Rechtsanwalt Wolfgang Hertel spezialisierte sich seit seiner Kanzleigründung 1963 auf alles, was mit Straßenverkehr und Straßenverkehrsrecht zu tun hat (Unfallschadenregulierungen, Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht) und die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete Versicherungsrecht und Vertragsrecht.
Rechtsanwalt Wolfgang Hertel spezialisierte sich seit seiner Kanzleigründung 1963 auf alles, was mit Straßenverkehr und Straßenverkehrsrecht zu tun hat (Unfallschadenregulierungen, Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht) und die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete Versicherungsrecht und Vertragsrecht.
Zu seinem Mandantenstamm gehören vor allem Privatleute sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 9.00 h bis 12.00 h. Zu diesen Zeiten können Sie mit dem Sekretariat oder Herrn Hertel persönlich Beratungstermine vereinbaren.
Bei Bedarf ist Herr Hertel auch außerhalb dieser Zeiten für Sie da.
Die Kanzleiräume liegen gut erreichbar in der Sansibarstraße in München-Trudering (Waldtrudering). Parkplätze gibt es vor dem Haus. Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können mit S-Bahn S 4 oder U-Bahn U 2 bis zum Bahnhof "Trudering" fahren und von dort den Bus 146 bis zur „Togostraße" oder „Sperberstraße" nehmen. Die Kanzlei liegt in direkter Nähe der beiden Bushaltestellen.
Wolfgang Hertel studierte in München und Mainz Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in München. 1963 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und danach gründete er seine Kanzlei. Bis 1996 war Herr Hertel zudem in leitender Funktion in der Versicherungswirtschaft tätig, immer im Zusammenhang mit Straßenverkehr, Unfallschadenregulierung und auch Schadenverhütung.
Er war Berater von Unternehmen bei bestimmten Verkehrsprojekten (Pannennotruf an Bundesautobahnen und Aufbau eines bundesweiten Netzes von Fachwerkstätten für Unfallreparaturen).
Von 1985 bis 2001 war Herr Hertel als sogenannter Verkehrsexperte Gesprächspartner von Petra Schürmann in der beliebten Fernsehsendung „Verkehrsgericht".
Rechtsanwalt Hertel kennt aus jahrelanger Tätigkeit alle Seiten eines Unfallschadens. Seine Kenntnisse und Erfahrungen ermöglichen es ihm, seine Kanzlei-Mandate besonders erfolgreich zu führen.
Herr Hertel ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer München, des Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV), des Münchener Anwaltverein, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (seit 1980), Mitglied des Beirats Rechtsanwälte im Bundesverband unabhängiger Sachverständiger für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) sowie Mitglied im Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR).
Schwerpunkte der Kanzlei sind Unfallschadenregulierungen, die Vertretung in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren, das Versicherungsrecht und das Vertragsrecht.
Bei der Verkehrsunfallschadenregulierung geht es zunächst um die Frage, wer den Schaden bezahlen muss, oft wenden Versicherungen eine Mithaftung ein. Dann geht es um die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen vielfältiger Art; das gilt für Sachschäden und Personenschäden gleichermaßen. Totalschaden oder Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Heilbehandlungskosten, Schadenersatz für Verdienstausfall und den Ausfall im eigenen Haushalt, schließlich Schmerzensgeld - immer ist anwaltliche Beratung ein geldwerter Vorteil. Ein Geschädigter hat das Recht, einen Anwalt seines Vertrauens zu beauftragen. Die Rechtsanwaltskosten sind Bestandteil des Schadens wie z. B. die Reparaturkosten, die Versicherung muss die Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Haftung bezahlen. Viele Geschädigte verfügen darüber hinaus ohnehin über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten ist Rechtsanwalt Hertel ihr kompetenter Ansprechpartner. Wenn ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit, zu geringem Abstand oder Rotlichtverstoß zugestellt wird und dann vielleicht sogar ein Fahrverbot droht, können sie den Bußgeldbescheid auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen lassen; sehr oft besteht die Möglichkeit, sich erfolgreich gegen die Vorwürfe zu wehren.
Das Verkehrsstrafrecht kommt zum Zuge, wenn es sich um Verkehrsverstöße handelt, wie z. B. Trunkenheit im Straßenverkehr, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, fahrlässige Körperverletzung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Der Anwalt berät seine Mandanten bei Führerscheinentzug, Nachschulung, medizinisch psychologischer Untersuchung (MPU) und wenn es um den Abbau von Punkten im Zentralregister in Flensburg geht.
Mit dem Verkehrsrecht eng verbunden ist das Versicherungsrecht. Insbesondere in dem Bereich der Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung finden Sie bei Rechtsanwalt Hertel eine kompetente Beratung und Vertretung.
Ein Versicherungsvertrag enthält oftmals eine Vielzahl schwer durchschaubarer, komplizierter Klauseln. Herr Hertel prüft gewissenhaft die Möglichkeiten, eine Versicherungsleistung zu erhalten, klärt Sie über die rechtliche Situation auf und setzt Ihren Anspruch für Sie außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Auch im Vertragsrecht berät Sie Rechtsanwalt Wolfgang Hertel insbesondere im Zusammenhang mit dem Autokauf, Leasing oder Mietwagen. Gerade beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges besteht immer die Gefahr eines Mangels am Fahrzeug, der vorher nicht bemerkt worden ist. Neben den gesetzlichen Möglichkeiten, hierauf zu reagieren, wie zum Beispiel mit Rücktritt vom Vertrag, Minderung, Schadensersatz, kommt es vor allem auch auf die genaue Formulierung im Vertrag an. Es ist daher sinnvoll, den Vertrag noch vor Abschluss von Herrn Hertel überprüfen zu lassen, um Gefahren zu umgehen.