Patentanwalt Dr. Thomas Kurig ist Mitgesellschafter der Patentanwaltskanzlei Becker, Kurig, Straus. Die Kanzlei betreut Sie kompetent im gewerblichen Rechtsschutz, welcher Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster (Designschutz) und Marken umfasst.
Patentanwalt Dr. Thomas Kurig ist Mitgesellschafter der Patentanwaltskanzlei Becker, Kurig, Straus. Die Kanzlei betreut Sie kompetent im gewerblichen Rechtsschutz, welcher Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster (Designschutz) und Marken umfasst.
Es werden deutsche, europäische und internationale Unternehmen, Gruppen oder einzelne Erfinder in allen Bereichen der Technik, vor allem in den Bereichen Telekommunikation, Biotechnologie, Elektrotechnik, Elektronik, Maschinenbau, Chemie und Biochemie beraten und vertreten.
Die Kanzlei verfügt über ein junges, fachlich gut geschultes Team und zeichnet sich insbesondere durch eine sehr gute Organisationsstruktur aus, die es ermöglicht, die Anliegen der Mandanten zügig zu bearbeiten und einer sorgfältig erarbeiteten Lösung zuzuführen.
Beratungstermine können Sie montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Herrn Dr. Kurig persönlich vereinbaren. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Termine außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzleiräume in München liegen direkt am Bavariapark. Für Mandanten mit Pkw sind in der Umgebung gute Parkplatzmöglichkeiten vorhanden. Die Tiefgarage der Kanzlei liegt in der Poccistrasse 11. Die Kanzlei ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die U-Bahnstation “Poccistraße” ist nur circa drei Minuten zu Fuß entfernt.
Die Kanzlei verfügt über ein weiteres Büro in Berlin und im schweizerischen Gland.
Thomas Kurig wurde 1961 in Hamburg geboren. Er studierte Physik an den Universitäten Hamburg, Toulouse (Frankreich) und Siena (Italien). Anschließend arbeitete er als Assistent an der Universität der Bundeswehr in Hamburg im Bereich der Steuerungs-/Regeluingstechnik und promovierte auf diesem Gebiet an der Universität Straßburg.
Nach seiner Ausbildung in einer Patentanwaltskanzlei, beim Deutschen Patentamt, beim Bundespatentgericht und beim Oberlandesgericht München qualifizierte er sich als deutscher Patentanwalt und European Patent Attorney und arbeitete bei Patentanwaltskanzleien in München, bevor er sich mit seinen Kollegen selbständig machte und 1999 eine eigene Kanzlei gründete. Herr Dr. Kurig spricht fließend Englisch, Französisch und Italienisch.
Dr Kurig hat grosse internationale Patentstreitverfahren vor den Landgerichten Mannheim, Hamburg und Düsseldorf sowie vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof erfolgreich geführt.
Patentanwalt Dr. Thomas Kurig ist zugelassen beim Deutschen sowie Europäischen Patentamt, beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (HABM oder englisch OHIM), beim Bundespatentgericht sowie beim Bundesgerichtshof.
Als Patentanwalt berät und vertritt Herr Dr. Kurig internationale Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, welches Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster (Designschutz) und Marken umfasst.
Dr Kurig arbeitet in den Fachdisziplinen Elektrotechnik, Telekommunikation (Kommunikationstechnik), Optik (wie zum Beispiel Laser, Kernspintomographen, Röntgengeräte) und Medizintechnik (Sonden, Katheter, Endoskope oder andere Präzisionsinstrumente). Von seinen Kollegen Dr. Eberhard Becker und Dr. Alexander Straus wird dagegen die organische Chemie, Molekularbiologie (Gentechnik) und Lebensmittelchemie abgedeckt.
Das Ziel der Tätigkeit ist es, das geistige Eigentum der Mandanten weltweit optimal zu schützen und durchzusetzen. Herr Dr. Kurig steht Ihnen kompetent zur Seite, um Ihr geistiges Eigentum in adäquate Schutzrechte einzubinden. Gewerbliche Schutzrechte schützen vor Nachahmung, also vor der kostenlosen Übernahme durch Wettbewerber. Mit der Erteilung oder Eintragung eines Schutzrechtes erhält der Inhaber (zum Beispiel das Unternehmen oder der Erfinder) ein zeitlich begrenztes Recht zur alleinigen Herstellung, Anwendung und Vermarktung der Erfindung.
Das bekannteste Schutzrecht, das Patent, gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, die patentierte Erfindung zu verwenden, das heißt zum Beispiel, ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren gewerblich anzuwenden. Besonders wichtig ist bei der Durchsetzung von Ansprüchen die Beachtung formaler Anforderungen und Verfahren. Patente gehören heute oftmals zu den wertvollsten Rechten eines Unternehmens. Dies trifft nicht mehr nur für die traditionellen Unternehmen im Konsumgüterbereich, sondern auch im Technologiebereich zu.
Das Gebrauchsmuster gilt als das kleine Patent und kann auf eine maximale Laufzeit von zehn Jahren eingetragen werden. Der Schutz ist etwas schwächer, und bei einer Lizenzvergabe werden in der Regel geringere Einnahmen erzielt. Wenn man selbst verwertet, kann ein Gebrauchsmuster aber eine brauchbare Alternative zum Patent sein.
Ein Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht. Ästhetische Gestaltungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber nach dem Geschmacksmustergesetz durch die Eintragung in das Geschmacksmusterregister ebenfalls gegen Nachahmung geschützt werden. Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.
Das Markenrecht im weiten Sinne umfasst alle Kennzeichnungen von Unternehmen, geistigen Werken und Produkten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Viele Unternehmen erkennen zunehmend den Wert ihrer Marken, Logos und Werbeslogans für eine effektive Kommunikation mit ihren Kunden und den Aufbau einer langfristigen Kundenbeziehung. Der gute Name Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes ist oftmals ein entscheidender Bestandteil Ihres wirtschaftlichen Erfolges.
Patentanwalt Dr. Thomas Kurig betreut Sie mit seinem Team im Eintragungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren und Klageverfahren. Gern berät der Patentanwalt Sie über die möglichen rechtlichen Schritte gegen einen Konkurrenten, der ein Urheberrecht oder Markenrecht verletzt hat oder unerlaubt ein Patent verwendet oder andere Formen der Patentverletzung. Herr Kurig verfasst eine Abmahnung, erwirkt eine einstweilige Verfügung und verteidigt Sie bei Inanspruchnahme durch Wettbewerber und Markeninhaber.