Arthur Huber wurde 1977 in Bozen geboren und studierte bis zur Sponsion 2002 in Innsbruck. Die juristische Ausbildung absolvierte er in Bozen. Seit 2007 ist er als eingetragener Rechtsanwalt für die Kanzlei Campostrini-Zangerle & Graf tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Zivilrecht, insbesondere im Transportrecht. Er ist Mitglied in der Kammer für Strafverteidiger von Bozen.
Arthur Huber wurde 1977 in Bozen geboren und studierte bis zur Sponsion 2002 in Innsbruck. Die juristische Ausbildung absolvierte er in Bozen. Seit 2007 ist er als eingetragener Rechtsanwalt für die Kanzlei Campostrini-Zangerle & Graf tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Zivilrecht, insbesondere im Transportrecht. Er ist Mitglied in der Kammer für Strafverteidiger von Bozen.
Rechtsanwalt Huber ist italienischer Staatsbürger mit Muttersprache Deutsch. Er besitzt den Zweisprachigkeitsnachweis und kann sowohl Italienisch als auch Deutsch als Korrespondenzsprache anwenden. Zudem verfügt er über Sprachkenntnisse in Englisch.
Rechtsanwalt Huber schätzt vor allem die Abwechslung, die der Beruf des Juristen mit sich bringt. Die tägliche Konfrontation mit neuen, stets verschiedenen und individuellen Fällen, deren Lösung es zu finden gilt, ist eine Herausforderung, die ihn an als Rechtsanwalt besonders reizt.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Arthur Huber liegen im Zivilrecht. Er berät und vertritt Mandanten vorwiegend im Transportrecht, dabei umfassen seine Kenntnisse das nationale und internationale Transportrecht. Durch die Lage der Kanzlei in Südtirol ergibt sich auch die Arbeit für deutsche sowie für österreichische Transportunternehmen. Die Rechtsberatung erfolgt etwa im Zusammenhang mit der CMR-Konvention (Regelung des Transports im internationalen Straßengüterverkehr) oder Transportschäden. Ferner befasst sich Rechtsanwalt Huber auch mit Forderungsbeitreibungen (auch: Forderungseintreibungen) für Transportunternehmen.
Auch bei rechtlichem Beratungsbedarf im Verkehrsrecht, etwa in Bezug auf Verkehrsunfälle, steht Ihnen Herr Huber als Ansprechpartner zur Verfügung. Hierbei ist er ebenfalls grenzüberschreitend tätig (Italien, Deutschland, Österreich). Er kümmert sich um die Schadensabwicklung und übernimmt für Sie notfalls die Klageführung. Im Falle eines Unfallschadens ist es wichtig, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, um verhängnisvolle Angaben zu vermeiden. Bei einem Unfall bleibt es oft nicht beim Kfz-Schaden, sondern auch Folgekosten (Anwaltskosten, Sachverständige, Mietwagenkosten) sowie Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall) gilt es zu berücksichtigen. In das Tätigkeitsfeld des Juristen fällt sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Betreuung.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Arthur Huber ist die Sitzungsklage, die auf dem Eigentumserwerb durch dauerhafte Verfügungsgewalt über eine Immobilie basiert. Auch hier werden Sie in allen Fragestellungen versiert beraten und vertreten.