Rechtsanwältin Aglaia C. Muth gründete ihre Kanzlei 1992. Ihr Tätigkeitsgebiet ist das Strafrecht in allen seinen Facetten, angefangen vom allgemeinen Strafrecht, Jugendstrafrecht und Kapitalstrafrecht bis zum Wirtschaftsstrafrecht und Arztstrafrecht. Aber auch die Nebenklagevertretung wird von der Anwältin übernommen.
Rechtsanwältin Aglaia C. Muth gründete ihre Kanzlei 1992. Ihr Tätigkeitsgebiet ist das Strafrecht in allen seinen Facetten, angefangen vom allgemeinen Strafrecht, Jugendstrafrecht und Kapitalstrafrecht bis zum Wirtschaftsstrafrecht und Arztstrafrecht. Aber auch die Nebenklagevertretung wird von der Anwältin übernommen.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 18.00 Uhr mit Frau Muth persönlich vereinbart werden. Bei Bedarf ist die Strafverteidigerin auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort für ihre Mandanten zu sprechen. Für strafrechtliche Notfälle gibt es zusätzlich die Notfallnummer 0172-8916196, unter der Sie Frau Muth erreichen können.
Die Büroräume liegen direkt am Hohenzollernplatz in München. Dort ist auch eine U-Bahnstation für Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Für Mandanten mit Pkw gibt es öffentliche Parkplätze in der Umgebung.
Aglaia C. Muth studierte in München Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Augsburg wie auch in München. Frau Muth ist seit 1992 als Strafverteidigerin für ihre Mandanten tätig.
Ihr Beruf ermöglicht ihr es, sich für ihre Mandanten einzusetzen und in schwierigen Situationen zu begleiten. Gerade die Vielschichtigkeit im Strafrecht und die Erarbeitung von individuellen Lösungen für ihre Mandanten reizt die Juristin dabei besonders.
Aglaia Muth ist Fachanwältin für Strafrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Als Strafverteidigerin vertritt Rechtsanwältin Muth die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme (Haftbefehl), Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch während einer Untersuchungshaft ist Frau Muth für ihre Mandanten aktiv. Selbstverständlich werden auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.
Rechtsanwältin Muth übernimmt die Verteidigung im gesamten Strafrecht mit allen seinen Facetten und speziellen Nebengebieten. Dabei ist sie auch als Nebenklagevertreterin aktiv, was es ihr ermöglicht, das Strafverfahren von beiden Seiten zu sehen. Diese Kompetenz setzt sie für ihre Mandanten ein.
Im allgemeinen Strafrecht geht es insbesondere um das Eigentumsdelikt und Vermögensdelikt (wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug oder Untreue), das Urkundsdelikt (wie Urkundenfälschung und mittelbare Falschbeurkundung) und auch das Gewaltdelikt (wie Erpressung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung).
Im Kapitalstrafrecht drohen hohe Freiheitsstrafen. Delikte wie Totschlag, Mord, Aussetzung, Körperverletzung mit Todesfolge fallen unter dieses Gebiet. Es bedarf zur Verteidigung ausreichender Kenntnis in Spezialbereichen wie Psychologie und Psychiatrie. Nicht selten müssen zur Verteidigung verschiedene Gutachten durch den Verteidiger eingeholt und ausgewertet werden. Bereits im Ermittlungsverfahren ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung erforderlich, da die Asymmetrie der Ermittlungsvernehmung nichtwiedergutzumachende Nachteile für den Beschuldigten nach sich zieht.
Im Verkehrsstrafrecht umfasst die Arbeit von Rechtsanwältin Muth beispielsweise die Vertretung bei Trunkenheitsfahrt, Körperverletzungsdelikten oder Nötigung im Straßenverkehr.
Ein weiterer Schwerpunkt im Strafrecht ist das Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht in materieller und verfahrensmäßiger Hinsicht für junge Täter. Rechtsgrundlage ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Vom Erwachsenenstrafrecht unterscheidet es sich insbesondere dadurch, dass der Erziehungsgedanke eine besondere Rolle spielt. Es geht dabei nicht so sehr um Strafe im Sinne von Sühne, sondern vielmehr um die erzieherische Resozialisation. Als Folgen der Tat kommen insbesondere Erziehungsmaßregeln in Betracht: Weisungen (Täter-Opfer-Ausgleich), Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest. Über die jugendlichen Täter entscheidet das Jugendgericht, und zwar der Amtsrichter als Jugendrichter, das Jugendschöffengericht (Schöffengericht) oder die Jugendkammer (Strafkammer).
Im Betäubungsmittelstrafrecht vertritt Rechtsanwältin Muth Mandanten, die mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Konflikt geraten sind. Dies kann unter anderem das Anbauen, Besitzen, Konsumieren oder Verkaufen von als illegal geltenden Betäubungsmitteln wie beispielsweise Cannabis, Opium, Kokain, Pilze, Heroin, LSD, Amphetamine oder Ecstasy beinhalten.
Frau Muth übernimmt ebenso die Vertretung im Sexualstrafrecht. Hier geht es um das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Straftatbestände sind zum Beispiel sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung oder auch Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften.
Beim Computerstrafrecht und Internetstrafrecht handelt es sich rechtlich gesehen nicht um einen klar abgrenzbaren Bereich. Mit Computer und Internet werden heute Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch begangen, wobei sich zahlreiche strafrechtlich relevante Bereiche überschneiden wie zum Beispiel bei Verfolgung unerlaubter Downloads und Nutzung von Musik, Grafiken oder Texten, Kinderpornografie oder Darstellungen sexueller Gewalt, Abwicklung im E-Commerce (zum Beispiel bei Betrug, Wirtschaftsspionage durch "Hacker", unerlaubte Werbung durch Spam-Mails). Auch die Verbreitung von volksverhetzenden politischen Inhalten per Mail oder Webseite gehört zu diesem Gebiet.
Ein weiteres Gebiet ist das Arztstrafrecht. Hier geht es insbesondere um Abrechnungsbetrug (Korruption) oder Vorteilsannahme und Bestechlichkeit bei Industriesponsoring. Auch im Behandlungsfehlerverfahren steht die Juristin an Ihrer Seite. Im Blickfeld stehen hier die verschiedenen Facetten der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung durch Behandlungsfehler, aber auch Aufklärungsfehler und Organisationsfehler sowie strafbare Verhaltensweisen im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch, Sterbehilfe, Organtransplantation, Sterilisation, Fortpflanzungsmedizin und Werbung.
Im Wirtschaftsstrafrecht wird die Juristin bei Themen wie Insolvenzverschleppung, Betrug, Korruption, Straftaten im Bankbereich und im Wertpapierhandel Steuerhinterziehung und Abgabenhinterziehung aktiv.