anderem zusammen mit Wirtschaftsprüfern und war Rechtsbeistand bei der Verbraucherberatung in Gießen. Seit 1999 führt er seine Anwaltstätigkeit als Einzelanwalt fort.
Herrn Schwarze verfügt über langjährige Erfahrung in der Auseinandersetzung mit den unterschiedlichsten Personen für seine Mandanten.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt B.-Ulrich Schwarze ist das Verkehrsrecht. Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht sowie Verwaltungsrecht. Im Bereich Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen wie etwa auf Schadenersatz. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld, Heilkosten und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Hier kommen auch Problemstellungen aus dem Versicherungsrecht zum Tragen.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung und Rotlichtverstoß. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.
Des Weiteren befasst sich die Kanzlei mit der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, beispielsweise zu Vorwürfen wie Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird kompetent beraten und betreut.
Im Familienrecht bearbeitet Rechtsanwalt Ulrich Schwarze Mandate, die eine Ehescheidung und die damit zusammenhängenden Folgesachen betreffen. Nach einer Trennung oder Scheidung stellen sich zumeist Differenzen über Unterhalt ein, insbesondere Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Ratsam ist es, sofort nach der Trennung einen Familienrechtler hinzuzuziehen, der zur Konfliktlösung von fast unvermeidbaren Streitigkeiten in diesem sensiblen Bereich beitragen wird. Herr Schwarze macht für Sie einen möglichen Unterhaltsanspruch geltend, steht Ihnen bei der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung zur Seite, klärt Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich, und regelt Probleme um Hausrat, Ehewohnung und gemeinsame Konten. Bei einer Trennung oder Scheidung von Eltern nehmen diese den Rechtsanwalt in Anspruch bei Regelungen für gemeinsame Kinder über das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils.
Auch das Erbrecht ist oftmals mit familienrechtlichen Problemstellungen verbunden und muss mit beachtet werden. Herr Schwarze steht Ihnen hier ebenso beratend zur Seite wie auch zu den Fragestellungen hinsichtlich Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung.
Des Weiteren ist Rechtsanwalt Schwarze im Arbeitsrecht tätig. Er übernimmt Mandate, die dem Individualarbeitsrecht zuzuordnen sind. Dieses Rechtsgebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern. Im Kündigungsschutzrecht klärt Herr Schwarze für seine Mandanten, ob beispielsweise eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung der sozialen Rechtfertigung genügt. Bei fehlender sozialer Rechtfertigung und Unrechtmäßigkeit Ihrer betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung wird der Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.
Herr Schwarze übernimmt die Rechtsvertretung grundsätzlich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Sie können den Arbeitsrechtler bei Problemen in Anspruch nehmen hinsichtlich Abfindung, Abmahnung, Änderungskündigung, Arbeitszeugnis, Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Vergütung, Arbeitszeit, Befristung und Teilzeitregelung. Ulrich Schwarze hat auch den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich absolviert, was seine Kompetenz auf diesem Gebiet unterstreicht.
Ein zusätzliches Tätigkeitsfeld des Juristen ist die Forderungsbeitreibung. Zum Forderungseinzug gehören die Geltendmachung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Forderungen vertraglicher oder gesetzlicher Natur aus allen denkbaren Rechtsgebieten (unter anderem aus Vertrag, unerlaubter Handlung und Eigentum). Sollten Sie sich Forderungen ausgesetzt sehen oder selbst Forderungen geltend machen wollen, übernimmt Rechtsanwalt Ulrich Schwarze für Sie die weitere Abwicklung, sei es im außergerichtlichen (Mahnung, Mahnbescheid) oder im gerichtlichen Verfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung. Er betreut auf diesem Gebiet auch gerne Ihr kleines und mittleres Unternehmen und kümmert sich sorgfältig um Ihre Wünsche und Belange.