Oswald Zimmer

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Rechtsanwalt Oswald Zimmer gründete seine Einzelkanzlei 1988, seit 1992 ist er in Regensburg tätig. Der Jurist arbeitet mit der Rechtsanwaltskanzlei Tronicsek in Bürogemeinschaft. Zum Mandantenstamm der Rechtsanwaltskanzlei Zimmer gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Oswald Zimmer gründete seine Einzelkanzlei 1988, seit 1992 ist er in Regensburg tätig. Der Jurist arbeitet mit der Rechtsanwaltskanzlei Tronicsek in Bürogemeinschaft. Zum Mandantenstamm der Rechtsanwaltskanzlei Zimmer gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.

Die Büroräume der Kanzlei Zimmer liegen zentral in der Fußgängerzone von Regensburg unweit des Hauptbahnhofs. Mandanten, die mit dem Pkw kommen, können im circa zwei Gehminuten entfernten Parkhaus “Am Dachauplatz” parken. Die erste Parkstunde ist dort kostenfrei. Ferner ist die Bushaltstelle des Altstadtbusses “Königstraße” direkt vor dem Kanzleigebäude.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten vereinbart werden.

Fachgebiete

Oswald Zimmer wurde 1955 in Donzdorf geboren. Nach der Hochschulreife folgte das Studium der Rechte an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit anschließender Referendarausbildung in Regensburg. Der Jurist ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen. Darüber hinaus wurde ihm 2005 von der Fachhochschule Regensburg der Titel “Mediator” verliehen. Herr Zimmer verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Französisch.

Rechtsanwalt Oswald Zimmer berät und vertritt Sie im Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht.

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Sie Oswald Zimmer zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise

  • Klärung von Unterhaltsansprüchen der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Klärung und Durchsetzung von Vermögensansprüchen gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts (Zugewinnausgleich, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich des Privatvermögens oder Betriebsvermögens)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

Oswald Zimmer berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt auch das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaft ein umfassendes Betätigungsfeld dar. In diesem Bereich berät er Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zu Fragen bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.

Die gerichtliche Konfrontation sollte gerade im Familienrecht jedoch nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um dieses Ziel zu verwirklichen, ließ sich Oswald Zimmer Anfang 2005 zum Mediator ausbilden. Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Unter der Kommunikationstechnik Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten als Vermittler (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden.

Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, ob der Verstorbene durch Testament oder Erbvertrag geklärt hatte, wer und in welchem Umfang Erbe sein soll und wie diese Verfügung rechtlich gestaltet war. Eine Vielzahl von Fragen wirft die Abwicklung der Erbfolge auf, insbesondere unter mehreren Erben. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab — sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwalt Zimmer möchte Ihnen in solchen Auseinandersetzungen als Ihr Verbündeter und Partner beistehen und Ihnen helfen, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.

Verkehrsrecht ist “Straßenrecht” im weiteren Sinne. Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Oswald Zimmer berät Sie in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht, insbesondere auch bei allen Rechtsfragen rund um den Verkehrsunfall sowie der versicherungsrechtlichen Abwicklung. Im Bereich Zivilrecht geht es dabei vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei durch einen Verkehrsunfall erlittenem Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.

Oftmals kommt man mit dem Verkehrsrecht im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit (zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Fahren unter Alkoholeinwirkung oder Rauschmitteleinwirkung, Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug) in Berührung, was dann meist ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot zur Folge hat. Wenn der Verstoß gröber war, kann auch eine Strafe drohen. In jedem Fall erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu der Sache in einem Anhörungsbogen zu äußern. Bereits an dieser Stelle kann die anwaltliche Beratung durch Herrn Zimmer sehr hilfreich sein. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Beratungstermin.

Im Arbeitsrecht finden Sie bei Rechtsanwalt Oswald Zimmer Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Mobbing, Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zur Kündigungsschutzklage oder Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeit, Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen, zum Kundenschutz oder zu Zeugnisformulierungen. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen des Schwerbehindertenschutzes, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Oswald Zimmer.

Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Dazu gehört die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mangel des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch von Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien durch Rechtsanwalt Oswald Zimmer nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM)
  • Netzwerk Mediation Regensburg e.V.

Außerberufliche Engagements

Oswald Zimmer engagiert sich ehrenamtlich als Vorstand der “Gemeinschaft Christlichen Lebens” GCL, einer weltweiten geistlichen Gemeinschaft innerhalb der katholischen Kirche. Ferner hält er ehrenamtlich Rechtsberatungen für die kirchliche Ehe- und Familienberatung. Schließlich veranstaltet Herr Zimmer regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Recht für das Bayerische Rote Kreuz (BRK).

Kontakt

Oswald Zimmer

Maximilianstraße 10
93047 Regensburg
Innenstadt
Deutschland
Telefon: 
+49 941 792110
Telefax: 
+49 941 8309325
Web
ra-oswald-zimmer.de
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