Markus Baron von Hohenhau

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Rechtsanwalt Markus Baron von Hohenhau gründete seine Einzelkanzlei im August 1999. Die Kanzlei liegt im Zentrum von Regensburg am Dachauplatz zwischen dem Neuen Rathaus und der Maximilianstraße (Fußgängerzone) in der Dr.-Wunderle-Straße. Der Eingang der Kanzlei liegt direkt gegenüber der Einfahrt zum Parkhaus “Dachauplatz” gegenüber dem Historischen Museum. Weitere Parkplätze sind direkt vor dem Haus vorhanden.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Informationstechnologierecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Internetrecht
  • IT-Recht & Computerrecht
  • Strafrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Markus Baron von Hohenhau gründete seine Einzelkanzlei im August 1999. Die Kanzlei liegt im Zentrum von Regensburg am Dachauplatz zwischen dem Neuen Rathaus und der Maximilianstraße (Fußgängerzone) in der Dr.-Wunderle-Straße. Der Eingang der Kanzlei liegt direkt gegenüber der Einfahrt zum Parkhaus “Dachauplatz” gegenüber dem Historischen Museum. Weitere Parkplätze sind direkt vor dem Haus vorhanden.

Rechtsanwalt Markus Baron von Hohenhau berät und vertritt Privatleute, aber auch Gewerbebetriebe und mittelständische Unternehmen. Hier kann der Jurist, falls notwendig, auf gute Englischkenntnisse zurückgreifen. Als Einzelanwalt ist Herr von Hohenhau in der Lage, sehr gut auf die individuellen Bedürfnisse seiner Mandanten eingehen. Sollte dies zur Bearbeitung Ihres Mandats erforderlich sein, bestehen Kontakte zu zivilrechtlich ausgerichteten Kollegen in Prag/Tschechien und Griechenland.

Beratungstermine werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Dafür steht Ihnen das Sekretariat montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Die Termine sind auch außerhalb der üblichen Zeiten, am Wochenende sowie auch vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei verfügt über eine eigene Internethomepage: www.e-anwalt.de

Fachgebiete

Spezialitäten

Markus Baron von Hohenhau wurde 1970 in Eichstätt geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Regensburg Rechtswissenschaften. Die anschließende Referendarausbildung absolvierte er im Landgerichtsbezirk Amberg. Vor der Zulassung als Rechtsanwalt im April 1999 arbeitete er als selbständiger EDV-Berater sowie als Datenschutzbeauftragter eines großen Insolvenzbüros in Halle/Saale. Seit Dezember 2007 ist Herr von Hohenhau gleichzeitig Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht).

Außerhalb der Kanzlei arbeitet der Jurist als Lehrbeauftragter für IT-Recht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Akademie in Ostbayern sowie an den Dr.-Robert-Eckert-Schulen.

Rechtanwalt Markus Baron von Hohenhau übernimmt Ihre Mandate aus dem IT-Recht, Strafrecht — insbesondere Computerkriminalität — und Forderungseinzug (Inkasso).

Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt von Hohenau ist im IT-Recht Ihr Ansprechpartner bei:

  • Erstellung, Überprüfung und Gestaltung von IT-Verträgen wie Serverhousingvertrag, Domainprovidingvertrag, Webhostingvertrag, Softwarekauf, Softwareerstellung, Softwarepflegevertrag und Hardwarepflegevertrag, Lizenzvertrag
  • Beratung bei der Auswahl der richtigen Domain — Abwehr bei Domainstreitigkeiten
  • Überprüfung von Webprojekten auf rechtliche Probleme, Impressumspflicht, Haftung für Links und Inhalte, Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäft, Datenschutz
  • Erstellung, Überprüfung, Anpassung und Neugestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Überprüfung von Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte — Jugendschutzbeauftragter
  • Hinterlegung von Software und Quellcodes — Software-Escrow
  • Marken- und urheberrechtliche Prüfungen sowie Beratung bei illegalem Upload/Download und urheberrechtlichen Problemen

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als erfahrener Strafverteidiger vertritt Rechtanwalt Markus Baron von Hohenhau die Interessen seiner Mandanten vor allem im Bereich EDV-Kriminalität, Internetkriminalität und Computerstraftaten. Zu den Themen gehören Hacken von Servern, Jugendschutz, Kinderpornographie, Verletzung von Urheberrechten, Verbreitung oder Besitz von strafrechtlich relevanten Inhalten, Viren, Würmer, Trojaner über das Netz, Ebay-Betrug. Herrr von Hohenhau vertritt in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service des Juristen.

Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtanwalt Markus Baron von Hohenhau mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

Mitgliedschaften und Aktivitäten:

  • @kit Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie e.V.
  • Davit — Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des DAV
  • Strafverteidigerinitiative Regensburg e.V.
  • Regionalvorsitzender des Bundes der Steuerzahler in Bayern für den Regionalverband Regensburg, Kelheim, Cham
  • Mitglied des Aufsichtsrats der Pro Cura AG Buchprüfungsgesellschaft, Augsburg
  • Aktives Mitglied der Bergwacht Regensburg

Kontakt

Markus Baron von Hohenhau

Dachauplatz 8
93047 Regensburg
Deutschland
Telefon: 
+49 941 56712005
Telefax: 
+49 941 56712008
Web
www.e-anwalt.de
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