Rechtsanwalt Steffan Schwerin gründete seine Einzelkanzlei im Februar 2009. Die Kanzleiräume liegen in Jena-Ost in der Nähe zum Schillerhof und zur Schillerkirche sowie der Karl-Liebknecht-Straße. Im Kanzleiumfeld gibt es ausreichend kostenfreie öffentliche Parkplätze.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin gründete seine Einzelkanzlei im Februar 2009. Die Kanzleiräume liegen in Jena-Ost in der Nähe zum Schillerhof und zur Schillerkirche sowie der Karl-Liebknecht-Straße. Im Kanzleiumfeld gibt es ausreichend kostenfreie öffentliche Parkplätze.
Die Straßenbahnhaltestellen "Schlippenstraße" und "Geschwister-Scholl-Straße" liegen in unmittelbarer Fußnähe.
Der Rechtsanwalt berät und vertritt überwiegend Privatleute, aber auch Unternehmen, wie beispielsweise Onlineshops, eBayshops und sonstige Internetportale. Hier kann der Jurist auch auf gute Kenntnisse in Englisch oder in Französisch zurückgreifen.
Beratungstermine werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Die Termine sind auch am Wochenende sowie vor Ort beim Mandanten möglich; hier bietet die Kanzlei ihren Mandanten sehr gern Hausbesuche an. Weiterhin wird die Möglichkeit geboten, sich online oder telefonisch beraten zu lassen.
Die Kanzlei verfügt über einen eigenen Internet-Auftritt ( www.jena-rechtsberatung.de) und eine E-Mail-Adresse (raschwerin@raschwerin.de).
Steffan Schwerin wurde 1980 in Lübz/Mecklenburg-Vorpommern geboren. Nach dem Abitur im Spreewald studierte er an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena Rechtswissenschaft. Die anschließende Referendarausbildung absolvierte er im Landgerichtsbezirk Gera beim Amts- und Landgericht Gera, beim Staatlichen Schulamt Jena und einer Rechtsanwaltskanzlei in Jena. Vor der Gründung der eigenen Kanzlei im Februar 2009 arbeitete Herr Schwerin als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Jena, als Syndikusanwalt für zwei Weimarer Unternehmen sowie als angestellter Rechtsanwalt in einer renommierten Jenaer Anwaltskanzlei.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin übernimmt vorwiegend Ihre Mandate aus dem Internetrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Erbrecht, ist aber auch Ansprechpartner in allen anderen Rechts- und Lebenslagen.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin ist im IT-Recht / Internetrecht Ihr Ansprechpartner bei:
Das allgemeine Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien in den unterschiedlichsten Vertragsformen, wie zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag, Grundstückskaufvertrag, Maklervertrag. Sowohl die Prüfung, Gestaltung und laufende Anpassung entsprechender Verträge als auch die Durchsetzung der daraus resultierenden Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien sind Thema der anwaltlichen Tätigkeit von Steffan Schwerin.
Einen besonderen Schwerpunkt von Rechtsanwalt Schwerin bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag, Dienstvertrag und nötigenfalls Aufhebungsvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Themen wie Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder die drohende Kündigung. Steffan Schwerin prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung, die Kompetenz und die Gründlichkeit des Juristen. Rechtsanwalt Steffan Schwerin nimmt sich unabhängig vom Streitwert die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.
Über zweihunderttausend Ehen werden in Deutschland durchschnittlich pro Jahr geschieden; das bedeutet, jede dritte Ehe scheitert. Rechtsanwalt Steffan Schwerin bietet daher neben der Vertretung bei einer Trennung oder Scheidung eine umfassende Betreuung zur vorsorgenden Gestaltung eines Ehevertrags. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Ferner nimmt sich Herr Schwerin aller Scheidungsfolgesachen an, insbesondere der Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleichs und der elterlichen Sorge. Dabei sucht er wirtschaftlich angemessene außergerichtliche Lösungen. Gelingt dies nicht, vertritt er die Interessen seiner Mandanten konsequent vor Gericht.
Das Erbrecht ist bereits in Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge sowie der Testierfreiheit, die allerdings durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts begrenzt ist. Das bedeutet, grundsätzlich soll der Erblasser verfügen dürfen, an wen sein Privateigentum übertragen wird. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie über, also auf den Ehegatten und den nächsten Verwandten. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Daher hat dieser auch das Recht, das Erbe auszuschlagen. Mit dem Eintritt eines Erbfalls ist daher zunächst ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung durch Steffan Schwerin, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer Erbschaft steht er Ihnen selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Weiterhin sind in diesem Zusammenhang an die Patientenverfügung sowie die Vorsorgevollmacht zu denken. Auch hier steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Steffan Schwerin gern zur Seite.
Herr Rechtsanwalt Steffan Schwerin ist auch Ihr kompetenter Ansprechpartner und Vertreter in vielen anderen Rechtsgebieten, wie z.B. im