Dr. Stephan Schmanns

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  • Deutsch
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Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmanns gründete 1992 seine Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg als Einzelanwalt. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere im Medizinrecht und Erbrecht sowie im Immobilienrecht, Stiftungsrecht und Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht).

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Erbrecht
  • Medizinrecht
  • Strafrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmanns gründete 1992 seine Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg als Einzelanwalt. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere im Medizinrecht und Erbrecht sowie im Immobilienrecht, Stiftungsrecht und Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht).

Beratungstermine können Sie in den Bürozeiten montags bis freitags durchgehend von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbaren. Bei Bedarf und nach Absprache sind auch Beratungsgespräche vor Ort möglich. Die Kanzlei ist mit der Homepage www.kanzlei-dr-schmanns.de im Internet vertreten.

Die Kanzleiräume befinden sich in der Osterleystraße. Es gibt Parkmöglichkeiten vor dem Gebäude und die Kanzlei ist auch mit öffentlichen Verkehrmitteln gut zu erreichen.

Fachgebiete

Stephan Schmanns wurde 1959 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur 1978 studierte er Rechtswissenschaften, Politologie, Geschichte und Philosophie an den Universitäten Hamburg, Berlin und München. Das erste Staatsexamen legte er 1984 an der Universität in Hamburg mit Prädikat ab und arbeitete dann von 1985 bis 1986 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin. 1987 promovierte er zum Dr. iur. (magna cum laude) an der Ludwig-Maximilians-Universität zu München. Das Referendariat absolvierte er 1989 in Hamburg. Nach dem Assessorexamen arbeitete Stephan Schmanns in New York bei einer Gesellschaft für An- und Verkauf von Gewerbeimmobilien und Projektentwicklung. Seit 1992 arbeitet er als selbständiger Rechtsanwalt in Hamburg.

Herr Schmanns spricht Englisch und Französisch.

Neben der Beratung in sämtlichen Bereichen des deutschen Rechts liegt das besondere Augenmerk der Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmanns auf folgenden Bereichen:

Im Medizinrecht bearbeitet Herr Schmanns das gesamte Arzthaftungsrecht. Kommt es zu Behandlungsfehlern bei einer ärztlichen Behandlung, dann haftete der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu. In diesem Rechtsgebiet werden Patienten, die eine Geltendmachung etwaiger Ansprüche begehren, aber auch Ärzte, Krankenhausträger oder Versicherungen, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, durch Rechtsanwalt Schmanns beraten und vertreten. Der Jurist steht Ihnen ebenso bei der Durchsetzung von Ansprüchen bezüglich alternativen Therapien in der Tumorbehandlung gegenüber ihren Krankenversicherungen mit Rat und Tat zur Seite. Seine Kompetenz auf dem Gebiet Medizinrecht zeigt sich auch darin, dass Herr Schmanns eine Verfassungsbeschwerde gewonnen hat, was auf diesem Gebiet nur selten gelingt.

Auch im Bereich Erbrecht bietet Ihnen Rechtsanwalt Dr. Schmanns eine umfassende Beratung und die Gestaltung von Erbvertrag, Testament, Ehegattentestament, Nachlassregelung, Vorsorgeregelung und Patientenverfügung. Wenn Sie Ihren Erben schon vor dem Erbfall Vermögensgüter übertragen wollen, wird der Jurist die vorweggenommene Erbfolge für Sie regeln. Im Erbfall kommt es fast immer zu Streitigkeiten zwischen den Erben oder den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft. Stephan Schmanns vertritt Ihre Interessen als Hinterbliebener und sichert Ihre Ansprüche. Darüber hinaus steht er Ihnen bei Problemen um Pflichtteilsanspruch, Erbschaftsausschlagung und Erbschein zur Verfügung. Herr Schmanns ist auch zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).

Das Immobilienrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwalt Stephan Schmanns. Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht, Herr Schmanns verfügt über weitreichende Erfahrungen. Außerdem beinhaltet dieses Rechtsgebiet das Immobilienkaufrecht, Gewährleistungsrecht bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, die Immobilienfinanzierung und Grundpfandrechte, das gewerbliche Mietrecht und Pachtrecht sowie das Nachbarschaftsrecht und Maklerrecht. Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmanns ist zudem Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Projektentwicklung, wobei auch das private Baurecht seine Berücksichtigung findet.

Das Stiftungsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt des Juristen, und zwar von der Gründung bis zur Auflösung einer Stiftung. In der heutigen Gesellschaft wirken viele gemeinnützige Stiftungen in den unterschiedlichsten Bereichen zum Wohle der Allgemeinheit. Der Staat ist immer weniger in der Lage, seinen Verpflichtungen aus eigentlich öffentlichen Aufgaben wie Kunst und Kultur, Soziales, Bildung und Erziehung, Religion, Gesundheit, Tierschutz und Denkmalschutz, Völkerverständigung sowie Wissenschaft und Forschung nachzukommen. Genau dies sind die klassischen Themenfelder privater Stiftungen, die quasi als Anerkennung der Übernahme öffentlich-rechtlicher Pflichten in den Genuss von Steuervorteilen kommen. Die Motivation der Stifter ist so vielgestaltig wie das Wirken der Stiftungen. Die Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmanns in diesen Themenfeldern erfordert über das Wissen in den rechtlich relevanten Bereichen (Erbrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Stiftungsrecht, Steuerrecht) hinaus, den individuellen Wünschen der Stifter Rechnung zu tragen durch eine maßgeschneiderte Stiftungskonzeption hinsichtlich diverser Punkte: Zeitpunkt der Errichtung, substanzerhaltende Geldanlage, optimierte Einbringung von Stiftungsvermögen, erbrechtliche Vorgaben, steuerliche Vorteile und deren optimierte Ausschöpfung.

Im Strafrecht betreut Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmanns seine Mandanten besonders im Feld der Wirtschaftskriminalität (Wirtschaftsstrafrecht). Dieses Rechtsgebiet kommt dann zum Tragen, wenn es um die Themenschwerpunkte Bilanzfälschung, Kreditbetrug, Anlagebetrug, Insolvenzdelikte (Insolvenzverschleppung), Unterschlagung, Veruntreuung und Betrug im Unternehmensbereich geht. Die Verteidigung umfasst alle Stadien im Strafverfahren, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

Kontakt

Dr. Stephan Schmanns

Oesterleystraße 58
22587 Hamburg
Mitte
Deutschland
Telefon: 
+49 40 344254
Telefax: 
+49 40 345388
Web
www.kanzlei-dr-schmanns.de
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