Steffen Thoms

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Rechtsanwalt Steffen Thoms gründete 1995 seine Rechtsanwaltskanzlei als Einzelanwalt. Mit seinen fünf Angestellten bearbeitet er Mandate mit den Tätigkeitsschwerpunkten Medizinrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Betreuungsrecht und Familienrecht. Herr Thoms ist auch Fachanwalt für Medizinrecht und für Strafrecht.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Medizinrecht
  • Fachanwalt Strafrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Familienrecht
  • Medizinrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Steffen Thoms gründete 1995 seine Rechtsanwaltskanzlei als Einzelanwalt. Mit seinen fünf Angestellten bearbeitet er Mandate mit den Tätigkeitsschwerpunkten Medizinrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Betreuungsrecht und Familienrecht. Herr Thoms ist auch Fachanwalt für Medizinrecht und für Strafrecht.

Der Mandantenstamm der Kanzlei umfasst überwiegend Privatleute, aber auch Firmen, unter anderem aus dem Gesundheitswesen, werden von Herrn Thoms beraten.

Beratungstermine können in den Kernzeiten von 08.00 bis 18.00 mit dem Sekretariat vereinbart werden.

In dringenden Fällen ist Herr Thoms jedoch immer per Rufumleitung erreichbar, sei es am Wochenende oder an Feiertagen.

Die Kanzlei ist mit der Homepage www.ra-thoms.de im Internet vertreten.

Die Kanzleiräume liegen in München direkt am Herkomerplatz. Dorthin gibt es Verkehrsanbindungen mit der Trambahn 18 und dem Bus (Linie 154 und 87). Mandanten mit Pkw finden direkt vor dem Haus gute Parkplatzmöglichkeiten.

Fachgebiete

Steffen Thoms wurde 1963 in Babelsberg geboren. Er studierte in Berlin und später in Bamberg Rechtswissenschaften, wo er auch das anschließende Referendariat absolvierte. 1995 wurde Herr Thoms als Rechtsanwalt zugelassen und gründete im selben Jahr seine Rechtsanwaltskanzlei.

Mit seinen fünf Mitarbeitern können Mandanten auch in den Sprachen Persisch, Afghanisch, Türkisch, Englisch und Französisch kompetent beraten werden. Herr Thoms verfügt zudem über ein gutes Kooperationsnetz mit weiteren Rechtsanwälten.

Steffen Thoms ist Fachanwalt für Medizinrecht sowie auch Fachanwalt für Strafrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Im Medizinrecht übernimmt Rechtsanwalt Steffen Thoms die Beratung und Vertretung von Patienten bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer medizinischen Fehlbehandlung (Kunstfehler). Ärztliche Behandlungen bergen Risiken. Trotz medizinischen Fortschritts kommt es in Einzelfällen zur Schädigung eines Patienten durch ärztliches Fehlverhalten. Oftmals sind die Folgen eines solchen Kunstfehlers schwerwiegend und führen zu finanziellen Belastungen. Rechtsanwalt Thoms verhandelt für Sie umfassend alle Angelegenheiten mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen. Beweissicherung durch Sachverständige, Bemessung von Schmerzensgeld, Berechnung von Verdienstausfall sowie von Unterhaltsrenten im Falle des Todes von Angehörigen gehören hier zu seinen Leistungen.

Als Fachanwalt für Strafrecht ist Herr Thoms im gesamten Strafrecht tätig. Als Strafverteidiger berät er Sie bezüglich Tatvorwürfen aus dem Kernbereich des materiellen Strafrechts, dem Strafgesetzbuch, wie beispielsweise Vermögensdelikten und Eigentumsdelikten (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Hehlerei, Raub, Erpressung) und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung) über das Betäubungsmittelstrafrecht bis hin zu Totschlag und Mord.

Steffen Thoms übernimmt aber auch die Verteidigung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Untreue, schwerer Betrug, Korruptionsdelikte, Steuerstraftaten) sowie im Arztstrafrecht, die er teilweise in Kooperation mit weiteren Rechtsanwälten durchführt.

Das Strafrecht ist ein für den Betroffenen außerordentlich sensibles Rechtsgebiet, das Erfahrung und Einfühlungsvermögen für den Mandanten voraussetzt. Schon der Verdacht einer Straftat kann für den Beschuldigten existenzielle Folgen im privaten und nicht zuletzt beruflichen Bereich haben. Sofern Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, vertritt Rechtsanwalt Thoms engagiert Ihre Interessen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft, im Falle einer Anklageerhebung vor dem zuständigen Gericht.

Im Falle einer bereits erfolgten oder drohenden Inhaftierung werden unverzüglich alle erforderlichen Schritte zur Vermeidung von Untersuchungshaft unternommen. Falls weitere strafprozessuale Zwangsmaßnahmen wie vorläufige Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme, dinglicher Arrest und vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ergriffen wurden, werden die entsprechenden Anordnungen zügig einer rechtlichen Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls gerichtlich angefochten.

Ein weiterer Schwerpunkt von Steffen Thoms liegt beim Sozialrecht. Im Sozialrecht übernimmt der Jurist alle Streitigkeiten, die vor dem Sozialgericht zur Verhandlung gebracht werden. Zum Beispiel können sich für Patienten Auseinandersetzungen mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse ergeben bezüglich der Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder ärztlich verordneter Heilmittel und Hilfsmittel. Auch die Frage, ob überhaupt ein Anspruch auf Krankenversicherung besteht, kann sozialgerichtlich geklärt werden. Ebenfalls ist die Streitigkeit zwischen Pflegebedürftigen und ihrer Pflegekasse eine sozialrechtliche Frage. Bei der Festlegung einer Pflegestufe werden Gutachter vom medizinischen Dienst eingesetzt, die eine Überprüfung der Voraussetzungen vor Ort vornehmen. Stimmt das Ergebnis des Gutachters nicht mit dem Bedarf des Pflegebedürftigen überein, kann Herr Thoms mit einem Widerspruch die Pflegekasse zur erneuten Überprüfung veranlassen oder versuchen, Ihnen auf gerichtlichem Wege zu Ihrem Anspruch zu verhelfen.

Im Betreuungsrecht arbeitet Herr Thoms für Betreuende wie auch für Betreute. Besonderes Augenmerk bei seiner Tätigkeit liegt in der Beratung zu Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder der Vorsorgevollmacht. Hierzu hat Steffen Thoms auch ein Buch geschrieben (“Betreuungsrecht von A bis Z”, Cornelsen).

Herr Thoms ist außerdem selbst als Betreuer tätig. Gegenstand der Betreuungen sind häufig Probleme der Betreuten, zu deren Lösung der Betreuer zusätzlich einen Rechtsanwalt beiziehen müsste. Das Betreuungsrecht erstreckt sich nicht nur auf die Personensorge, sondern auch auf die Regelung sämtlicher finanzieller Angelegenheiten des Betreuten.

Im Familienrecht übernimmt Herr Thoms Mandate, wenn es um die Themen Trennung und Scheidung geht. Dabei bearbeitet er unter anderem angrenzende Rechtsfragen wie Unterhaltszahlung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Ferner fallen Vermögensauseinandersetzungen im Hinblick auf den Hausrat und die eheliche Wohnung sowie der Zugewinnausgleich unter das Familienrecht. Sie können sich auch hier vertrauensvoll an Rechtsanwalt Steffen Thoms wenden.

Kontakt

Steffen Thoms

Bülowstr. 5
81679 München
Bogenhausen
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Telefon: 
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+49 89 95928103
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