zur Kanzlei

Donatella Campostrini-Zangerle

Übersicht

Donatella Campostrini-Zangerle wurde 1960 in Bozen geboren. 1984 schloss sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Modena ab, das anschließende Praktikum absolvierte sie in Bozen. Seit 1989 ist sie als eingetragene Rechtsanwältin tätig. Die Kanzlei führte sie ab 1990 zunächst alleine, bevor sie 1997 die Partnerschaft mit Rechtsanwalt Rainer Graf einging.

Donatella Campostrini-Zangerle berät zu folgenden Schwerpunkten in Italien:
  • Familienrecht
  • Kinderrecht, Umgangsrecht & Sorgerecht
Fachgebiete

Donatella Campostrini-Zangerle wurde 1960 in Bozen geboren. 1984 schloss sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Modena ab, das anschließende Praktikum absolvierte sie in Bozen. Seit 1989 ist sie als eingetragene Rechtsanwältin tätig. Die Kanzlei führte sie ab 1990 zunächst alleine, bevor sie 1997 die Partnerschaft mit Rechtsanwalt Rainer Graf einging.

Rechtsanwältin Campostrini-Zangerle ist am Obersten Italienischen Gerichtshof zugelassen. Sie hat eine Eintragung in der Nationalen Beobachtungsstelle für Familienrecht. Sie verfügt über einen Zweisprachigkeitsnachweis und korrespondiert in Deutsch ebenso wie in Italienisch.

In ihren Tätigkeitsschwerpunkten Familienrecht und Minderjährigenrecht interessiert die Juristin insbesondere der psychologische Aspekt, der im Zusammenhang mit Scheidungen und Trennungen und speziell bei der Arbeit mit Minderjährigen eine wichtige Rolle spielt.

Rechtsanwältin Donatella Campostrini-Zangerle hat sich besonders auf das Familienrecht und Minderjährigenrecht spezialisiert.

Das Fachgebiet Familienrecht betrifft Themen wie Scheidung, Trennung und Auflösung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie Diskussionen um das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht. Das Besuchsrecht muss unter Umständen auch grenzübergreifend geregelt und durch internationale Abkommen gesichert werden. Kann ein Verfahren nicht vermieden werden, kommt es zur Lösung vor dem Jugendgericht. Auch für Fragestellungen in Bezug auf güterrechtliche Ansprüche sowie auf den Versorgungsausgleich (Ausgleich von während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Vorsorgung) ist der juristische Beistand von zentraler Bedeutung. Um für den Fall der Trennung vorzusorgen, kann schon im Vorfeld ein Ehevertrag zur Regelung für Vermögen und Zugewinn während der Ehe verfasst werden.

Auch im Minderjährigenrecht ist Rechtsanwältin Donatella Campostrini-Zangerle eine kompetente und erfahrene Ansprechpartnerin. Zum Minderjährigenrecht gehören Bestimmungen im Vertragsrecht und Deliktsrecht. Hier geht es im Allgemeinen um Fragestellungen rund um Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit sowie Handlungs- und Deliktsfähigkeit von Minderjährigen. Ebenso können Sie sich zum Thema Vormundschaft (gesetzlich geregelte Fürsorge für eine unmündige Person) an die Juristin wenden. Dies betrifft Minderjährige, die nicht unter elterlicher Sorge stehen oder deren Eltern nicht zur Vertretung berechtigt sind.

Kontakt

Campostrini-Zangerle & Graf

Freiheitsstr. 35
39100 Bozen
Italien
Telefon: 
+39 0471 973535
Telefax: 
+39 0471 977878
Web
www.campostrini-graf.it
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