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Yvonne Wagner wurde 1975 in Goslar geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg absolvierte sie ihr Referendariat in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Seit 2006 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen.
Bei Bedarf korrespondiert Yvonne Wagner auch auf Englisch.
Rechtsanwältin Yvonne Wagner ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin im Familienrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.
Im Familienrecht berät die Juristin unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Die Beratung erstreckt sich insbesondere auf die Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtsprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten Allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen.
Im Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) bietet Rechtsanwältin Wagner Ihnen ebenfalls eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung. Die Juristin berät Sie hier auf allen Gebieten, führt für Sie die Auseinandersetzung mit den Sozialleistungsträgern und vertritt Ihre Interessen von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis zum Klageverfahren. Ob Sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten, ob die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, ob die ARGE Ihre Unterkunft für unangemessen hält, ob Sie ein Problem mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) haben, ob Ihre Berufsgenossenschaft einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nicht anerkennt, ob Sie vom Jugendamt für Ihr Kind Eingliederungshilfe beantragen, ob das Integrationsamt Ihren Grad der Behinderung anzweifelt, ob die Pflegeversicherung Ihre Pflegestufe nicht anerkennt - Rechtsanwältin Yvonne Wagner hilft Ihnen effektiv und kompetent. Auch bei Problemen mit Ihrer Rente (Rentenanspruch) steht sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Im Verkehrsrecht können Sie der Rechtsanwältin die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Frau Wagner macht für Sie Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder bei einem Personenschaden (HWS-Schleudertrauma) auch Schmerzensgeld geltend. Sie nimmt Ihnen die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Von großer Bedeutung dürfte hierbei sein, dass die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung auch zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten verpflichtet ist. Sind Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt, so stellen die Kosten einen Sachfolgeschaden dar und sind gleichfalls zu erstatten. Auch bei der Kaskoschadensbearbeitung wird die Juristin als Ihre Interessenvertreterin Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt die Rechtsanwältin, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Eine ebenso kompetente Ansprechpartnerin ist sie bei Problemen um Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Gutachterkosten.
Das Mietrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Yvonne Wagner. Sie berät Mieter wie Vermieter individuell und kompetent. Zu ihrem Tagesgeschäft gehören unter anderem folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Räumungsklage, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Mietmängel und Mietminderung, Schadensersatz. Weitere Punkte, die immer wieder auftreten, sind Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/Nebenkosten. Frau Wagner berät Sie bei Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag. Sie vertritt gerichtlich und außergerichtlich Mieter sowie Vermieter auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen. Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, sachgerechte und ergebnisorientierte Mandatsbearbeitung.