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Dr. Oktay Caglar

Dr. Oktay Caglar

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Dr. Oktay Caglar, geboren 1976 in Ankara/Türkei, studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Schleswig-Holstein. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft 2006 promovierte er an der Universität Hamburg zu einem strafrechtlichen Thema zum Doktor der Rechte. Seit 2009 ist Herr Caglar gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht. Der Jurist spricht fließend Deutsch und Türkisch. Ferner korrespondiert er bei Bedarf in gutem Englisch.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Arbeitsrecht
  • Fachanwalt Familienrecht
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
Dr. Oktay Caglar berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Ausländerrecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
Fachgebiete

Dr. Oktay Caglar, geboren 1976 in Ankara/Türkei, studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Schleswig-Holstein. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft 2006 promovierte er an der Universität Hamburg zu einem strafrechtlichen Thema zum Doktor der Rechte. Seit 2009 ist Herr Caglar gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht. Der Jurist spricht fließend Deutsch und Türkisch. Ferner korrespondiert er bei Bedarf in gutem Englisch.

Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen rund um das Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht und Asylrecht, Prüfungsrecht und Studienplatzklage/Hochschulrecht.

Fachanwalt für Familienrecht Dr. Oktay Caglar begleitet seine Mandanten im Familienrecht gegebenenfalls von der Heirat bis zur Trennung und Scheidung und führt bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten. Sowohl Ansprüche auf Kindesunterhalt als auch Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt werden von ihm geltend gemacht oder abgewehrt. Hier kommt ihm neben seiner Fachkompetenz auch seine Fähigkeit zum vertrauensvollen und vertrauensbildenden Umgang mit den Mandanten zugute.

Mit der Eheschließung entsteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde), und es entstehen Ansprüche auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Vergessen oder verdrängt wird bei Verliebten oftmals, dass mittlerweile in Deutschland jede dritte Ehe, in deutschen Großstädten sogar jede zweite Ehe geschieden wird - manchmal mit aufreibenden Folgen für alle Beteiligten. Unliebsamen Folgen kann man aber durch den Abschluss eines Ehevertrags vorbeugen. Im Falle einer Trennung oder einer Scheidung sind die Folgen durch den Ehevertrag bereits vorher ausgehandelt und vereinbart. Fachanwalt für Familienrecht Dr. Oktay Caglar berät und vertritt Sie bei Bedarf bei diesen oder ähnlichen Situationen. Dabei legt er größten Wert darauf, eine einvernehmliche Ehescheidung zu erzielen. Vertrauen Sie daher bei Problemen aus dem Familienrecht auf den erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht.

Die familierechtliche Beratung und Vertretung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich umfasst neben der Trennung und Scheidung insbesondere auch die Scheidungsfolgen. Neben Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt geht es um den Versorgungsausgleich, die Hausratsaufteilung, wer die Wohnung (Wohnungs-zuweisung)  oder das Haus behalten darf. Wenn die Eheleute Kinder haben, geht es vor allem auch um das Sorgerecht und um das Umgangsrecht. Darüber hinaus geht es um den Zugewinnausgleich der während der Ehezeit erwirtschaftet wurde. Sollte Gewalt in der Familie auftreten vertreten wir die Mandanten auch im Gewaltschutzverfahren. Fachanwalt für Familienrecht Dr. Oktay Caglar ist auch im Bereich von internationalen Ehen spezialisiert. Dabei führte er schon Scheidungsverfahren zwischen deutschen, türkischen, italienischen, portugiesischen, bulgarischen, tunesischen und algerischen  Staatsbürgern, sowie zwischen verschiedenen Staatsangehörigen.

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Dr. Oktay Caglar türkischer Fachanwalt für Familienrecht ist nicht nur in Hamburg tätig, sondern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Kiel, Lübeck, Bremen, Hannover, Lüneburg, Mölln, Ratzeburg, Norderstedt und Pinneberg.

Das Arbeitsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar. In diesem Rechtsgebiet berät er sowohl einen Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unter anderem in Bezug auf den Arbeitsvertrag, welcher beispielsweise Regelungen zu Arbeitszeit, Probezeit, Urlaub oder Mutterschutz enthält. Neben dem Erstellen oder Prüfen eines Arbeitsvertrags oder von einem Arbeitszeugnis bietet Rechtsanwalt Dr. Caglar Rechtsberatung zu folgenden Themen:

  • Bonuszahlung oder Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch
  • Umsetzung, Mobbing, Versetzung
  • Schwangerenschutz, Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz
  • Kurzarbeit, Befristung, Kurzarbeitergeld
  • Sozialplan, Einigungsstellenverfahren, Interessenausgleich
  • Betriebsrat, Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebsübergang, Betriebsänderung, Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Grafikation
  • Gehaltserhöhung
  • Überstundenvergütung
  • Aufhebungsvereinbarung
  • Berufsausbildung
  • Nebentätigkeit

Im Falle einer Abmahnung oder Kündigung klärt Rechtsanwalt Dr. Caglar Sie über den Kündigungsschutz und die Kündigungsschutzklage auf sowie setzt Ihre Ansprüche auf Abfindung, Lohnforderung oder Gehaltsforderung durch.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Herrn Dr. Caglar erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar vertritt im Verkehrsrecht sowohl Privatleute, als auch mehrere Taxiunternehmen, Kurierunternehmen und Kfz- Haftpflichtversicherungen und Vollkaskoversicherungen. Die langjährige Erfahrung zeichnet ihn in der Schadensabwicklung aus. Der geschädigte hat ein Recht auf Anwalt auf Kosten des Schädigers im Verkehrsrecht. Sollten Sie doch eine Teilschuld haben, dann trägt ihre Rechtschutzversicherung einen Teil der Anwaltskosten. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung Hier sollten Sie sich für Herrn Rechtsanwalt Dr. Caglar entscheiden. Nicht umsonst lassen sich seit mehreren Jahren mehrere Taxiunternehmen von Herr Dr. Caglar vertreten.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung (Überprüfung des Messverfahrens), Rotlichtverstoß, Drogen am Steuer,  und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. In vielen Fällen kann Rechtsanwalt Dr. Caglar entweder den Bußgeldbescheid aufheben lassen oder die Geldbuße verringern.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als erfahrener Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Herrn Rechtsanwalt Dr. Caglar. Rechtsanwalt Dr. Caglar ist insbesondere durch zahlreiche Verfahren erfahren in der Strafverteidigung von Betäubungsmitteldelikten wie z.B. Cannabisprodukte, Kokain, Heroin. Im Bereich des Jugendstrafrechts, wo er auch promoviert hat kennt er sich im Sanktionensystem besonders gut aus und hat eine Studie zur Verurteilungswirklichkeit für den Landgerichtsbezirk Flensburg gemacht. Die Kombination von Strafrecht und Verkehrsrecht erlaubt Rechtsanwalt Dr. Caglar die optimale Verteidigung von Straßenverkehrsdelikten, wie. z.B. Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer. Durch seine Tätigkeit auch im Bereich des Prüfungsrechts ist Rechtsanwalt Dr. Caglar auch stets in der Lage die Rechtsprechung und die herrschende Meinung in der Literatur in der Hauptverhandlung wenn nötig wiederzugeben. Die Strafverteidigung der Mandanten erfolgt nach dem gesetzten Ziel des Freispruchs oder Verringerung der zu erwartenden Strafe  entweder auf Konfrontationskurs oder Verständigungskurs. Dabei ist immer das Ergebnis für den Mandanten von Bedeutung und im Auge. Mit Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar steht ihnen ein erfahrener Strafrechtler zur Seite. 

Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar ist für Sie darüber hinaus in allen ausländerrechtlichen Fragen tätig: von der Einreise über die Sicherung des Aufenthalts bis hin zu der Verteidigung gegen eine beabsichtigte Beendigung Ihres Aufenthaltsrechts. Er unterstützt Sie bei der Erlangung eines Visums vom Ausland aus oder einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, wenn Sie bereits hier leben. Herr Dr. Caglar vertritt Sie auch bei der Verbesserung Ihres Aufenthaltsstatus, bei Fragen der Familienzusammenführung zu hier bereits lebenden Angehörigen, der Wiedereinreise nach einer Ausreise oder Ausweisung und Abschiebung. Darüber hinaus kümmert er sich um Ihre Einbürgerung. Das Verwaltungsrecht beherrscht Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar dabei sehr gut und stellt die entsprechenden Eilanträge zum Verwaltungsgericht rechtzeitig, damit Rechtsverluste vermeiden werden. Zahlreiche Mandate im Bereich des Ausländerrechts von der Familienzusammenführung bis zur Verhinderung von Abschiebungen wegen Scheinehe, Aufenthaltsablauf, Aufenthaltsrücknahme, Aufenthaltswiderruf machen Dr. Caglar besonders erfahren in dem Bereich des Ausländerrechts, so dass man ihn als erfahrenen Ausländerrechtler bezeichnet. Dr. Caglar arbeitet auf dem Gebiet des Ausländerrechts seit Jahren sehr erfolgreich. Er hat schon sehr vielen Ausländern oder besser gesagt Mitbürgern ohne deutschen Pass geholfen nicht abgeschoben zu werden. Viele Familien sind durch ihn zusammengekommen im Rahmen der Familienzusammenführung. Familien aus der Türkei, aus Afghanistan, Äthiopien, Tunesien, Algerien etc.

Schließlich ist Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar Ihr Ansprechpartner für Studienplatzklagen/Hochschulrecht sowie ausschließlich im Bereich Rechtswissenschaften für Prüfungsrecht, also für die Anfechtung eines Prüfungsergebnisses oder des Ergebnisses einer juristischen Staatsprüfung.

Studienplatz nicht erhalten ? Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar betreut seit mehreren Jahren hier angehende Studenten, die keinen Studienplatz bekommen haben. Ca. 20% der Studienbewerber bekommen jedes Semester eine Ablehnung von der Universität bzw. Hochschule und stehen dann vor der Frage, ob Sie sich den Studienplatz einklagen sollen. Zu den Studienplatzklagen zählen die sogenannten Kapazitätsklagen, NC- Verfahren, Härtefall- und Ortsklagen, sowie Studienortwechselklagen, wobei die Masse die Kapazitäts- und NC- Verfahren ausmachen.

Nach Art. 12 des Grundgesetzes hat jeder deutsche Staatsbürger ein Recht darauf, den Beruf seiner Wahl zu ergreifen. Wenn dieser Beruf ein Studium voraussetzt, dann muss man natürlich auch das Fach studieren dürfen.

Die Hochschulen müssen sämtliche sog. „Kapazitäten" ausschöpfen, dass heißt alle zur Verfügung stehenden Studienplätze verteilt haben. Dies ist gerichtlich überprüfbar, wo sich häufig herausstellt, dass die Hochschulen nicht sämtliche Kapazitäten ausgenutzt haben, so konnten in den letzten Jahren und auch im Jahr 2008 an einigen Universitäten z. B. in Humanmedizin/ Zahnmedizin jeweils 20 bis 30 ungenutzte freie Plätze aufgedeckt werden, und bundesweit insgesamt hunderte nicht vergebene Studienplätze. Diese Studienplätze werden dann zwischen den Studienplatzklägern im Rahmen eines Losverfahrens ausgelost. Bei einigen wenigen Gerichten werden die aufgedeckten Studienplätze auch nach Wartezeit bzw. Abiturnote (Numerus Clausus) unter den Studienplatzklägern verteilt. Bei einer ZVS Bewerbung mit einer Abiturnote von schlechter als 1,3 bis 1,4 und einer Wartezeit von weniger als 8 - 9 Semestern hat man hingegen wenig Chancen einen Studienplatz zu erhalten.

Bei bestehenden Erfolgsaussichten führen wir Studienplatzklagen bundesweit gegen alle Universitäten, Fachhochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen in den ZVS- Studiengängen und den universitären und Fachhochschulstudiengängen:

Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie, Pharmazie, Biologie, Lebensmittelchemie; Lehramt, Erziehungswissenschaft, Pädagogik, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Sportwissenschaft; Rechtswissenschaft, Wirtschaftsrecht;

Betriebswirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaft, Tourismus, Medienwirtschaft, Kunstgeschichte, Geografie, Architektur,

sowie gegen alle bundesweiten Studiengänge mit begrenzter Zulassung.

Vorsicht bei den laufenden Fristen, damit die Studienplatzklagen nicht verfristen. Maßgebend hierfür ist nicht die Frist auf dem Ablehnungsbescheid, sondern die in dem jeweiligen Hochschulzulassungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes genannten Fristen. Für das Sommersemester laufen die ersten Fristen schon am 15.01. und für das Wintersemester am 15.07. eines jeden Jahres ab. Zwar könnte man nach Ablauf dieser Fristen immer noch Studienplatzklagen einreichen, jedoch nicht mehr gegen alle Universitäten. Daher gilt das Motto, je früher Sie zu uns kommen, um so mehr Auswahl haben wir, welche Universitäten verklagt werden können.

Bei den medizinischen Studiengängen macht es Sinn, mehrere Universitäten gleichzeitig zu verklagen, damit die Erfolgschancen optimiert werden. Je mehr Universitäten verklagt werden, um so größer die Chance auf einen Studienplatz. Bei den medizinischen Studienplatzklagen raten wir daher mehrere Universitäten zu verklagen und bieten daher Pauschalpreise an.

Im Bereich des Prüfungsrechts ist Rechtsanwalt Dr. Caglar ausschließlich im Bereich der Rechtswissenschaften tätig. Hier werden sowohl Klausuren aus dem Ersten Examen als auch aus dem Zweiten Examen angefochten, sowie Examenshausarbeiten aus dem Ersten Examen. Dr. Caglar ficht auch Klausuren und Hausarbeiten während des Studiums an, wenn die Arbeiten zu Unrecht mit einer schlechteren Note bewertet wurden.  Die Spezialisierung des Prüfungsrechts auf das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen ermöglicht Rechtsanwalt Dr. Caglar ein breites Wissen in der Anfechtung dieser Klausuren. Nach Durchsicht der Klausuren erfolgt eine ausführliche Beratung über die Erfolgsaussichten der Prüfungsanfechtung hinsichtlich der jeweiligen Klausur oder Hausarbeit. Chancenlose Prüfungsanfechtungen werden nicht bzw. nur auf Wunsch des Mandanten durchgeführt. Rechtsanwalt Dr. Caglar arbeitet schon seit mehreren Jahren erfolgreich in dem Bereich Prüfungsrecht Rechtswissenschaften. Prüfungsrecht Jura. Juristisches Prüfungsrecht. Anfechtung Erstes Staatsexamen und Anfechtung zweites Staatsexamen in Rechtswissenschaften.

Türk Avukat Hamburg Dr. Oktay Caglar

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