Die zentral gelegene Kanzlei Buchmeier & Kollegen in der Münchener Innenstadt wurde 1979 von Rechtsanwalt Rudolf Buchmeier gegründet. Das weite Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs, des Handwerks als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab.
Die zentral gelegene Kanzlei Buchmeier & Kollegen in der Münchener Innenstadt wurde 1979 von Rechtsanwalt Rudolf Buchmeier gegründet. Das weite Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs, des Handwerks als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab.
Die Kanzleiräume sind in der Adolf-Kolping-Straße 16, in der Nähe des bekannten Karlsplatzes (Stachus). Unweit der Kanzlei finden Sie die S-Bahn-Station “Karlsplatz” der Linien 16, 17, 18, 19, 20, 21 und 27 und „Hauptbahnhof München“ (ca. 200 m). Im öffentlichen “Parkhaus am Stachus” finden Sie zudem ausreichend Parkmöglichkeiten.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 09.00 bis 13.00 Uhr möglich. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine E-Mail-Adresse (kanzlei@buchmeier-kollegen.de).
Rudolf Buchmeier wurde in München geboren und studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im dortigen Landgerichtsbezirk. Seit 1979 ist er als Rechtsanwalt in München tätig und verfügt dadurch über eine sehr umfangreiche Berufserfahrung, speziell am dortigen Sozialgericht.
Er ist Mitkommentator des AFG (Arbeitsförderungsgesetz) von Prof. Dr. iur. Kurt Schelter. Rechtsanwalt Buchmeier ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV).
Die Kanzlei des Herrn Rechtsanwalts Buchmeier ist dem Grunde nach eine so genannte Allgemeinkanzlei, wobei Herr Rechtsanwalt Buchmeier sich u.a. auf Sozialrecht, Arbeitsrecht, Statusfeststellungsverfahren, Vertrags- und Kassenarztrecht, Krankenversicherungsrecht und gesetzliches und privates Versicherungsrecht (Krankenversicherung, Lebensversicherung/Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungsrecht) spezialisiert hat.
Gerade seit einiger Zeit konnte Rechtsanwalt Buchmeier seine speziellen Kenntnisse bei privaten Pensionszusagen von Firmen, AGs, GmbHs etc. gegenüber Vorständen, Geschäftsführern etc., deren Widerruf, verbunden mit anschließenden Schadensersatzansprüchen der Unternehmen gegen die Vorstände, Geschäftsfrührer etc. verwenden.
Wie oben bereits ausgeführt, liegt ein Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Buchmeier & Kollegen im Sozialrecht. Dieses betrifft generell jeden von uns und ist für den Laien ein kaum überschaubares Rechtsgebiet. Es regelt die Ausgestaltung der sozialen Sicherung in Deutschland. Die meisten Fälle des Sozialrechts finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) sowie im Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Mutter-/Kind-Kuren, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse). Die Sozialversicherungen regeln die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Krankheit und Invalidität, Pflegefall und Arbeitsunfall nebst Berufskrankheiten. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht).
Durch die neuere Gesetzgebung (Hartz I bis Hartz IV) haben sich insbesondere auf dem Gebiet des Sozialrechtes für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine große Anzahl von Pflichten und damit möglichen Fehlern ergeben, die eine kompetente Beratung nahezu unumgänglich machen, um schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Buchmeier zu Themen wie Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Krankenversicherungsrecht, Rentenrecht (Erwerbsminderungsrente und Altersrente), gesetzliche Unfallversicherung (Arbeitsunfall, Berufskrankheit), soziales Entschädigungsrecht (Opferentschädigungsgesetz, Soldatenversorgung, Kriegsopferversorgung, Berufliches Vorsorge-Gesetz), Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, Rehabilitationsrecht, Sozialhilferecht (SGB XII), Kindergeld, Elterngeld und Beitragsrecht für Versicherte.
Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Rechtsanwalt Buchmeier damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Der Jurist berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht, sofern Sie von einem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte oder fristlose Kündigung erhalten haben, ist es zu empfehlen, diese Kanzlei aufzusuchen. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Anwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Buchmeier die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben.
Ein fachkundiger Partner ist Rudolf Buchmeier auch bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Arbeitszeit. Er steht mit seinem Fachwissen bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Zudem gehört die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung zu seinem Fachbereich.
Als Spezialgebiet Rechtsanwalt Buchmeiers ist das Vertragsarzt- und Kassenarztrecht zu nennen. Darunter fallen allgemein die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes. Das Kassenarztrecht umfasst beispielsweise die Wirtschaftlichkeitsprüfung für Ärzte, Arzneimittelregressprüfung (Richtgrößenprüfung), Plausibilitätsprüfung, allgemeine Regressverfahren, Budgetvolumenstreitigkeiten, Ärztekooperation, Zusammenschlüsse von Arztpraxen, Praxisübernahme oder die Bildung eines medizinischen Versorgungszentrums.
Des Weiteren steht Ihnen Rechtsanwalt Buchmeier im Rentenversicherungsrecht mit Rat und Tat zur Seite. Er setzt Alters- und Erwerbsminderungsrechte sowie Altersrente für Landwirte durch und berät Sie zu Themen wie Versicherungspflicht und Beitragsrecht. Ferner prüft er Versicherungszeiten und berät Sie umfassend bei einer Betriebsprüfung. In allgemeinen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten werden Ansprüche der Mandanten geltend gemacht gegenüber Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Reisegepäckversicherung, Feuerversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Bauwesenversicherung, Ansprüche aufgrund privater und betrieblicher Haftpflicht, Ansprüche aus dem Recht der Fahrzeugversicherung, der Kaskoversicherung, ebenso Ansprüche aus Krankenversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Insbesondere überprüft Rechtsanwalt Rudolf Buchmeier das wirksame Zustandekommen von Versicherungsverträgen, den Vertragsinhalt, unwirksame Vertragsklauseln und die Berechtigung von Ansprüchen aus den Versicherungsvertrag — bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Er prüft detailliert Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei der Durchsetzung. Vor allem bei den Themen Sozialversicherungspflicht, Erwerbsminderungsrente, Berufskrankheit, Arbeitslosengeld, Pflegestufe, Krankenversicherung, Prüfung ärztlicher Sachverständigengutachten steht Ihnen Herr Buchmeier mit seinem Fachwissen zur Seite. Aus Unternehmer- und Arbeitgebersicht sind vor allem die Sozialversicherungspflicht (Statusfeststellungsverfahren, Scheinselbständigkeit), Beitragsnachforderungen, das Beitragsrecht für Unternehmen und die Betriebsprüfung durch Sozialversicherungsträger relevant.
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Rudolf Buchmeier |
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